Spritzenschein/Befähigungsnachweis?

Hallo,

Krankenpflegepersonal ist es rechtlich nicht erlaubt i.v im Bolus zu spritzen.
Wo genau kann ich diesen Wortlaut finden?
Also die explizite Differenzierung zwischen Injektion und Anlegen einer Infusion und die jeweiligen Delegationsrechte...?
Euer CA kann euch Unterschreiben was er will. Gibt es Zwischenfälle, ist das Pflegepersonal das das Medikament gespritz hat in der Verantwortung.

Das steht ausser Frage...
 
Hallo,

wer verabreicht heute noch i.m. Injektionen ?

.

och ..... ich jede Menge ....

...alleine 2 Kundinnen, die ihre Risperdal Depot Injektion alle 14 Tage bekommen

Nur weil Du selber vielleicht in einem Bereich tätig bist, indem diese Art der Injektion nicht mehr häufig benutzt wird, heißt das nicht, dass es eine "überholte" Handlung ist.

LG, Monika
 
Hallo,

dieser Wortlaut habe ich von einem Richter aus Paderborn, der hat bei uns im Stationsleitungskurs gesetzeskunde gegeben und uns dies so übermittel. Ob ich noch Unterlagen darüber finde muss ich gucken. Kann aber eins zwei tage dauern.

Harry68
 
Wie lange ist die Weiterbildung her?

Der derzeitige Stand ist ein anderer. Man unterscheidet zwischen potentiell gefährlichen und weniger gefährlichen Mittelchen.

Bei uns im Haus gibt es dazu eine sogenannte Positivliste (übernommen aus Marburg). Alle Medikamente, die dort enthalten sind, dürfen von Pflegefachkräften mit spezieller Nachschulung i.v. gespritzt werden.
Der Pat. unterschreibt beim Eintritt ins KKH eine Einverständniserklärung. Haftungsrechtlich ist die Sache ebenfalls abgesichert... aber nur für diese Medikamente. *g*
So wichtige Medis wie das Perfalgan (gabs bei der Erstellung der Liste offensichtlich noch nicht) und die beliebten Dipidolorperfusoren (die Liste wurde von einem internistischen Team festgelegt) dürften von Pflegekräften nicht gegeben werden. Eine Kaliumzugabe in eine Infusion wäre streng genommen auch ausgeschlossen. *ggg* Soviel zur Praktikabilität.

Elisabeth

PS Zum Wirkungseintritt: das hängt davon ab, was das Medikament bewirkt. Beispiel Lasix: bei Kaliummangel gegeben muss erst die Ausscheidung anspringen... das dauert länger als 2 min - es sei denn der Kalium ist schon nicht mehr nur im Keller sondern bereits im Grundwasser.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, ich habe die Vorlage eines sogenannten Spritzescheins in der Einrichtung von einer Kollegin, die diesen vor x Jahren gemacht hat. Aber der hat heute keine Gültigkeit mehr und meines Wissens gibt es einen solchen Spritzenschein auch nicht mehr.
Monika4
 
Hallo,

Meine Vortbildung ist vor 3 Jahren beendet Elisabeth. Das alle Medikamente eine andere Zeit brauchen bis ihre Wirkungsspitze erreicht ist dürfte glaube ich allen Fachkräften bekannt sein. Das war auch nicht Inhalt meiner Aussage. ( Immer schön richtig lesen). Die Rechtssprechung hat aber einen Durchschnittswert von 2 min genommen, warum man diesen übernommen hat kann ich nicht sagen.
Wenn ihr meint euer Haus kann euch gegen Zwischfälle absichern, dann täuscht ihr euch meiner Meinung. Was macht ihr denn wenn es zu allergischen Reaktionen oder zu wechselwirkungen mit anderen Medikamenten kommt. Seit ihr dafür geschult? und wer hat das gemacht mit der Schulung ? Und welche Medikamente sind auf dieser Liste ?.

Harry
 
Hallo zusammen!

[...]Wenn ihr meint euer Haus kann euch gegen Zwischfälle absichern, dann täuscht ihr euch meiner Meinung. Was macht ihr denn wenn es zu allergischen Reaktionen oder zu wechselwirkungen mit anderen Medikamenten kommt.[...]

Das ist ja in meinen Augen gerade der "Witz" eines Spritzenscheins!

Für die beteiligten Pflegekräfte stellt der "Spritzenschein" eine Beweislastzuweisung im Haftungsfall dar, da die schuldhafte Schädigung des Patienten im erklärten Widerspruch zum im Befähigungsnachweis aufscheinenden Leistungsvermögen steht.

