Hallo Nordlicht, zwar hier im Kern OT, allerdings eine Anmerkung wert:@bluestar:
mit der Argumentation kommst Du nicht weiter. Mein Examen ist mindestens genauso lange her. JEDE examinierte Kraft MUSS sich kontinuierlich weiterbilden; dazu gehört auch z.B. Fachzeitschriften lesen (werden i.d.R. vom AG ausgelegt, kostet also nur Zeit):
Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Fassung vom 29.03.20122. Abschnitt Berufspflichten Allgemeine Berufspflichten
§ 4. (2) Sie haben sich über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der medizinischen und anderer berufsrelevanter Wissenschaften regelmäßig fortzubilden.
Du zitierst hier aus dem österreichischen Gesetz, in Deutschland ist es keine gesetzliche Vorschrift (meiner Meinung nach leider..)