Spritzenschein

aquawoman

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16.09.2005
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hallo,
ich bin examinierte Arzthelferin seit (1973), habe danach Krankenpflegehelferin gelernt. Da ich die 3jährige Ausbildung zur Arzthelferin hatte, durfte ich in all den Jahren auch Injektionen geben. Nun ist es so, das ich jetzt in der Altenpflege tätig bin und absolut keine Behandlungspflege durchführen darf. Ist das inzwischen alles neu? Würde ich in einer Arztpraxis arbeiten dürfte ich alles machen, warum ist es in Krankenhäusern und Altenheimen anders geregelt? Nicht das ich unbedingt Injektionen geben möchte, aber ich darf überhaupt nichts, nur Bewohner waschen und ankleiden. Dadurch fühle ich mich in meiner Person doch ziemlich erniedrigt.:dudu:

Weiß jemand von euch vieleicht darüber Bescheid?
 
Zuletzt bearbeitet:
halli hallo

ich kenne mich da nicht wirklich aus.aber bei uns arbeitet eine aph und sie durfte bis anfang diesem jahres alles machen.vw,spritzen,med-gabe usw.und seitdem darf sie nix mehr.nurnoch waschen.sonst nix.und sie hat auch extra einen "spritzenschein" gemacht.der bringt ihr aber nix.wer weiß warum?
 
:gruebel:Hallo, ich mache eine Ausbildung zur Altenpflegerin und möchte gerne wissen wo wir einen Spritzenschein machen können. Möglichst nicht nur s.c. sondern auch i.m. am besten so viel, wie möglich. Habe im Netz nichts brauchbares gefunden. Vielen Dank im Voraus.
 
Hallo,
heißt aph Altenpflegehilfe?
Da kriegt man ja einen Schreck! Was die alles durften! Brauchts da überhaupt noch PP? Wenn die mit einem Jahr Lernen so gut sind wie PP mit 3 Jahren Schule.
Man kann die Sache so angehen. Es gibt aber noch andere Blickwinkel. Aus jedem verbieten sich Med.- Gabe und Injektionen ausser sc
(z.B. Insuline, Heparine). Gleiches gilt übrigens für die Pflegeplanung. Auch das lernen KPH`s nicht.
Ein Jahr Ausbildung reichen einfach nicht aus dafür. Inhaltlich haben KPH´S ca. 20 h Med.-Lehre. Bei PP sind es 60 h plus Medikamente zu Krankheitsbildern.
Soviel erst mal zu liloteq.

Spritzenscheine sind Haussache und immer unterschiedlich im Handling. Offiziell prüft ein zuständiger Arzt die Befähigung und genehmigt auf dem Spritzenschein. Dieser hängt im Arbeitsbereich aus.
Inoffiziell werden die Spritzenscheine mangels Gelegenheit (Psych.) jedes Jahr fortgeschrieben. Die Aussagekraft bezieht sich also nur darauf, dass das jemand mal gelernt hat. Über den aktuellen Stand der Befähigung wird keine Aussage getroffen. Hier greift die Eigenverantwortung jedes PP.

ZU aquawoman:
Vermutlich gibt es wg. der Qualifikation Unsicherheiten oder du wurdest als KPH eingestellt.

MfG
rudi09
 
hallo, wenn du eine Ausbildung zur exam. Altenpflegerin / exam. Altenpfleger machst, bekommst du eine Inkektionsnachweis über s.c und i.m injektion, von der Altenpflegeschule.
Den Nachweis für Inketion bekommen bei uns nur die Altenpflegeschüler/in die im Unterricht das Wissen ein Arbeiten und auch am Modell vorgeführt haben und es musss auch der Nachweis darüber sein, welche Rechtsgrundlagen bei Injektionen zu beachten sind.

Den sogenannten "Spritzenschein" gibt es nicht mehr!

Gruß Maik
Altenpflegeschüler
 
Vielen, lieben Dank für eure Antworten. Inzwischen haben wir unsere Schule soweit, dass ein Arzt bei dem wir Unterricht haben, uns genau diese Kenntnisse vermittelt, uns an der Pflegepuppe spritzen läßt usw. und uns dieses dann bestätigt. Seltsamerweise wissen zwar die Schulen, dass es den Spritzenschein nicht mehr gibt, aber viele Seniorenheime leben noch hinter dem Mond und möchten so etwas sehen. Fröhliche Ostern. Corinna