Stundenlohn Schüler als Aushilfe

LeilaMarie

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Hallo,
Wir haben angeboten bekommen über das Wochenende in unserer Klinik auszuhelfen. Nun gut ich natürlich gemacht ohne zu wissen wie die bezahlung ist, ist wohl etwa so wie katze im sack kaufen...
Naja ich dachte so schlecht wird die bezahlung schon nicht sein.

Also letzte woche zu unserer Praxisanleitung hin und fix gefragt wie das denn nun aussieht, weil wir konnten aussuchen entweder überstunden oder wir lassen uns das bezahlen..Überstunden wollte ich nicht da das schon so ein theater mit abbummeln gibt und ich soweiso schon 30,5 habe..

Also nun zu meinen eigentlichen Problem was mich sehr aufregt.. ich habe das nun freiwilig gemacht und unsere Praxisanleitung meint das das mit 3,40€ bezahlt wird pro stunde....wir sind das Wochenende als Aushilfen angestellt und dürfen die uns so bezahlen??

Es macht mich einfach nur wütend da man sich freiwillig meldet damit genug personal da ist und dann so einen ar...tritt bekommt...
 
wir sind angestellt bei der schule als auszubildende, die schule ist ausgegliedert und für die wochenenden sind wir der klinik angestellt...
 
Dann wird das sicherlich dein Azubi-Stundenlohn sein nach dem du bezahlt wirst
 
Hallo Leila,

lasst euch da mal nicht über den Tisch ziehen und als billige Arbeitskräfte missbrauchen.
In meiner Zeit als Schülerin habe ich auch am WE oder mal Nachts als Aushilfe in einem KH gearbeitet. Vergütet wurde ich als Pflegehelfer. Für 3,50 Euro wäre ich nicht aus dem Bett gestiegen.

Es als Überstunden zu machen, passt nicht wirklich mit dem Ausbildungsvorgaben zusammen.

Ihr solltet kollektiv NEIN sagen.

lg
Narde
 
Gehe mal davon aus dass du Azubi GuK bist?

Eine Schule stellt keine Schüler an sondern der Träger, der meist Identisch ist.

Ich gehe auch mal davon aus, dass das Schülergehalt, denn einen Aushilfsvertrag beim Ausb.träger gibts sicher nicht.

Verbuche es als Lehrgeld.

Und was narde schreibt bzgl. Ü-std. ausbezahlen schließe ich mich an - geht für Azubi nicht.
 
Ich kann es nicht glauben. Fängt es jetzt schon in der Ausbildung an, den Azubis das Bedürfnis nach eine Balance zwischen Anspannung und Entspannung auszutreiben? Es wird bewusst ausgenutzt, dass man als junger Mensch mehr aufs Geld schielt als auf die eigene Gesundheit.

Der Schule sollte mitgeteilt werden, dass es einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn gibt. Darunter spielt sich gar nix ab.

Und der Praxisanleitung sollte man mal dringend empfehlen, sich auch mit berufspolitischen Fragen zu beschäftigen.

Elisabeth
 
Ausserdem kann ich beim gleichen AG keine 2 Verträge haben.

Ausbildungsvertrag und Aushilfsvertrag ...
 
Tja... schön billig. Bin auch Wochenend-Aushilfe und habe samstags ca. 13€/std und sonntags ca. 15€/std + tariflichen Urlaub. Das ist echt eine Schande, aber vielleicht möchte dein AG seine zukünftigen Angestellten schon mal darauf vorbereiten, wie es nach dem Examen bei euch läuft...
Aufhören, ganz schnell!
 
Ausserdem kann ich beim gleichen AG keine 2 Verträge haben.

Ausbildungsvertrag und Aushilfsvertrag ...

Hallo,

warum nicht, grundsätzlich ist dies möglich und nicht verboten.
Die Ausbildungsvergütung unterliegt in voller Höhe der Steuer- und Sozialversicherungspflicht, genauso wie ein normaler Arbeitsvertrag.
Allerdings müsste man für den zweiten Vertrag mit einer zweiten Lohnsteuerkarte (Steuerklasse 6) arbeiten.
Die einzige Variante, die nicht erlaubt ist, der Aushilfsvertrag darf keine "geringfügige Beschäftigung" im Rahmen 400 EUR Job sein. Dies ist beim gleichen Arbeitgeber untersagt, wenn schon eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung besteht.

