Verordnungen für Medikamente

ycassyy

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NRW
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Krankenschwester
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amb. Pflege
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PDL
Hallo Kolleginnen

Muss ich für jeden Arzt, der einen unterschriebenden Medikamentenplan dem Patienten mitgibt, eine extra Verordnung für die Medigabe haben?

Beispiel: Patient erhält vom Hausarzt dreimal tgl. Medigabe auf Verordnung und Medikamentenplan. Nach Besuch des Neurologen soll er ebenfalls ein Medikament 1x tgl einnehmen. Der Neurologe gibt einen unterschriebenden Medikamentenplan mit.

Darf / Muss ich jetzt das Medikament, welches der Neurologe verordnet hat, mitgeben? Kann ich dies verweigern? Oder kann ich dieses machen ohne eine zusätzliche Verordnung zu haben als Serviceleistung? Mehr Geld bringt es nicht, das weiß ich.

Danke für die Antworten

lg
 
Das einfachste wäre sicher den Hausarzt zu fragen. Dann wird er auch gleich darüber informiert, dass der Neurologe ein neues Medikamet angeordnet hat. die Folgeverordnungen werden ja sowieso vom Hausarzt ausgestellt.

Meiner Meinung nach musst Du, wenn in der Verordnung nicht ausdrücklich steht, dass nur die vom HA verordneten Medis zu geben sind, alle verordneten Medis verabreichen.
 
Ich verstehe die Ausgangsfrage wohl noch nicht so richtig. Die Medikamentengabe kann der Pflegedienst abrechnen, unabhängig davon, wie viele Tabletten es sind (oder?). Welchen Unterschied macht es, ob ein Hausarzt oder ein Facharzt das Medikament verordnet hat? Gibt doch nur einmal Geld.
 
Hallo Kolleginnen!

So wie ich das Problem verstehe, ist die Frage ob nur auf Grundlage des Mediplans des Neurologen das zusätzliche Medikament verabreicht werden darf. Stichwort: Medikamentengabe ohne VO. Bei der MDK Prüfung muss ich zu jeder Medigabe, die VO nachweisen. Die Frage ist, gilt der Mediplan des Neurologen als verbindliche Anordnung.

Mehr Geld gibt es nicht und der HA wird auf alle Fälle informiert, da er seine Medikation auf Wechselwirkung überprüfen muss.

Gruß KGK
 
Herrje, kann man die Bürokratie nicht auch übertreiben?

Der Neurologe hat das Medikament verordnet, ein Rezept ausgestellt und die Verabreichungszeitpunkt auf dem Medikamentenplan angeordnet. Reicht Euch das wirklich nicht? Braucht ihr nochmal einen weiteren Wisch?

Oder geht's darum, dass der MDK noch einen extra Zettel für den Pflegedienst haben will?
 
Genau darum gehts. Darf ich nur aufgrund eines Mediplans ein Medikament mit verabreichen wenn ich nur von einem anderen Arzt eine Verordnung habe? Oder gibt das mal wieder Ärger?

Hatte das Gespräch mit einem Urologen letzte Woche, der sagte, er seih nicht für die Demenz, sondern nur für die Urologische Geschichte zuständig, von daher gibt er keine VO für die Medigabe, das hätte schließlich schon der HA gemacht.
 
Wie ich im eingangsposting schrieb: Mir gehts nicht ums Geld, sondern darum eine Unterversorgung zu vermeiden.
 
ycassyy, das hat dein Urologischer Arzt aber richtig erklärt.
Der Uro darf keine Vo ausstellen, wenn er nicht ursächlich dafür verantwortlich ist, dass der Patient Tabletten bekommt.

Wenn er seiner seits jetz ein Medikament für z.B die Prostata anordnet, dann müsste er dir eine ausstellen.
Bezahlt bekommstes eh nur einmal, aber abgesichert wärst du.
Wenn er es nicht macht- halt Rücksprache mit HA und unterrichte Ihn über die neue Medikation.

Ich werd dir mal ein Beispiel aus meinem Dienst beschreiben.
Patientin: Diabetes insulinpflichtig, Wunden an Unterschenkel-Verbandswechsel, Antikoagulanz subkutan, Exelonpflaster vom Neurologen
Also:
Diabetologe will das wir Insulin spritzen- Verordnung ausstellen lassen
Dermatologe will das wir den Verband wechseln - Verordnung ausstellen lassen
Hausarzt will das wir Medis richten und Antikoagulantien spritzen- Verordnung ausstellen lassen.
Neurologe will, dass wir Pflaster kleben- Verordnung ausstellen lassen.

Ausnahmefall:
Hausarzt und Diabetologe machen es unter sich aus, wer die VO ausstellt.
Wenn der Hausarzt mitmacht um so besser.
(Insuline werden ja auch häufig vom HA angeordnet, also kann er auch Ahnung haben)
Spezifische Rezepte werden dann über den jeweiligen Arzt bestellt (Insulin bei Diabetologen)
 

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