Teilzeitkräfte als Lückenfüller?

schlitzkompresse

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Gesundheits- und Krankenpfleger; MKDA
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Hallo Leute,
hatte heute eine riesendiskussion mit einer Kollegin die Teilzeitkraft ist, sie hat sich beschwert das sie meistens nur am WE Dienst machen muss.
Meine Meinung ist diese das Teilzeitkräfte da sind um Vollzeitkräfte zu entlasten, von daher halte ich es für vollkommen legitim Teilzeitkräfte generell am WE sowie an Feiertagen vorrangig einzusetzten, falls dennoch Stellen fehlen können die mit Vollzeitkräften besetzt werden.
Wie steht ihr dazu?
 
....Meine Meinung ist diese das Teilzeitkräfte da sind um Vollzeitkräfte zu entlasten,.....


Was ist das denn für ne Meinung ??? Wie kommst du denn auf sowas ??? Teilzeitkräfte sind Vollzeitkräften völlig gleichgestellt, nur dass sie eben weniger Stunden arbeiten. Wozu braucht ne Vollzeitkraft Entlastung ??? :-?
 
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Was ist das denn für ne Meinung ???

Das ist meine Meinung, ich verstehe es nur nicht das Teilzeitkräfte bei uns an fast allen Feiertagen und Wochenenden frei haben.
Klar sind Teilzeitkräfte auch vollwertige Kollegen, aber ich denke schon dass sie auch gerade bei der Urlaubsplanung den Vollzeitkräften den "Vortritt" lassen sollten.
Als Beispiel: Dieses Jahr sind die Urlaubstage in den Sommermonaten fast alle auf die TZ-Kräfte entfallen, daher haben nur wenige VZ-Kräfte ihren Sommerurlaub bekommen.
So auch ich, ich musste meinen Jahres(!) Urlaub im Mai nehmen und hab erst im November bzw Dezember Urlaub.
Des weiteren bin ich der Meinung dass sich ja eine TZ-Kraft ja eh viel mehr Spielraum hat was das Frei-Planen angeht.
 
Die Teilzeitkraft arbeit ja Teilzeit aus einem besonderem Grund( z.B. Kinder at home) und verdient auch deutlich weniger Geld.
Viele Stationen laufen ueberhaupt nur noch weil die Teilzeitkraefte so viel einspringen und standig Ueberstunden machen.
Wenn jemand nur eine Viertel Stelle arbeitet, muss er meine Meinung nach auch nur ein Viertel Feiertags und Wochenend arbeiten:). Bei meiner alten Arbeitsstelle haben alle TK normal drei Wochenende gearbeitet!

Sommerurlaub besonders in den Ferien wird bei uns Kraeften mit schulpflichtigen Kindern oder Lebenspartner bevorzugt verteilt, trotz allem hat jeder die Moeglichkeit auch im sommer frei zubekommen, da jeder nur 3 Wochen maximal nehmen darf.

Liebe Gruesse von der Mona die volle Stelle arbeit und keine Kinder hat.
 
....ich verstehe es nur nicht das Teilzeitkräfte bei uns an fast allen Feiertagen und Wochenenden frei haben.

......Dieses Jahr sind die Urlaubstage in den Sommermonaten fast alle auf die TZ-Kräfte entfallen, ......


Dann solltet ihr eure Planung mal gründlich überarbeiten und die Dienste und Urlaube GLEICHMÄSSIG auf ALLE Mitarbeiter verteilen... Bei uns läuft das super, obwohl über die Hälfte Teilzeitkräfte sind...
 
Ich sehe Teilzeitkräfte auch nicht als Lückenfüller.

Jede Station hat bei uns eine Vorgabe wieviele MA gleichzeitig in den Urlaub gehen dürfen. Wer dies ist machen die MA untereinander aus. Während den Sommerferien gibt es max. 3 Wochen am Stück Urlaub.
Ausserdem gibt es noch andere Ferien als die Sommerferien auf die der Urlaub aufgeteilt werden kann.
Lass dich nicht davon täuschen, für eine Vollkraft können 2 PK zu 50% in den Urlaub gehen.

Wie war es letztes Jahr bei euch, wer hatte da in den Sommerferien Urlaub?
 
