Verliebt in Lehrerin

Nike85

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nähe Köln
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegeschülerin
Hallo!
Und zwar geht es um folgendes: Eine aus meinem Kurs (meine Sitznachbarin) hat sich anscheinen unsterblich in eine Lehrerin verliebt (auch noch unsere Stellvertretende Schulleiterin). 8O
Was mich jetzt interessieren würde, und meine Klassenkameradin auch nicht weiß, ist es verboten auf einer Krankenpflegeschule etwas mit einer Dozentin/Lehrerin aunzufangen? :weissnix: Ich meine, meine Klassenkameradin ist volljährig...
Könnten beide gefeuert werden, wenn sie was miteinader haben? :gruebel:
Danke, für euere Antworten!
Gruß, Nike
 
Also verboten (gesetzlich) ist es nicht, da sie keine minderjährige Schutzbefohlene mehr ist.
Was aber der Arbeitgeber dazu sagt wenn er es rausbekommt, steht auf nem anderen Blatt. Schulintern könnte er dann natürlich etwaige Entscheidungen treffen...
 
:fidee: Soweit ich weiß, hat unsere Lehrerin einen Schwerbehindertenausweis, also gelten doch dann gesonderte Kündigungsregelungen, falls was rauskommen sollte, wenn die beiden etwas miteinander hätten...
 
Hallo nike,

wird denn die Verliebtheit von der Lehrerin erwiedert? Weil wenn das nicht der Fall ist, bräuchte man sich den Kopf nicht zerbrechen.

Schönen Tag
Narde
 
Hy, bist du oder deine Sitznachbarin in die Lehrerin verliebt? Ist deine Lehrerin noch Single bzw. steht sie überhaupt auf Frauen?
Ist das dann nicht ein Lehrer-Schüler-Verhältnis?
 
Ein Lehrer Schüler Verhältnis gibt es in der Justiz nicht. Es gibt lediglich die Sorgfaltspflicht für Schutzbefohlene, was allerdings keine Wirkung mehr hat, wenn der Schutzbefohlene eben volljährig und frei von geistigen Beeinträchtigungen ist.
 
Nein, nicht ich bin in meine Lehrerin verliebt. Ich stehe auf Männer...:anmachen:
Keine Ahnung, ob die Gefühle meiner Klassenkameradin erwidert werden. :weissnix:
Ich war halt nur neugierig, ob die beiden eigentlich eine Beziehung miteinader führen dürfen!
 
Soweit ich das weiß ist das nicht in ordnung. Wir hatten gerade das thema "rolle des pflegepersonals" in der schule. dabei ging es auch um solche themen. unsere lehrerin sagte das ginge absolut nicht! man muss ja schließlich in seiner "rolle" bleiben.....
 
Dürfen sie definitiv- und wenn es keine Unterlassensklausel in den Arbeitsverträgen gibt kann gar nichts passieren- EIGENTLICH! Aber WENN da was passiert ist das auch egal, denn die Liebe und die Leidenschaft geht immer eigene Wege! UND: Was verboten ist macht doch am meisten Spaß! ;-)

Seehr coole Geschichte!!!

Würd ja fast darum bitten auf dem Laufenden gehalten zu werden! ;-)

Grüße!






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