T
Tamara.
Gast
Hallo! Ich habe letzte Woche mein schriftliches Examen geschrieben, wobei nur in TB6+7 nach Recht gefragt wurde. Und zwar sollten wir auf das FB bezogen die Grenzen der Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) aufzeigen und das erläutern.
Uns wurde zum Thema "Recht im Examen" immer gesagt, dass wir uns alles angucken sollen, was wir hatten, aber vor allem Freiheitsberaubung, Körperverletzung, unterlassene Hilfeleistung und Aussetzung, Zivilrecht mit den Rechtsgutverletzungen, Schweigepflicht, IfSG, SS-abbruch und Mutterschutzgesetz, Patientenverfügung, Sterbehilfe und Betreuungsrecht. Das sind halt einfach die gängigsten Dinge.. (hab ich was vergessen??)..
Und im Mündlichen kommt noch das neue Gesundheits- und Krankenpflegegesetz dran..
P.s.: In Hessen werden die Themen für die schriftlichen Prüfungen vom Regierungspräsidium erstellt und ohne Vorwissen der Schule der Themen dann zu den Prüfungen zugeschickt... also konnte uns unsere Lehrerin zwar ein wenig die Themen eingrenzen, aber sicher konnte sie sich auch nicht sein.. das hieß: eigentlich alles lernen...puh..
Uns wurde zum Thema "Recht im Examen" immer gesagt, dass wir uns alles angucken sollen, was wir hatten, aber vor allem Freiheitsberaubung, Körperverletzung, unterlassene Hilfeleistung und Aussetzung, Zivilrecht mit den Rechtsgutverletzungen, Schweigepflicht, IfSG, SS-abbruch und Mutterschutzgesetz, Patientenverfügung, Sterbehilfe und Betreuungsrecht. Das sind halt einfach die gängigsten Dinge.. (hab ich was vergessen??)..
Und im Mündlichen kommt noch das neue Gesundheits- und Krankenpflegegesetz dran..
P.s.: In Hessen werden die Themen für die schriftlichen Prüfungen vom Regierungspräsidium erstellt und ohne Vorwissen der Schule der Themen dann zu den Prüfungen zugeschickt... also konnte uns unsere Lehrerin zwar ein wenig die Themen eingrenzen, aber sicher konnte sie sich auch nicht sein.. das hieß: eigentlich alles lernen...puh..