Damit ist das Haus fein raus im Falle eines Falles, da ja durch die Erteilung des Befähigungsnachweises gerade nachgewiesen werden soll, daß die handelnde Person auch mögliche Risiken und Gefahren einbeziehen kann und auch entsprechende Handlungen ergreifen kann.
Da tritt dann auch die Beweislastumkehr in ihrem vollen Umfang auf, d. h. die handelnde Person muß für diesen einen Einzelfall ihr richtiges Verhalten und Handeln beweisen (z. B. in der Dokumentation...), im "Normalfall" (ohne Beweislastumkehr) wird regelhaft angenommen, daß die handelnde Person richtig gehandelt hat und die geschädigte Person muß ein Fehlverhalten nachweisen.

Meiner Meinung nach nützt solch ein Befähigungsnachweis ("Spritzenschein") nur dem Haus (keine Haftungsübernahme) und nicht der handelnden Person (volle Haftungsübernahme), daher aus meiner Sicht: Finger weg!

Schönen Gruß, Gego.
 
Hallo Gego,

das sind ja mal interessante Aspekte!

Bin ich froh, dass ich noch nie so einen Schein hatte....

Gruß
Behid
 
Was macht ihr denn wenn es zu allergischen Reaktionen oder zu wechselwirkungen mit anderen Medikamenten kommt. Seit ihr dafür geschult?

Ich hoffe , dass jede Pflegefachkraft (ich meine hiermit nicht die Intensivfachkräfte) in der Lage ist Erstmaßnahmen einzuleiten. Dies ist Ziel der Ausbildung.
In der Regel treten Reaktionen und Symptome selten sofort bei Gabe auf sondern entwickeln sich wenn das Medikament anflutet. Den Doc möchte ich sehen, der brav 2 min nach der Injektion neben seinem Pat. ausharrt.
Selbst bei einem anaphylaktischen Schock sollte Pflegefachkraft in der Lage sein zu reagieren... und nicht als erstes kopflos über Station rennen.

Seit ihr dafür geschult? und wer hat das gemacht mit der Schulung ?
Schulung speziell für die Positivliste inklusive Wechselwirkungen erfolgte durch einen Pharamzeuten. War übrigens sehr interessant.

Und welche Medikamente sind auf dieser Liste ?.
Nur nach Erstgabe: Morphin, Ampicillin, Cefuroxim, Ciprofloxacin, Cefotaxim, Cotrimoxazol, Doxycyclin, Erythromycin, Ceftazidim, Metronidazol, Meropenem, Benzylpenicillin, Piperacillin, Gentamicin, Ceftriaxon, Clindamycin, Piperacillin/Tazobactam, Levofloxacin, Ampicillin/Sulbactam, Vancomycin, Fluconazol, Aciclovir.
Als Bolus: Acethylcystein, Ambroxol, Heparin-Na, Dexamethason, Hydrocortison, Prednisolon, Methylprednisolon, Pantoprazol, Metoclopramid, Ranitidin, Ascorbinsäure.
Über Perfusor: Morphin, Dexamethason, Hydrocortison, Prednisolon, Methylprednisolon, Heparin-Na.
Als Infusionszusatz: Morphin, Ampicillin, Cefuroxim, Ciprofloxacin, Cefotaxim, Cotrimoxazol, Doxycyclin, Erythromycin, Ceftazidim, Metronidazol, Meropenem, Benzylpenicillin, Piperacillin, Gentamicin, Ceftriaxon, Clindamycin, Piperacillin/Tazobactam, Levofloxacin, Ampicillin/Sulbactam, Vancomycin, Fluconazol, Aciclovir, Dolasetron, Granisetron, Alizaprid, Dimenhydrinat, Ondasetron, Fluconazo, Aciclovir, Spurenelemente, Ca-gluconat,-saccharat, Vitamine, Glucose, Kaliumchlorid, Ascorbinsäure, Mesna.

@ Gego- wo kann ich das nachlesen? Hier kommt viel: hab gehört, der Richter hat gesagt... es fehlen aber die genauen Quellen.

Elisabeth
 
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Nur nach Erstgabe: Morphin, Ampicillin, Cefuroxim, Ciprofloxacin, Cefotaxim, Cotrimoxazol, Doxycyclin, Erythromycin, Ceftazidim, Metronidazol, Meropenem, Benzylpenicillin, Piperacillin, Gentamicin, Ceftriaxon, Clindamycin, Piperacillin/Tazobactam, Levofloxacin, Ampicillin/Sulbactam,
Hallo Elisabeth,

weshalb muss der Doktor die Erstgabe der Antibiosen machen?
Auch hier ist es so, dass eine Allergische Reaktion nicht innerhalb der Minute des Anhängens geschieht und auch hier ist es wieder so, die Pflegekraft muss die Komplikationen erkennen, wie du auch oben schon geschrieben hast und auch der Arzt bleibt nicht beim Patienten bis der Wirkstoff angeflutet ist.

Schönen Tag
Narde
 
Wem sagst du das.*fg* Ich finde die Liste geht am realen Leben vorbei. Siehe das Fehlen von Perfalgan und Dipidolor. Morphin ist ja nicht Dipidolor.
Aber für uns ist es erst mal ein Anfang... und vielleicht kommt ja noch mal eine hauseigene und nicht eine abgeschriebene. *g*

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth Dinse!