Wie war es letztes Jahr bei euch, wer hatte da in den Sommerferien Urlaub?

Auch zum überwiegenden Teil die TZ-Kräfte.
Bei uns wird der Urlaub anhand irgendeiner "undurchschaubaren" Formel berechnet die z.b. besagt das im August nur 26 Urlaubstage verplant werden dürfen auf 14 Mitarbeiter egal ob TZ oder VK. dafür haben wir dann im März nen Spielraum von 39(!) Tagen, Wenn wir dann z.b. am einen Tag in der Woche mit einer Kraft weniger pro Schicht arbeiten bekommen wir für den Monat 4 Tage mehr.
Vllt weiß einer hier aus diesem Forum mehr über die Berechnung.
 
§ 4 Verbot der Diskriminierung
(1) Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht.
...
TzBfG - Einzelnorm

Und da der "sachliche Grund" in unserem Beruf immer Personalnotstand ist, kann man fast alles mit Teilzeitlern machen wenn man kein Gewissen hat. Schönstes Beispiel: Mehrarbeit vs. Überstunden

Elisabeth
 
Ich kann schlitzkompresse schon verstehen,muß aber auch anmerken,daß da nicht alles sauber läuft,im Hinblick auf DP und Urlaubsplanung.
Sicher,TZK's sind Vollkräfte,die ihren gesetzlichen Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit durchgesetzt haben,aber die Dienste und Dienstzeiten werden immer noch vom AG,sprich der SL vorgegeben.
Ich selbst hab in meinem Team 2 Kolleginnen,die nur 50 bzw. 25% arbeiten und da sie nun schon wegen Kind und Kegel reduziert haben,müssen sie damit rechnen,an WE's oder Feiertagen zu arbeiten,denn die Reduzierung ist den Vollzeitkräften gegenüber schon ein unschätzbarer Vorteil,so daß es in der Regel nur böses Blut gibt,wenn Vollzeitkräfte mit Kindern oder zu pflegenden Angehörigen den TZK's gegenüber auch hier noch zurückstecken müssen.
In unserem Team können max. 2 TZK's und 2 Vollzeitkräfte 3 Wochen in Urlaub gehen oder eben 3 Vollzeitkräfte. Ich nehme bei der DP-Gestaltung zwar Rücksicht auf die Kollegen mit Kindern,aber egal ob TZK oder VK,in den restlichen Ferien ,außer den Sommerferien und davon gibt's ja reichlich,müssen freie Tage erarbeitet werden,so daß alle Kollegen möglichst zu ihrem Wunschurlaub kommen.
Wenn ich also mit 25% nicht genug freie Tage rausarbeiten kann,kann ich auch nicht Frei haben.
Bei schlitzkompresse haperts an der SL,denk ich,also würde ich hier mal ein Wörtchen Klartext reden,am besten mit mehreren Kollegen zusammen,wenn mehr betroffen sind.
 
Ich selbst hab in meinem Team 2 Kolleginnen,die nur 50 bzw. 25% arbeiten und da sie nun schon wegen Kind und Kegel reduziert haben,müssen sie damit rechnen,an WE's oder Feiertagen zu arbeiten,denn die Reduzierung ist den Vollzeitkräften gegenüber schon ein unschätzbarer Vorteil,so daß es in der Regel nur böses Blut gibt,wenn Vollzeitkräfte mit Kindern oder zu pflegenden Angehörigen den TZK's gegenüber auch hier noch zurückstecken müssen.

Es steht jedem frei auch einen Reduzierungsantrag zu stellen.
Eine Teilzeitkraft bekommt, wie bereits erwähnt, auch weniger Geld als die Vollkraft.
...ein "unschätzbarer" Vorteil der Vollzeitkräfte, wenn wir bei dieser Logik bleiben wollen...
 
