Versorgung Dekubitus Kategorie 3 - was kann ich tun?

@bluestar:
mit der Argumentation kommst Du nicht weiter. Mein Examen ist mindestens genauso lange her. JEDE examinierte Kraft MUSS sich kontinuierlich weiterbilden; dazu gehört auch z.B. Fachzeitschriften lesen (werden i.d.R. vom AG ausgelegt, kostet also nur Zeit):
Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Fassung vom 29.03.20122. Abschnitt Berufspflichten Allgemeine Berufspflichten

§ 4. (2) Sie haben sich über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der medizinischen und anderer berufsrelevanter Wissenschaften regelmäßig fortzubilden.
Hallo Nordlicht, zwar hier im Kern OT, allerdings eine Anmerkung wert:
Du zitierst hier aus dem österreichischen Gesetz, in Deutschland ist es keine gesetzliche Vorschrift (meiner Meinung nach leider..)
 
:beten:'tschuldigung, da sind sie mit mir durchgegoogelt. In Deutschland Länderrecht: in der Berufsordnung für Gesundheits- und Krankenpfleger geregelt, dort: § 6, Kompetenzerhaltung und Qualitätssicherung 1) Pflegefachkräfte sind verpflichtet, eigenverantwortlich Maßnahmen zur beruflichen Kompetenzerhaltung zu ergreifen. Geeignete Maßnahmen.............


(Hatte auch schon gedacht, dass ess zu weit wegführt vom ursprünglichen Thema....)
 
Kannst du den Link nachreichen, damit man das komplette Zitat lesen kann und weiß, welches Bundesland sich da so entschieden hat.

Elisabeth
 

Ähnliche Themen