habe diese dikussion leider erst heute gelesen, da ich noch nicht so lange hier angemeldet bin, mich wuerde aber interessieren wie das weiter gegangen ist.
meiner meinung nach musst du keinen cent bezahlen, das schiebt sich dein ag wahrscheinlich direkt in die tasche, da er den schaden sowieso bezahlt bekommt, ich finde es frech, du kannst nur herangezogen werden und das auch nur zu einem gewissen prozentsatz wenn der schaden VORSAETZLICH begangen wurde, egal was in deinem av steht.
ich selbst bin seit laengerem in der gewekschaft, und lasse mir mitlerweile nichts mehr bieten. mein ab hat uns mal einen wisch unterschreiben lassen, von wegen ma haftung bei patientenschluesselverlust usw, ich bin damit direkt zu meiner haftpflicht und zur rechtsberatung, ich habe eine zusatzversicherung abgeschlossen fuer 8 euro im jahr, aber nicht weil ich angst haette auf den kosten sitzen zu bleiben, sondern um mir den evtl. aerger vom halse zu schaffen.
zur fahrlaessigkeit, da gibt es drei kategorien, leichte mittlere und grobe, bei den ersten zwei brauchst du auf keinen fall haften, bei grober bzw. vorsatz kann ein teil verlangt werden, das muss mir aber auch erstmal nachgewiesen werden, du hast den rucksack schliesslich nicht aufs autodach gelegt mit einem zettel dran, bin erst in einer h zurueck. die 160 euro haette ich 100 prozent zurueckgefordert
meiner meinung nach musst du keinen cent bezahlen, das schiebt sich dein ag wahrscheinlich direkt in die tasche, da er den schaden sowieso bezahlt bekommt, ich finde es frech, du kannst nur herangezogen werden und das auch nur zu einem gewissen prozentsatz wenn der schaden VORSAETZLICH begangen wurde, egal was in deinem av steht.
ich selbst bin seit laengerem in der gewekschaft, und lasse mir mitlerweile nichts mehr bieten. mein ab hat uns mal einen wisch unterschreiben lassen, von wegen ma haftung bei patientenschluesselverlust usw, ich bin damit direkt zu meiner haftpflicht und zur rechtsberatung, ich habe eine zusatzversicherung abgeschlossen fuer 8 euro im jahr, aber nicht weil ich angst haette auf den kosten sitzen zu bleiben, sondern um mir den evtl. aerger vom halse zu schaffen.
zur fahrlaessigkeit, da gibt es drei kategorien, leichte mittlere und grobe, bei den ersten zwei brauchst du auf keinen fall haften, bei grober bzw. vorsatz kann ein teil verlangt werden, das muss mir aber auch erstmal nachgewiesen werden, du hast den rucksack schliesslich nicht aufs autodach gelegt mit einem zettel dran, bin erst in einer h zurueck. die 160 euro haette ich 100 prozent zurueckgefordert