Verkürzung bei "Umschulung"

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07.09.2010
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Hallo ihr!
Habe mal wieder ne Frage, und zwar..
Ich werde im Juli 2012 meine Ausbildung zur Altenpflegefachkraft beenden. Da mein Heim jedoch keinen der Schüler übernehmen KANN, hab ich mir überlegt, mich noch als Gesundheits- und Krankenpfleger zu bewerben, da ich später sehr gerne ne Weiterbildung zur Fachkraft für Psychiatrie, oder sowas, machen möchte.. Und nicht mein ganzes Leben lang mit alten Menschen arbeiten möchte (bin jetzt 21).

Habe gestern einiges an Bewerbungen an diverse Kliniken und psychiatrische Einrichtungen geschickt.
Ein derzeitiger Lehrer von mir meinte, man könne die Ausbildung dann, wenn man die vorherige Ausbildung mit 2,5 oder besser abgeschlossen hat, nen Antrag auf Verkürzung von bis zu 2 Jahren stellen.

Stimmt das?
Und wie läuft das Ganze dann ab? Komm ich dann gleich in das Abschlussjahr in der Krankenpflege?
Und spricht man sowas beim Vorstellungsgespräch an? Oder machen das wenn dann die, die das Gespräch leiten?
Hat da jeder nen Anspruch drauf?

Freue mich über Antworten..

LG
 
Ich bin jetzt gerade sooo verwirrt..
Hab auf einigen Internetseiten jetzt gelesen, dass ich auch als Altenpflegefachkraft ne Weiterbildung zur "Fachkraft für psychiatrische Pflege" absolvieren kann. Allerdings waren die Seiten alle nur für Niedersachen, oder so.. Ich wohne in Bayern.

Wo kann ich mich denn informieren, damit ich mal Sicherheit zu dem Thema habe? Hab jetzt etliche Bewerbungen schon weggeschickt, für ne Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger nach Abschluss meiner jetzigen Ausbildung.. Aber wenn ich das auch als Altenpflegefachkraft machen könnte, wäre noch ne zusätzliche Ausbildung ja eigentlich Zeitverschwendung..

Wohin kann ich mich da wenden, zum Informieren?
Arbeitsamt? Meint ihr, die wissen da über sowas Bescheid??
 

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