[...]
@ Gego- wo kann ich das nachlesen? Hier kommt viel: hab gehört, der Richter hat gesagt... es fehlen aber die genauen Quellen.[...]

Da hab' ich doch glatt die Quellenangabe zu dem Zitat vergessen.
Für die beteiligten Pflegekräfte stellt der "Spritzenschein" eine Beweislastzuweisung im Haftungsfall dar, da die schuldhafte Schädigung des Patienten im erklärten Widerspruch zum im Befähigungsnachweis aufscheinenden Leistungsvermögen steht.
Der Text stammt hier aus dem Forum im Downloadbereich:
http://www.krankenschwester.de/forum/downloads/1983-download-kategorie-recht.html#post9060

Den Punkt mit der Beweislastumkehr setze ich als hinlänglich bekannt voraus.

Ich hoffe, es wurde auch deutlich, daß die daraus gezogenen Schlüsse ("Finger weg vom Spritzenschein") meine persönliche Ansicht zu der Thematik wiedergeben und nicht auf Gerichtsurteilen fußen.


Schönen Gruß, Gego.
 
Im November letzten Jahres gab es Stellungnahmen pro Übernahme in Schwester/ Pfleger. Dort wurde noch einmal betont, dass es keine eindeutige Gesetzesgrundlage gibt.

Elisabeth
 
Hallo zusammen!

Und so lange das so ist (keine eindeutige Gesetzesgrundlage), stehe ich einer Übernahme von ärztlichen Tätigkeiten ablehnend gegenüber.

Ich bin gerne bereit ärztliche Tätigkeiten zu übernehmen (nicht zuletzt im Interesse der PatientInnen) , wenn die Voraussetzungen dazu stimmen:
  • rechtliche Grundlage muß eindeutig geklärt sein
  • personelle Voraussetzungen dazu müssen stimmen (keine Tätigkeitsverlagerung ohne mitführen des Personalschlüssels)
Zur Zeit scheint es ja eher so zu laufen
[Ironiemodus]:
Pflege bekommt ärztliche Tätigkeit übertragen -> freut sich, was ihr alles zugetraut wird und übernimmt diese zusätzlich zu ihren bisherigen Aufgaben -> Arbeitgeber freut sich, kann eine Arztstelle abbauen und Kosten sparen
[/Ironiemodus]

Schönen Gruß, Gego.
 
Hallo,

das ist richtig Elisabeth. Es gibt keine gesetzliche Regelung. Aber es werden Urteile gefällt. Es wäre mal Interresant diese zu Gesicht zu bekommen. Es mag ja sein da etwas in die Schwester der Pfleger steht, aber du wirst zu jedem Artikel einen Gegenartikel finden. Deswegen wäre es ja schön wenn man mal Urteile hätte. Hat da jemand Quellen???.
Unsere Ärzte lehnen eine i.v Gabe i von Medikamenteni m Bolus ab. Sie sind der Meinung das das in ihren Bereich fällt. Kurzinfusionen und Infusionen machen wir. Das hat sich gut bewährt, auch in der Notaufnahme.
Ich denke es kann auch nicht sein das das Pflegepersonal immer weniger wird, und noch weitere Aufgaben übernimmt.

Harry
 
Hallo!!

Kurze Frage! Ich habe eine 3-jährige Ausbildung zur Krankenschwester gemacht. Aber leider mein Examen nicht gebacken gekriegt.
Danach habe ich eine 1-jährige Ausbildung zur Krankenpflegehelferin absolviert. Unter anderem habe ich einen Spritzenschein in einer med. Fachschule gemacht.
Dieser wurde von einem CA und einem Intensivpflege unterzeichnet.

Ich arbeite nun seit 2 Jahren in der häuslichen Pflege und gebe unter anderem Insulin s.c.!!

Darf ich dies rechtlich überhaupt tun als Pflegehilfskraft??

Meine Chefin sagt,ich hätte ja eine 3-jährige Ausbildung zur KPH?!?!?

:gruebel::gruebel::gruebel::gruebel::gruebel::gruebel::gruebel::gruebel::gruebel::gruebel::gruebel::gruebel::gruebel::gruebel::gruebel::gruebel::gruebel::gruebel::gruebel::gruebel::gruebel::gruebel::gruebel:
 
Also, du hast ja den Befähigungsschein nachgeholt und lt. meinem letzten Informationsstand aus einer Klinik wo ich mal gearbeitet habe (vor etwa einem Jahr) lernen das KPHs heut sogar in der einjährigen Ausbildung! Ich habe es teilweise auch mit erlebt das sie s.c. injiziert hatten. Das was deine Chefin sagt, von wegen du hast ne dreijährige Ausbildung gemacht ist eigentlich nicht richtig, denn du hast sie ja nicht beendet.
Deshalb denke ich schon, das du das darfst.