Wenn ich mal mit vier Wochen pro Monat rechenen würde und ich als 100%-Kraft jedes 2. WE arbeiten muß, ergibt sich von selbst daß eine 25%-Kraft nur einen Wochenendtag im Monat arbeiten müßte, damit sie genauso viel WE-Dienst hatte wie ich... Warum sollte die Betreffende alle ihre Dienste am WE ableisten müssen? Immerhin verdiene ich für meine zwei ganzen Wochenenden auch vier mal so viel Geld im Monat. Feiertage sind das gleiche. Wenn ich vier Tage an Weihnachten arbeite, dann macht die Kollegin eben nur einen um ihr Soll zu erfüllen. Hier klingt es gerade so als ob Teilzeitkräfte Kollegen zweiter Klasse sind, die all die Dienste machen müssen die sonst keiner will.
 
Da es ja in unserem Haus derzeit eh wie in der Rocky horror picture show zugeht, ist mein Beitrag an dieser Stelle bestimmt nicht allzu represäntativ, aaaaber bei uns profitieren die TZ-Kräfte weiß Gott nicht von ihrem geringeren Stellenanteil. Sie sind die ersten, die einspringen müssen...müssen sich ständig gegenüber dem Argument, dass sie ja eh viel weniger arbeiten als die VZ_Kräfte, rechtfertigen und ach ja: sie verdienen weniger...In anderen Häusern habe ich das -zwar in nicht derartig krasser Form, aber dennoch ähnlich und auch eine Zeitlang persönlich so erlebt.@julien: Da sind wir d'accord.
 
HalloAlso Schlitzkompresse ist schon ein herzchen.Teilzeitkräfte sind den Vollzeitkräften gleichgestellt und dürfen nicht benachteiligt werden. Wer ein Wochenende arbeitet hat innerhalb von 14 Tagen seinen Freizeitausgleich zu erhalten wovon 1 Tag ein Sonntag soll, diese Sollbestimmung bedeutet daß wenn die Bedingung nicht erfüllt wird ein guter Grund vorliegen muss. Ein guter Grund ist nicht Personalknappheit.Einspringen fällt ebenso unter Freiwilligkeit, egal ob Teil-oder Vollzeit.Ich könnte laut schreien wenn ich hier so lese wie sich die Pflegekräfte mit Füßen treten lassen und auch noch Danke dazu sagen.Wer sich ein bißchen für Gesetze interessiert kann auch für seine Rechte einstehen. Zudem haben die meisten Betriebe auch noch einen Betriebsrat den sie selbst gewählt haben. Nehmt ihn in die Pflicht. Wir GKP`s sind hochqualifizierte Fachkräfte und lassen uns behandeln wie den letzten Dreck.Werdet endlich wach.Alesig
 
Also, ich war selber mal Teilzeitkraft, als meine Kinder noch klein waren.
Aber ich habe mich nie als Lückenfüller gefühlt.:wavey:
Unsere Teilzeitkräfte können ihre Dienstzeiten flexibel gestalten. Bei uns hat jede ihr eigenes Arbeitszeitmodell:!:. So wie es in ihre Planung passt.

Wir sind froh und glücklich über die Flexibilität unserer TZK. Wenn ihre Kinder versorgt sind, arbeiten sie auch mal eine ganze Woche und nicht nur einzelne Tage. Dann kann VK Ü-Stunden abbauen.:klatschspring:
Unsere TZK sind immer sehr motiviert, selten krank und decken die meisten, bei uns freiwilligen, Rufdienste (nur WE) ab.
Urlaub machen sie meist nur 2 Wochen am Stück, weil ja bei schulpflichtigen Kindern 13 Wochen abzudecken sind.

Ich persönlich finde es schrecklich und diskriminierend, wenn TZK dauernd am WE arbeiten müssen, damit VK frei haben.:-?

LG opjutti
 
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( Der Artikel ist vielleicht interessant in diesem Zusammenhang)

Eine ebensolche Unart ist es leider, daß sich die Mehrarbeit der Teilzeitarbeitnehmer anhäuft, oder daß zb. regelmäßig gleich im Dienstplan 2 Schichten mehr eingeplant weden. Zudem wird dann noch aus dem Frei gerufen und aus der Teilzeitstelle wird dann ganz fix eine recht billige Vollzeitstelle, denn für die Mehrarbeit gibt es weder einen Urlaubsanspruch, noch müssen die Zulagen und Sonderzahlungen auf die erhöhte Arbeitszeit ausgelegt sein.

