Thomas Schäfer
Newbie
- Registriert
- 22.02.2011
- Beiträge
- 6
- Ort
- Cottbus
- Beruf
- Versicherungsmakler
- Akt. Einsatzbereich
- selbstständig
Die Erwerbsunfähigkeitsrente gibt es dem Namen nach nicht mehr. Sie heißt heute "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit", gilt für vor dem 01.01.1961 geborene und genießt Vertrauensschutz. (§ 240 SGB VI) Die Erwerbsminderungsrente wird nach vorliegen der schon genannten Voraussetzungen schon bei Berufsunfähigkeit gezahlt. Die Bewertung der Erwerbsfähigkeit bezieht sich auf den Hauptberuf und sozial zumutbare Verweisungsberufe (besonderer Berufsschutz).