Tagespflegeplatz gekündigt

Loni A.

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Angehörigenpflege
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Pflegekraft und Betreuerin
Hallo,

Als Neuling stelle ich mich mal kurz vor:

Ich bin Loni, 52 Jahre und war über 30 Jahre als Altenpflegerin/PDL tätig.
2010 habe ich noch den Fachwirt/Betriebswirt im Gesundheitswesen abgeschlossen, aber leider nie in dem Metier gearbeitet, da ich dann die Pflege meiner inzwischen 94 jährigen Großmutter übernommen habe.

Ich bin also etwas aus der Materie raus und habe mal eine Frage:

Am 29.06. 18, also gestern kam die PDL unserer Tagespflegeeinrichtung zu uns nach Haus zu einem wichtigen Gespräch.

Uns wurde mitgeteilt, daß die Tagespflege zum 31.07.18 schließen wird.
Grund: die Räumlichkeiten werden anderweitig gebraucht.
Man hätte in der Einrichtung im Jahr 2016! neue Auflagen zur Brandschutzverordnung bekommen, die jetzt! umgesetzt werden müssten.

Diese Information habe ich eben gestern mündlich erhalten.

Eine schriftliche Information hat nicht stattgefunden.
Man überreichte mir eine Liste mit anderen Einrichtungen, die ich bitte anrufen solle, um einen neuen Tagespflegeplatz für meine Großmutter zu bekommen.

Das finde ich alles reichlich dubios.
Meines Wissens, muß (zumindest im stationären Bereicht lt. SGB) eine Kündigung sechs Wochen zum Monatsende schriftlich erfolgen. (mit Begründung?)

Auf Nachfrage war die PDL verwundert, als ich nach einer Kündigung oder Aufhebungsvertrag fragte. (gelinde gesagt, ihr fiel der Unterkiefer herunter)

Wie verhält es sich hier mit der Pflicht zur Sicherstellung der Pflege seitens der Einrichtung?

Tausend Fragen gingen mir durch den Kopf.
Am Montag habe ich dann erst mal einen telefonischen Termin mit der Pflegekasse, vermute aber, daß man mir dort nicht sonderlich weiter helfen kann.

Eine rechtliche Beratung werde ich sicher auch noch in Anspruch nehmen müssen, wir haben einen guten Anwalt für Sozialrecht.

Aber trotzdem würde mich Eure Meinung interessieren, vielleicht bekomme ich ein paar Anregungen oder Hinweise, worauf man in einem solchen Fall achten sollte.

Der Fachwirt in meinem Hinterkopf sagt mir: so geht es eigentlich nicht...

Liebe Grüße
Loni
 
1. Frage was steht im Vertrag mit der Einrichtung?
2. Gibt es eine Rahmenvertrag für das entsprechende Bundesland wo dies drinne stehen könnte
3. Die Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt ist wohl ein guter Ansprechpartner
 
Zitat aus dem Tagespflegevertrag:
"Im Übrigen ist die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des nächsten Monats zulässig"

Verstehe ich das jetzt richtig, man hätte mir bis zum 03.06.18 eine schriftliche Kündigung zum 31.07.18 zusenden müssen?

Mir rauscht so der Kopp, das ich nicht mehr klar denken kann...

Laut Vertrag sind sie verpflichtet, für Omi einen neuen Pflegeplatz zu finden.

Stattdessen bekam ich eine Liste mit Telefonnummern, wo ich mir selbst was suchen sollte.

Den Rahmenvertrag habe ich noch nicht durchgeackert. Werde ich gleich noch mal machen und ich melde mich dann nochmal.

Bundesland: Niedersachsen, Kreis Göttingen
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe hier nur einen Auszug aus dem niedersächsischen Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI von Januar 2009. (vollstationär)

Leider nur die Pflegeleistungen betreffend. Also §1 bis §4...ich muß googlen...

EDIT:

Rahmenvertrag im Netz gefunden.
Keine Angaben zur Kündigung des Pflegevertrags durch Einrichtung.
Rahmenvertrag bennent nur Vollstationäre Pflege.

Nach meinem Wissen müsste dann eine gesetzliche Kündigungsfrist gelten, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Also gilt die Kündigungsfrist im Vertrag und die Einrichtung hat diese nicht eingehalten.

Es ist jetzt die Frage, ob ich der Einrichtung einen Hinweis auf die nicht eingehaltene Kündigungsfrist geben sollte. Schriftlich.

Oder warte ich ab, ob noch eine schriftliche Kündigung folgt? Die wäre dann unwirksam, da die Frist eigentlich schon verstrichen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
OK was willst du?
Wenn die zumachen, wirst du das nicht verhindern können, ob die nun rechtzeitig oder nicht Gekündigt haben.

Es ist jetzt die Frage, ob ich der Einrichtung einen Hinweis auf die nicht eingehaltene Kündigungsfrist geben sollte. Schriftlich.