Man kann sich dagegen überigens erfolgreich wehren, auch wenn auf der Abteilung andere Ansichten herrschen und darübe diskutiert wird, daß den Teilzeitarbeitnehmern über die Gebühr hinaus Arbeiten zu ungünstigen Zeiten zugemutet werden müssen/ sollen.


Liebe Grüße fearn
 
Auch zum überwiegenden Teil die TZ-Kräfte.
Bei uns wird der Urlaub anhand irgendeiner "undurchschaubaren" Formel berechnet die z.b. besagt das im August nur 26 Urlaubstage verplant werden dürfen auf 14 Mitarbeiter egal ob TZ oder VK. dafür haben wir dann im März nen Spielraum von 39(!) Tagen, Wenn wir dann z.b. am einen Tag in der Woche mit einer Kraft weniger pro Schicht arbeiten bekommen wir für den Monat 4 Tage mehr.
Vllt weiß einer hier aus diesem Forum mehr über die Berechnung.
Dazu solltest du den Personalservice oder Personalabteilung befragen, auch der Betriebsrat sollte dazu Auskunft geben können.

Ich kenne es jedoch nur so, dass je nach Mitarbeiteranzahl einer Station zwischen 2 und 6 Leuten gleichzeitig in Urlaub gehen dürfen. TZ-Kräfte werden anteilig ihrer Stunden gerechnet.

Es gibt übrigens auch Stationen, da sind 90% der MA in Teilzeit. Warum auch nicht, diese wiederum sind nicht alle alleinerziehend mit Kind, nein auch Singles leisten sich den Luxus von mehr Freizeit und weniger Kohle.
 
Hallo mary_jane,
klar,kann man auch so rum sehen.
Um mich hier etwas zu erklären : Ich hatte mehr die Stimmung und Ausgewogenheit im Team im Auge,wozu ja nun die TZK's auch gehören.
Wenn ich als SL die paar Dienste der TZK's nun so plane,wie diese es aus diversen Gründen möchten,muß ich dafür die VZK's zu Diensten zwingen,so daß dies den Kollegen sauer aufstößt.
Sicher kann jeder reduzieren,aber ne Reduzierung kann sich nur jemand leisten,dessen Partner entweder gut verdient oder aber sonst Geld im Hintergrund ist.
Ich habe,wie geschrieben,2 Kolleginnen,die der Kinder wegen reduziert haben,genauso habe ich aber auch einige Kolleginnen,die als Alleinerziehende extra Vollzeit arbeiten,um finanziell klar zu kommen und wenn die dann SD machen müssen,weil die TZK aufgrund der Kinder nicht kann oder will,dann ärgert das nicht nur die VZ-Kollegin mit Kindern,sondern auch mich !
Ich hoffe,ich konnte den Zusammenhang deutlich machen,denn als SL muß ich das große Ganze im Auge haben und bin schlichtweg immer der Prügelknabe,wenn's mal nicht so paßt.
Deshalb finde ich es auch nur fair den alleinerziehenden oder sonstigen Kollegen gegenüber,wenn die TZK's dann arbeiten,wenn diese auch mal was vor haben. Verstehst ??
 
