Wann ist eine Krankenschwester berufsunfähig?

Die Erwerbsunfähigkeitsrente gibt es dem Namen nach nicht mehr. Sie heißt heute "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit", gilt für vor dem 01.01.1961 geborene und genießt Vertrauensschutz. (§ 240 SGB VI) Die Erwerbsminderungsrente wird nach vorliegen der schon genannten Voraussetzungen schon bei Berufsunfähigkeit gezahlt. Die Bewertung der Erwerbsfähigkeit bezieht sich auf den Hauptberuf und sozial zumutbare Verweisungsberufe (besonderer Berufsschutz).
 
Würde im Umkehrschluss bedeuten: du kannst in deinem Beruf net mal mehr 3 Stunden arbeiten- aber in einem anderen Beruf wäre dies möglich- dann reduziert sich die volle EM-Rente auf die Hälfte. Korrekt?

Aus meiner Sicht hast du dann nur sehr wenig von der Gnade der frühen Geburt. Und mit 50% EM-Rente wirds wirklich mehr als eng. Allerdings bringt auch eine BU-Versicherung net die Differenz auf. Aber ein paar Euros mehr sidn ja auch net zu verachten.

Elisabeth
 
Absolut richtig!!!
Deßhalb rate ich meinen Kundinnen schon während der Ausbildung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Das geringe Eintrittsalter, der i.d.R. gute Gesundheitszustand und zur Zeit noch vorhandene Rabattmöglicheiten für Auszubildende sorgen für eine gerade noch erträgliche Prämie.

Thomas
 
der Rentenanspruch beträgt ca. 18-19 % des letzten Bruttogehaltes. ...
die Rente beträgt ca. 36-38 % des letzten Bruttogehaltes.
Es wird das durchschnittliche Bruttogehalt des gesamten Versicherungsverlaufs für die Berechnung der Höhe der EM-Rente zugrunde gelegt. Dieser Durchschnitt wird wiederum durch Berechnung der Summe der persönlichen Entgeltpunkte gebildet, wobei nach einem recht komplizierten Schema beitragsfreie Zeiten (insbesondere Anrechnungszeiten und Zurechnungszeiten) und beitragsgeminderte Zeiten einfließen.
 
Sehr interessant.
Wie siehts eigentlich aus wenn man vom Rentenversicherungsträger eine Umschulungszusage hat und der Rentenversicherungsträger sich weigert eine Umschulung zu genehmigen?
Ich wollte ein Pflegepädagogikstudium beginnen, weil ich nur noch bedingt meinen Beruf als Op-Schwester ausüben kann. Die BfA antwortete: Dauer zu lang (Max. 2 Jahre) und ein Studium wegen höherqualifizierung wird nicht bezahlt. PDL - Ausbildung wird nicht bezahlt weil viele als PDL "mitarbeiten" müssen. Ich möchte gerne wieder arbeiten - mein Hirn anstrengen, Leitung übernehmen... die BfA macht keine Vorschläge bzw. ist wenig gewillt meinen Wissensdrang zu unterstützen. Wer kann mir Hilfe beim Umgang mit der Rentenversicherung geben.
 

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