Weiterbildung für Pflege in der Onkologie (rechtliche Frage)

Registriert
05.03.2008
Beiträge
2
Ort
Bochum
Beruf
GKP
Akt. Einsatzbereich
Hämatologie/Radiologie
Funktion
Weiterbildung Onkologie (vorausichtlich 2015 beendet)
[FONT=&quot]Hallo zusammen[/FONT]
[FONT=&quot]Ich hoffe das Thread passt hier hin. Ich absolviere seit 2013 am Bildungszentrum Ruhr die Weiterbildung für Pflege in der Onkologie entsprechend den DKG-Empfehlungen.[/FONT]

[FONT=&quot]Zu Beginn der Weiterbildung hatte ich ein Gespräch mit meiner PDL indem wir alles besprochen haben was dafür relevant ist. Ich fragte noch am Ende ob wir noch einen zusätzlichen Vertrag abschließen müssen zwecks Kündigungsfrist von 3 Jahren oder anteilig Geld zurückzahlen. Darauf sagte meine PDL nein es wäre nicht nötig das wäre im Tarifvertrag schon drin. Ich habe einen unbefristeten Vertrag nach AVR.[/FONT]

[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Letzte Woche war ich bei der Personalabteilung wegen meines Urlaubs und als ich von der Weiterbildung erzählte wusste davon niemand. Es stellte sich raus das diese PDL (wir haben mehrere) keine Information an die Personalabteilung weitergeleitet hat. Das nicht nur bei mir sondern bei allen die diese Weiterbildung gemacht haben und machen. Naja egal ich kann die Weiterbildung einfach weitermachen.[/FONT]
[FONT=&quot]Nur meldete sich Freitag noch mal die Personalabteilung bei mir und teilte mir mit das man doch gerne einen Vertrag im Nachhinein machen würde. Ich habe erstmals gesagt das ich das nicht ok finde und dies erstmals verneine. Die Dame sagte das versteht sie sie würde das so ihrem Vorgesetzten sagen und sich evtl. nochmal melden.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Meine Frage kann ich einen Vertrag ablehnen? Gibt es da Konsequenzen? Wie ist euer Tipp? [/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]MfG Marc[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
 
Hmmmmmmmmmmmm........................

Ein Vertrag ist immer eine Vereinbarung zwischen 2 oder mehreren
Parteien. Ob es sinnvoll ist, den Vertrag zu unterschreiben, würde
ich mit dem Betriebsrat / der Mitarbeitervertretung erörtern.
Oder falls gegeben mit der Gewerkschaft / der ANkammer.

Von hier aus können wir weder Deinen alten Vertrag sehen, noch
den Neuen.

LG, Frieda

------- Die mässige innerbetriebliche Kommunikation ist mir auch aus
unserem Betrieb nur allzu bekannt. ---------------
 
Das zu verweigern, wäre ggf euerm Verhältnis nucht zuträglich und hat mMn keinerlei positiven Konsequenzen für dich.

Wie deine Leitung schon gesagt hat, steht es im Tarif, DASS du zurück zahlen musst und wieviel.

Die Veträge werden nur FÜR den Mitarbeiter gemacht, damit du weißt woran du bist.
Und sicher auch für die Unterlagen, wenn ihr den jetzt macht, geht alles seinen rechten Gang.
Wenn nicht, macht sich die Personalabteilung sicher einen anderweitigen Vermerkt. Geht dann auch, es leidet abber ggf euer Vertrauensverhältnis - sag ich mal so, wenn du dich hier vehemt weigerst.


Rückzahlung steht fest, du wurdest mündlich darauf hin gewiesen, dass es so ist. Wenn du später klagen möchtest, könntest du höchstens darauf aufbauen, dass dir nicht mitgeteilt wurde, wieviel, wie lang usw.
Evt kann man aber erwarten, dass du deinen Tarifvertrag kennst.
Ermessenssache...
 
Hallo Maximillian,

ein Vertrag bringt Sicherheiten:
1. für den AG -> den Umfang der WB mit den daraus entstehenden Kosten samt Freistellungen des AN
2. für den AN -> die Übernahme der gesamten WB durch den AG, die Arbeitsplatzsicherung für die nächsten 3 Jahre,
die evtl. Rückzahlungsmodalitäten, falls der AN den AG wechseln möchte,
und evtl. Gehaltserhöhung nach erfolgreich absolvierter WB.

Hab noch eine Frage: Wie kann ein Azubi Krankenpflege bereits eine WB - Onkologie absolvieren?

LG opjutti
 
Hab noch eine Frage: Wie kann ein Azubi Krankenpflege bereits eine WB - Onkologie absolvieren?

LG opjutti

Wer passt schon regelmäßig sein Profil an ;)

2008 registriert, Profil eingerichtet, 2014 der erste Beitrag...
 
Was spräche dagegen, Zustimmung zu signalisieren und den angefertigten Vertrag in Ruhe und zu Hause ausgiebig zu studieren, ihn dann ggfs., falls Unklarheiten bestehen, an geeigneter Stelle (direkt in der PV, beim PR) vorzulegen, ggfs. auch ändern zu lassen.
Ändern lassen, falls getroffene Vereinbarungen falsch niedergeschrieben wurden oder/ und neue Details drin stehen, die nicht vereinbart wurden.
:fidee:
Alternative Vorgehensweise: Bevor der Vertrag angefertigt wird, die besprochenen Details mit der zuständigen PDL in der Personalverwaltung aufschreiben lassen. Ziel: von vornherein weniger Fehler, weniger Änderungen nötig.
 
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Da mir das Haus die Fortbildung komplett bezahlt hatte ich auch nie vor zu kündigen und fühle mich dort auch sehr wohl. Ich dachte es reicht das mündlich zu besprechen. Ich empfinde das mehr als mangelnde Vertrauen des Hauses in mich. Denke aber das es der Personalabteilung, wie schon erwähnt, einfach um Rechtssicherheit geht während der PDL das egal ist.
Werde wenn in dem Vertrag nichts Außergewöhnliches steht auch unterschreiben falls die Personalabteilung nochmal auf mich zukommt.

Hab mein Profil mal aktualisiert das ist tatsächlich bisher untergegangen da ich in diesem Forum eigentlich nur gelesen hab und noch nie gepostet.

Danke nochmal und ruhige Schicht ;-)
 

Ähnliche Themen