Oder warte ich ab, ob noch eine schriftliche Kündigung folgt? Die wäre dann unwirksam, da die Frist eigentlich schon verstrichen ist.
und was hast du davon, wenn es so wäre?
Was nicht heißt - Gespräch suchen, das einbringen und darauf drängen, dass die Einrichtung tätig wird um für ihre Kunden eine neue Tagespflege zu finden.

Wenn ich dein Problem richtig Verstehe:
Omi braucht einen Tpflgplatz ab 1.8?
Wenn die Tpflgeinr. einen Vertragsfehler begangen hat, kanns doch nur noch um Schadenersatz gehen für deine erhöhten Aufwendungen um einen neuen zu finden, bzw. evtl. den erhöhten Betrag, wenns denn einen gibt, für ein oder zwei Monate einzuklagen oder sich erstatten zu lassen.
oder Klagen und die Schließung um ein oder zwei Monate hinauszögern.
Aber ich denke das mußt du nächste Woche durchziehen.

Du schreibst, du hast einen guten Anwalt, also Montag Termin machen und beraten lassen.
Parallel kannst du mit der Einrichtung ein Gespräch suchen.

Überlege dir was jetzt primär ist:
Kleinkrieg über formale Vertragsdinge,
oder
einen neuen Platz für Omi, mit ein wenig Druck auf die Einrichtung, damit diese dich unterstützt?
Wie gesagt, Schadenersatz kannst du immer noch geltend machen, da wird dich dein Anwalt sicher beraten.

Verbündete suchen, denen es genauso geht und miteinander Beraten.
 
Zitat:
"einen neuen Platz für Omi, mit ein wenig Druck auf die Einrichtung, damit diese dich unterstützt?"


Ja, das auf jeden Fall, da es vertraglich zugesichert wird.
Die PDL meinte Freitag, man könne ja bei der Suche behilflich sein "auf Kulanzbasis"
Das ist schon ein starkes Stück.

Wir haben hier im Harz nicht viele TPs, und allzu weit von Daheim darf es ja auch nicht sein, damit die Fahrten hin- und zurück sie nicht überfordern.
Will heißen, 25 betroffene Angehörige klappern jetzt die noch vorhandenen 5 TPs ab, um ihre Lieben unterzubringen.
Ich habe Freitag schon diverse Absagen bekommen.

Und meinen angedachten Teilzeitjob kann ich dann auch vergessen, aber das nur nebenbei.
 
Verbündete suchen, denen es genauso geht und miteinander Beraten.

Wäre schön, ist aber nicht möglich, da ich weder die Namen der anderen Tagegäste, noch deren Angehörige kenne.

Geraten hat mir heute noch jemand, mich mit dem MDK in Verbindung zu setzen, auch deshalb schon, weil auch öfters der Rahmenvertrag mißachtet worden ist.
 
Ja das mag ja ALLES sein was du schreibst, bringt dich aber bei der Lösung des Problems nicht weiter.
Plan A
ein Platz - fest oder vorübergehend, dann weiter suchen
Plan B
selbst versorgen - fest oder vorübergehend, dann weitersuchen
Plan C
???

Schadenersatz einklagen - Anwalt

Ja, das auf jeden Fall, da es vertraglich zugesichert wird.
Die PDL meinte Freitag, man könne ja bei der Suche behilflich sein "auf Kulanzbasis"
Das ist schon ein starkes Stück.
Uninteressant - du brauchst einen Platz - zunächst verbünden - die haben wahrscheinlich bessere Kontakte wie du.

Will heißen, 25 betroffene Angehörige klappern jetzt die noch vorhandenen 5 TPs ab, um ihre Lieben unterzubringen.
Dann Montag früh aufstehen und weitertelefonieren, bevor die Konkurrenz telefoniert.
Ich weiß - unbefriedigend hilft aber nichts
und
zunächst mit der Tgpflgeinrichtung ein Zweckbündnis eingehen.
Die Tagespflegeeinrichtung "anzugreifen" zum jetzigen Zeitpunkt, in der du deren Unterstützung offensichtlich nötig hast, bringt dich nicht zum Ziel.

Findest du nichts - dann der Einrichtung auf die Füsse treten und klar machen - ihr sucht auch mit - ihr habt auch eine Verpflichtung.

Auch hier - Anwalt beraten lassen - wie weit ist Zumutbar für deine Omi?
Die finden im Zweifelsfall schon was - aber evtl. 50 oder 100km weiter - was dann?
Der Anwalt hilft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke, darüber schreiben zu können hilft schon mal etwas.

Es ist nur so eine dubiose Geschichte...
Eine Einrichtung, die fünf! Häuser (stationär) betreibt und seit 20 Jahren im Geschäft ist, macht normalerweise einen solchen Fehler (Mißachtung des Vertrags und der Kündigungspflicht) nicht.

Auf jeden Fall möchte ich herausfinden, ob die TP wirklich zum 31.07. geschlossen ist. Das ist ja kein Problem.
 

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