Thema "frei kaufen" nach Weiterbildung

Maniac

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Hallo!

Wollte es eben in nen anderen Thread posten, aber passte nicht so recht.

Hat irgendjemand schon Erfahrungen gemacht bezüglich vorzeitigem Ausscheiden aus dem Betrieb, nach Weiterbildung? Oft "bindet" man sich ja auf 3 Jahre oÄ und muss ansonsten anteilsmäßig zurückzahlen.

Mich interessiert grad mal: Um welche Beträge geht es hier?

a) klar, die WB-Kosten
b) Die Freistellung. Hier kommt es auf den Umfang der WB an.
Gibt es Pauschalen? Hat jemand Erfahrungswerte (bitte kein HörenSagen)?


VG

Maniac
 
Das ist Jahre her (Ende der 1990er). Der Ehemann einer Krankenschwester wurde versetzt, sie wollte natürlich mit ihm gehen, war aber noch ans Haus gebunden, das ihr die FWB Anästhesie / Intensiv ermöglicht hatte. Einen Teil der drei Jahre hatte sie aber schon hinter sich. Damals forderte das Haus um die DM 6.000,- von ihr, da wird es sich lediglich um die Kursgebühren gehandelt haben.

Allerdings war da auch die komplette Weiterbildung im Haus (Uniklinikum) angesiedelt. Die Weiterbildungsteilnehmer rotierten auf ihren Stationen, d.h. für jeden Mitarbeiter, der für die Weiterbildung auf eine andere Station wechselte, kam ein ebenfalls stationsfremder "Ersatz", der ja immerhin Erfahrung auf Intensiv, wenn auch im anderen Fachgebiet, vorweisen konnte.
 
5000 - 6000 DM war auch bei mir die Summe, die genannt wurde. Genau sagen konnte man es nicht, man müsse es erst genau ausrechnet.
Berechnet wurden nur die Kursgebühren und die Studientage, da immer ein Ersatz für mich da war, bedingt durch die Rotation der Kursteilnehmer.
 
Hallo maniac,
da war mein Beitrag auf einmal weg....
Die Rückzahlungsmodalitäten beziehen sich in der Regel auf die Kursgebühren und auf die Lohnkosten, die während deiner Abwesenheit auf Station ja weiter gezahlt wurden, obwohl du der Station nicht zur Verfügung standest.
Die Verteilung der Kosten auf einen gewissen Zeitraum , in dem du offiziell nicht gehen darfst und die dazugehörige zeitliche Verpflichtung kann aber je nach AG unterschiedlich sein.
:nurse:LG joe
 
Danke schonmal.

D-Mark ... ist sowas wie Reichsmark, woll? Lange her ;-)

Nee, im Ernst. Da wird sich sicher was getan haben.

Wenn wir bei den 6000DM bleiben. War da bereits 1 Jahr rum? Oder 2?


Wenn man wüsste wie ein Ag rechnet, könnte man es ggf einfach vom Monatslohn, bezogen auf die tage der Abwesenheit hochrechnen. Und die Gebühr addieren.
Aber kommt das hin??
 
Hallo Maniac,

um die Kosten brauchst Du Dir heutzutage gar keine Gedanken mehr zu machen. Selbst die kleinste Klinik kauft Dich frei.


Du darfst mit einem Betrag von 7245 Euro rechnen (voller Betrag), also dann immer wieder anteilig zu betrachten. 2415 Euro pro Jahr (ca.).
 
Danke. 7245 Euro?

Ist das jetzt nur die Freistellung? Oder inkl gebühren? Wie hpoch beliefen sich in diesem fal die gebühren? Wieviel Stunden hatte der Kurs? Welches Haus/ welcher Träger?

Versteh mich nicht falsch, bin dankbar, aber müsste es genauer wissen. denke nämlich, dass ein Kurs mit 400 Stunden weniger Freistellungskosten erfordern darf, als ein 1400Stunden Kurs.

vg
 
Hi Maniac,

das siehst ganz richtig.
Die Kosten beziehen sich auf die Kurskosten und die Anzahl der "Fehlstunden" auf Station.
Diese sollten eigentlich in der Verpflichtungserklärung nachzulesen sein.
Wenn du für 3 Jahre verpflichtet wurdest, dann reduziert es sich für jedes Monat um 1/36.
Wenn du nicht gerade in den Osten Deutschlands willst, dann "kauft" dich auch das neue Haus häufig frei.

Genaue Zahlen kann ich dir leider nicht nennen.

lg
Narde
 
Wenn wir bei den 6000DM bleiben. War da bereits 1 Jahr rum? Oder 2?

Das weiß ich nicht mehr, es betraf ja nicht mich selbst. Aber da heute schon meine Palliative Care Weiterbildung mit ihren 160 Stunden um die Euro 3000;- kostet, gehe ich auch von gestiegenen Studiengebühren für die Fachweiterbildung aus.
 
Hi,

hab mir nur den Anfangspost durchgelesen... die meisten Kliniken kaufen dich mittlerweile frei.

Aktuell auch in Die Schwester/der Pfleger in den Stellenanzeigen zu lesen.

MfG
 
Hallo,

bei uns ist es so, dass nur die Kursgebühren rückerstattet werden müssen (z. B. 3600 Euro) und das anteilig für die Monate der Verpflichtung. Sprich, wenn man 3 Monate nach Beendigung der Weiterbildung geht, muss man 33/36 zurückzahlen.
Das steht bei uns auch so in der Weiterbildungsverpflichtung. Wie gesagt übernehmen aber derzeit (fast) alle Kliniken diese Zahlung.
 
Wenn fast alle Kliniken einen frei kaufen, hat sich die Frage eigentlich eh erledigt - sollen die sich Gedanken drum machen ;)

Danke
 

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