Hallo zusammen,
wie immer gibt es solche und solche Teilzeitkolleginnen:roll: sprich Kolleginnen, die dann erwarten, dass ihre Freizeit oder Nebenjobs "geplant"(sprich berücksichtigt werden Bsp: Di und Fr kein Früh und Do bitte nie SD oder ND....)und welche die keine bis kaum Wünsche haben und kommen, wie es der Plan vorsieht.
Bei uns müssen die Teilzeitkräfte aufgrund der Personalsituation (nur noch 6 VK, der Rest Teilzeit, also in Köpfen 6 plus 30....) auch jedes zweite WE arbeiten, da sonst der Dienstplan nicht funktioniert, weil täglich 13/14 Leute im Dienst sein müssen.....Das ist aber okay für die Meißten.
Der Urlaub ist eher ein Problem, da Teilzeitkräfte sich gerne davor oder danach noch eine Woche Wunschfrei eintragen, sodass sie die Einzigen sind, die im Sommer dann auf drei Wochen kommen, weil die SPL versucht dies zu berücksichtigen. Da soviele Eltern sind kann rein rechnerisch jede nur 2 Wochen in den Ferien haben.Wie narde schon schrieb, gibt es eine Art "Urlaubsformel" mit der berechnet wird, wieviel VK pro Woche urlaben dürfen, bei uns 3,5 VK und die kann sich aus ganz verschiedenen Arbeitszeiten zusammensetzen.
Bei uns wird daruaf geachtet, dass immer 2-3 Tage am Stück gearbeitet und keine Einzeldienste (Lückendienste) geplant werden. Allerdings passiert dies manchmal aufgrund der vielen Wünsche der ein oder anderen :-(. Das ist aber dann selbst herbeigeführt.WE werden gerecht verteilt, ebenso Feiertage. Die Urlaubsplanung erfolgt gemeinsam im großen Team und jede rutscht mal ein bißchen damit es passt.
Verantwortung was die Kinderbetreuung angeht wird berücksichtigt, sofern der Tenor nicht ist,- ich habe jetzt ein Kind und nun macht ihr mal......leider auch schon passiert.Das gibt immer Ärger und da wird Verantwortung auch zurückgegeben und die Möglichkeiten die die Station hat besprochen.
Aber als Lückenbüsserin wird keine eingeteilt, im Gegenteil, wenn die Planung manchmal schwierig ist, fragt die SPL nach, ob es okay ist für die Kollegin so zu arbeiten.
LG
Joe
 
TZ MA haben einen Grund ihre Arbeitszeit zu reduzieren, welchen Grund sie haben ist völlig egal. Dei Einteilung der Dienste erfolgt analog denen der VZ MA, will heißen sie haben die gleichen Rechte und Pflichten.
Das wird bei uns auch so in der Urlaubszeit gehandhabt. Unsere Urlaubsformel errechnet sich übrigens ganz einfach. Anzahl der Urlaubstage der Mitarbeiter dividiert durch die Anzahl der Arbeitstage pro Jahr. Daraus ergibt sich die Zahl der MA, die gleichzeitig in Urlaub gehen müssen, damit alle MA die Mglk. haben im Kalenderjahr Urlaub zu machen.
TZ MA, die volle Schichten arbeiten werden dabei auch voll mitgezählt, MA, die Teilschichten arbeiten zu einem entsprechenden Prozentsatz.. MA mit schulpflichtigen Kindern haben das Vorrecht auf maximal 3 Wochen in Sommerferien (abhängig von der Anzahl), die anderen Ferien werden nicht so stark gewertet.
Bei Ausfall werden die TZ MA genauso oft angerufen wie alle anderen. Oftmals gibt es auch eine Gegenleistung wenn mgl. und selten gibt es dann Neid. Die MA sind meist froh, dass jemand anderes einspringt und/oder unangenehme Dienste übernimmt und sie verschont blieben.
Es kann nicht sein, dass der TZ-MA quasi der Lückenbüßer für die VZ MA ist.
Bei uns ist es übrigens so geregelt, dass der TZ MA das Recht hat sich seine Mehrarbeit auszahlen zu lassen, was manchen auch einen gewissen Anreiz gibt.
 
Ich schliesse mich Julien an.

Eine Teilzeitkraft muß anteilmäßig ihren Beitrag leisten. Wenn sie mehr macht, dann ist das nett von ihr. Eine Verpflichtung gibt es da nicht.
Vor allem, wenn man bedenkt, das Stunden oder Tage, die sie zusätzlich arbeitet eben keine Überstunden sind und auch nicht gerecht vergütet werden.
Auch muß sie nicht an Feiertagen nicht öfter arbeiten, als andere. Sie muß ihren Beitrag leisten, den von den Kollegen muß sie nicht übernehmen, nur weil sie ja sowieso "dauernd frei" hat.
Sie bekommt nämlich auch, wie schon an anderer Stelle erwähnt wurde, deutlich weniger Geld.

Sie sind nicht da, damit es andere gemütlicher haben und weder Lückenbüßer, noch Springer, denn dafür braucht es einen eigenen Springerpool oder Aushilfen, die nach Bedarf geholt werden können.