Umfrage zum Thema Weiterbildung zum Hygienebeauftragten

Was ist Ihnen bei einer berufsbezogenen Weiterbildung z.B. zum Hygienebeauftragten wichtig?

  • Preis (inkl. Reisekosten, Aufenthalt)

    Stimmen: 1 20,0%
  • Dauer (möglichst schnell abschließen)

    Stimmen: 0 0,0%
  • Flexibilität (Termine verschieben oder variabel gestalten)

    Stimmen: 1 20,0%
  • Inhalt (Praxisnah und auf Augenhöhe vermittel)

    Stimmen: 2 40,0%
  • sicheres Jobangebot nach der Weiterbildung

    Stimmen: 3 60,0%
  • Kostenübernahme durch den Arbeitgeber

    Stimmen: 2 40,0%
  • Bildungsträger muss anerkannt sein (TÜV / RKI etc.)

    Stimmen: 3 60,0%
  • Verfügbarkeit von einem Skript und ggf. Videos zum nachschlagen und lernen

    Stimmen: 1 20,0%

  • Umfrageteilnehmer
    5

Zabe

Junior-Mitglied
Registriert
18.12.2017
Beiträge
52
Akt. Einsatzbereich
Dozent
Funktion
Hygienebeauftrager
Sehr geehrte Gruppenmitglieder,

ich würde gerne ein kurzes Feedback von Ihnen erhalten, welche Kriterien Ihnen bei der Auswahl einer Weiterbildung z.B. zum Hygienebeauftragten am wichtigsten sind.

Ich bedanke mich im Voraus für die Teilnahme.

Freundliche Grüße
Manuel Zabe
 
Kompetenz wäre ein Punkt gewesen!
Das RKI anerkennt keine Bildungsträger....
 
Auch ein Siegel vom TÜV o.ä. ist nicht ungedingt aussagekräftig.
Da kannst Du Dir alles mögliche besiegeln lassen. Überspitzt:
"Ich lasse mir meine Dokumentenlenkung = Ablage zertifizieren
und klebe die Plakette zuoberst auf den Ordner, damit der
potienteille Kunde glaubt, auch meine Dienstleistung sei
überprüft worden."
 
Danke liebe Gruppenmitglieder,
gerne können Sie mir zu den einzelnen Punkten auch konkrete Gegenvorschläge machen?
Ihren Antworten zum RKI und TÜV stimme ich zu. Die Angabe habe ich ergänzt, um den Bewertungspunkt mit" Leben zu füllen".
Viele Grüße
 
Verständnisfrage :

Warum sollte/muss eine Fortbildung zum Hygienebeauftragten zwangsläufig durch einen anerkannten Anbieter - oder überhaupt - erfolgen ?
In der ambulanten Pflege (Nds) fordert niemand diese Fortbildung von uns. Da wird eine PFK ausgeguckt, und wenn der AG gnädig ist, spendiert er ihr einen Online-Kurs. Den kann sie dann in ihrer Freizeit machen und erhält dafür ein Zertifikat
--- das sie getrost unter dem wackelnden Tischbein verwenden kann.
Alleine die Ernennung zur HygB reicht doch völlig aus, um die (vorgeschriebenen) jährlichen Auffrischungen zur Lebensmittelhygiene durchzuführen. :gruebel:

L.G. Frieda :rolleyes:
 
Ganz ehrlich, Elfriede - findest Du das gut?
Eigentlich ist es erschütternd, dass es so läuft. Hygiene im Bereich der Pflege ist wichtig und sollte nicht per „ich ernenne jetzt irgendeinen meinen MA, der hat das gefälligst zu machen, damit der Name von irgendeinem Deppen auf irgendeinem Papier steht - wenn was schief geht, ist im Zweifelsfall der Schuld“ abgetan werden.
Was läuft nur schief in diesem Land??
 
Hallo zusammen,
Ja es ist leider richtig, dass die einzelnen Hygieneverordnungen der Bundesländer, zwar unterschiedliche Anforderungen an die Mitarbeiter die zu einem Hygienebeauftragten bestellt werden haben, jedoch wird keine staatlich anerkannte Fortbildung gefordert. Teilweise benötigt der Hygienebeauftragte in der Pflege nichtmal eine staatlich anerkannte/r Gesundheits- und Krankenpfleger/-in Ausbildung (Niedersachen, Hessen, Thüringen etc.).

