Hallo Forumsteilnehmer!
Ich bräuchte mal dringend Gesetzestexte (Links) zum Delegationsrecht. Ich kenne es zwar, habe es aber nicht schriftlich.
Wir übernehmen regelmässig im B-Dienst die 1.Assistenz der Chirurgen als Op-Pflegepersonal (die meisten ohne FWB), weil der Assistenzarzt in der Ambulanz nicht abkömmlich ist oder keine Lust hat.
Was heisst: Wir assistieren und instrumentieren gleichzeitig, auch bei größeren Eingriffen in der ACH, GCH und UCH. Was bedeutet, ich kann auch meiner Sorgfaltspflicht in Bezug auf Anzahl der Instumente, Tupfer, Kompressen usw. nicht nachkommen.
Bei der Sectio wäscht sich der Springer dazu.
Inzwischen kann man aber nicht mehr von einem Vertrauensverhältnis zwischen Operateuren und uns sprechen. Es gibt gewisse Chirurgen, deren Können sehr zu wünschen übrig lässt. Die auch mit der Aufgabe, als Unfallchirurg im B-Dienst allgemeinchirurgisch arbeiten zu müssen, überfordert sind.
In meinem letzten B-Dienst habe ich die Assistenz verweigert und darauf bestanden, dass der Assistent hinzukam.
Ich fühle mich auch moralisch verpflichtet dazu. Ich möchte kein Erfüllungsgehilfe bei fahrlässiger Chirurgie sein.
Zudem erhalten wir natürlich auch wenig Respekt im Alltag, aber dafür sind wir dann gut genug. Wir machen die Arbeit der Assistenten einfach mit und bekommen nicht einmal Geld dafür.
Die Chefärzte waren anderntags wirklich "not amused" und versuchten, mich einzuschüchtern (-Arbeitsverweigerung wäre das usw., es wäre ja alles mit der Geschäftsleitung abgesprochen, blabla).
Ich bin mir völlig sicher, dass die ärztliche Assistenz nicht zu den delegationsfähigen Aufgaben gehört, nur wo finde ich die Gesetzestexte??? Z.B. von Rossbruch.
Über Hinweise wäre ich echt froh!
dieEv
Ich bräuchte mal dringend Gesetzestexte (Links) zum Delegationsrecht. Ich kenne es zwar, habe es aber nicht schriftlich.
Wir übernehmen regelmässig im B-Dienst die 1.Assistenz der Chirurgen als Op-Pflegepersonal (die meisten ohne FWB), weil der Assistenzarzt in der Ambulanz nicht abkömmlich ist oder keine Lust hat.
Was heisst: Wir assistieren und instrumentieren gleichzeitig, auch bei größeren Eingriffen in der ACH, GCH und UCH. Was bedeutet, ich kann auch meiner Sorgfaltspflicht in Bezug auf Anzahl der Instumente, Tupfer, Kompressen usw. nicht nachkommen.
Bei der Sectio wäscht sich der Springer dazu.
Inzwischen kann man aber nicht mehr von einem Vertrauensverhältnis zwischen Operateuren und uns sprechen. Es gibt gewisse Chirurgen, deren Können sehr zu wünschen übrig lässt. Die auch mit der Aufgabe, als Unfallchirurg im B-Dienst allgemeinchirurgisch arbeiten zu müssen, überfordert sind.
In meinem letzten B-Dienst habe ich die Assistenz verweigert und darauf bestanden, dass der Assistent hinzukam.
Ich fühle mich auch moralisch verpflichtet dazu. Ich möchte kein Erfüllungsgehilfe bei fahrlässiger Chirurgie sein.
Zudem erhalten wir natürlich auch wenig Respekt im Alltag, aber dafür sind wir dann gut genug. Wir machen die Arbeit der Assistenten einfach mit und bekommen nicht einmal Geld dafür.
Die Chefärzte waren anderntags wirklich "not amused" und versuchten, mich einzuschüchtern (-Arbeitsverweigerung wäre das usw., es wäre ja alles mit der Geschäftsleitung abgesprochen, blabla).
Ich bin mir völlig sicher, dass die ärztliche Assistenz nicht zu den delegationsfähigen Aufgaben gehört, nur wo finde ich die Gesetzestexte??? Z.B. von Rossbruch.
Über Hinweise wäre ich echt froh!
dieEv