Reinergottfried
Newbie
Grundsätzlich darf Rufdienst nur dann geleistet werden, wenn keine Arbeit bzw. nur selten Arbeit anfällt.
Wird während der RD-Zeit gearbeitet, muss man sehen, ob die Ruhezeit von 10 Stunden eingehalten wurde. Ist das nicht der Fall, muss der MA von der weiteren Arbeit freigestellt werden. Siehe das neue Arbeitszeitgesetzt!
Der AG hat eine Fürsorgepflicht und der Personalnotstand rechtfertigt nicht eine MA über die gesetzliche AZ zu beschäftigen.
Meldet der MA, dass er müde bzw. fertig ist, ist dieser von der Arbeit freizustellen.
Reiner
Wird während der RD-Zeit gearbeitet, muss man sehen, ob die Ruhezeit von 10 Stunden eingehalten wurde. Ist das nicht der Fall, muss der MA von der weiteren Arbeit freigestellt werden. Siehe das neue Arbeitszeitgesetzt!
Der AG hat eine Fürsorgepflicht und der Personalnotstand rechtfertigt nicht eine MA über die gesetzliche AZ zu beschäftigen.
Meldet der MA, dass er müde bzw. fertig ist, ist dieser von der Arbeit freizustellen.
Reiner