Jedoch soll der Hygienebeauftragte in der Pflege ein Multiplikator für die HFK und Hygienebeauftragten Ärzte darzustellen und so ein funktionierende Hygiene-Kommission mit zu tragen! Eine solche Funktion kann ein Mitarbeiter nur übernehmen, wenn dieser zum einen die nötigen Ressourcen gestellt bekommt und zum anderen das Fachwissen besitzt, um Fehler oder Abweichung überhaupt erkennen zu können. In dem Zusammenhang ist eine Weiterbildung definitiv nötig und sollte von einer Hygiene-Kommission gefordert werden. (Das Team ist nur so stark wie das schwächste Glied).

Die Umfrage soll Kriterien sammeln, welche weiteren Anforderungen ein angehender Hygienebeauftrage/r oder höhergestellte Mitarbeiter an eine Weiterbildung haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Teilweise benötigt der Hygienebeauftragte in der Pflege nichtmal eine staatlich anerkannte/r Gesundheits- und Krankenpfleger/-in Ausbildung (Niedersachen, Hessen, Thüringen etc.).
Wie bitte was?!? :eek1: Darf man fragen, was dann bitteschön deren Qualifikation sein soll??
 
das die Personen den Job ausführen und ggf. Berufserfahrung gesammelt haben...
 
Berufserfahrung als was?
 
Manche Bundesländer machen garkeine Vorgaben bezüglich der Ausbildung und Berufserfahrungen. Andere Bundesländer fordern eine Ausbildung nach dem Krankenpflegegesetz teilweise mit zusätzlicher Berufserfahrung.
 
Die meisten Hygieneverordnungen der Länder machen gar keine oder keine genauen Angaben zur Bestellung von Hygienebeauftragten Pflegekräften, sondern "nur" zu Hgyienebeauftragten Ärzten: Das RKI erwähnt Hygienebeauftragte Pflegekräfte als "kann"-Option. "Must have" sind allerdings (man beachte den Unterschied!) Hygienefachkräfte, Hygieniker und Hygienebeauftragte Ärzte!
 
Die meisten Hygieneverordnungen der Länder machen gar keine oder keine genauen Angaben zur Bestellung von Hygienebeauftragten Pflegekräften, sondern "nur" zu Hgyienebeauftragten Ärzten [...]

Hier muss ich teileise wiedersprechen. Die Hygieneverordnung der folgenden Bundesländer machen Angaben zum Hygienebeauftragten in der Pflege (10 von 16): In Schleswig-Holstein, Mecklenburg Vorpommern, Brandenburg, Sachsenanhalt, Rheinland-Pfalz, Saarland, Nordrhein-Westfalen,Hamburg, Bayern und Sachsen.
In den Verordnungen werden die Hygienebeauftragten in der Pflege unter einem eigenen Paragraph aufgeführt und deren Bedeutung beschrieben.
 
Ich würde gerne darum bitten, dass noch weitere Forumsmitglieder an der Umfrage teilnehmen. Vielen Dank vorab
 
Wie bitte was?!? :eek1: Darf man fragen, was dann bitteschön deren Qualifikation sein soll??

Anbei noch Ergänzungen zu der Frage der Voraussetzungen:

Frage: Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Hygienebeauftragte/r zu werden?
Antwort: Für Hygienebeauftragte in der Lebensmittel- und der Pharmaindustrie sind keine speziellen Voraussetzungen erforderlich. Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) hat je nach Bundesland unterschiedliche Voraussetzungen für Hygienebeauftragte in der Pflege vorgeschrieben:

In Rheinland-Pfalz und im Saarland ist lediglich eine Berufsbezeichnung nach dem Krankenpflegegesetz oder eine vergleichbare Berufsbezeichnung erforderlich. In Sachsen-Anhalt und Brandburg ist zusätzlich mehrjährige Berufserfahrung erforderlich.

In Nordrhein-Westfalen und Hamburg müssen Hygienebeauftragte in der Pflege staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpfleger/-in sein und mehrjährige Berufserfahrung vorweisen.

In Bayern und Sachsen sind mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Gesundheits- und Krankenpfleger/-in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in vorgeschrieben.

In Schleswig-Holstein, Bremen, Hessen, Baden-Württemberg, Berlin, Niedersachen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen sind keine speziellen Voraussetzungen von der DGKH festgelegt.
 

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