Zum Thema Stundenlohn ist folgendes zu sagen:
Wenn diese Tätigkeit eine "Pflegetätigkeit" ist und eindeutig nicht im Rahmen des Ausbildungsvertrages liegt, dann ist dieser Stundenlohn rechtswidrig, zumindest ab dem 01.08.2010.
Seit diesem Zeitpunkt gilt der "Mindestlohn" in der Pflege, der einen Mindestlohn in Höhe von EUR 8,50 in den westlichen Bundesländern (7,50 im Osten) vorschreibt.

Gruß

medsonet.1
 
*grübel* Ist man immer bei dem AG angestellt? Ist das net so, dass die berufliche Schule entlohnt?

Elisabeth
 
Kommt darauf an. Hier im Süden des Landes ist die Schule oft eine Abteilung des Krankenhauses, der AG ist also die Klinik.
 
@elisabeth: es gibt viele Merkwürdigkeiten in der Pflege, aber dass eine Schule entlohnt gibts selbst hier nicht, dazu müsst diese ja Einnahmen haben!

@claudia: auch im Süden gibts keine Schule die eine Abteilung eines Krankenhauses ist, geht gesetzlich nicht.

Krankenhaus und Schule haben i.d.R. den selben Träger, das schon.
 
@claudia: auch im Süden gibts keine Schule die eine Abteilung eines Krankenhauses ist, geht gesetzlich nicht.

Krankenhaus und Schule haben i.d.R. den selben Träger, das schon.

Off-topic, aber: Worin besteht der Unterschied?

Ich rede jetzt von Schulen, die an ein bestimmtes Krankenhaus angegliedert sind, nicht von Ausbildungszentren mit mehreren Partner-Krankenhäusern.

Die Unterrichtsräume und Büros der Schule sind bei uns im Gebäude des Krankenhauses untergebracht. Die Schule steht im internen Telefonbuch. Ich habe sie bis jetzt für eine Abteilung (nicht eine Klinik), ähnlich wie Verwaltung oder Technik, gehalten.
 
Der Unterschied - ganz ganz wichtig.

Damit untersteht die Schule nicht der Weisungsbefugnis des Krankenhaus- oder Pflegedirektors.

Angegliedert ja - gesetzlich Vorgeschrieben.
 
1. der Mindestlohn in der Pflege (in Berlin) gilt nicht für Auszubildende.
2.Aber ich bin mir fast sicher das das ungesetzlich ist was das Krankenhaus dort macht den habt ihr den einen AushilfeVertrag unterschrieben???
Wenn nicht kenn ich keine Gesetzesgrundlage auf die ihr euch stützen könnt. Und solltet solchem Treiben sofort mit nein begegnen da war mal wieder jemand klug und will auf euren Schultern richtig Geld sparen.
Und soweit mir bekannt ist darf man auch nicht 2 Arbeitsverträge beim gleichen Arbeitgeber unterschreiben?!

mfg
 
1. der Mindestlohn in der Pflege (in Berlin) gilt nicht für Auszubildende.
2.Aber ich bin mir fast sicher das das ungesetzlich ist was das Krankenhaus dort macht den habt ihr den einen AushilfeVertrag unterschrieben???
Wenn nicht kenn ich keine Gesetzesgrundlage auf die ihr euch stützen könnt. Und solltet solchem Treiben sofort mit nein begegnen da war mal wieder jemand klug und will auf euren Schultern richtig Geld sparen.
Und soweit mir bekannt ist darf man auch nicht 2 Arbeitsverträge beim gleichen Arbeitgeber unterschreiben?!

mfg

Hallo,

zu Punkt 1 hast du recht, Ausbildungsverträge sind "keine Arbeitsverträge", daher gilt das Thema Mindestlohn hier nicht.

zu Punkt 2 muß ich dir leider widersprechen:
- wir haben nach wie vor "Vertragsfreiheit" in Deutschland, deshalb kann man soviel Verträge abschließen wie man möchte, allerdings:
- bei mehreren Verträgen mit einem Arbeitgeber unterliegen alle Verträge der vollen Sozialversicherungs- und Steuerpflicht (also werden faktisch diese Verträge zusammengerechnet). Deshalb ist in einem solchen Fall ein besonderere 400-EUR Job Vertrag nicht möglich. Aber ein Ausbildungsvertrag und ein Arbeitsvertrag gleichzeitig ist daher durchaus denkbar und nicht verboten!

Gruß

medsonet.1
 

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