Selbständigkeit als Leiharbeiter?

Hallo zusammen,

ein paar Jahre sind vergangen seit den letzten Einträgen. Hat sich was getan bezüglich Netzwerk von Selbstständigen? Ich habe mich als Hilfskraft in der Altenpflege etabliert seit 15 Jahren, möchte auch dabei bleiben. Hatte schon bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet und im Moment aus privaten Gründen doch wieder im Heim. Eine Selbständigkeit mit eigenem Netz finde ich attraktiv. Meldet euch doch mal wieder, wenn euch das hier erreicht.

LG Plaisiere
 
Ja, selbstverständlich hat sich diesbezüglich etwas getan. Eine Zeitarbeitsfirma vermittelt Leiharbeiter, die allerdings unselbständig sind. Eine Vermittlungsagentur für Honorarkräfte/Freiberufler vermittelt nur Selbständige und diesbezüglich besteht ein großer Unterschied.

Auch bewirbt sich ein Selbständiger nicht, sondern macht Angebote. Das ist sehr wichtig, dass man dies unterscheidet, denn es gab in der Vergangenheit betreffend der falschen Definitionen schon Schwierigkeiten.

Ich bin seit 4 Jahren selbständige Freiberuflerin und wir gründeten vor 2,5 Jahren den Bundesverband freiberuflicher Pflegefachkräfte e.V. Ich bin Gründungsmitglied und darin auch aktiv.
 
Hallo zusammen,

vor dem Hintergrund der sehr aktiven Sozialversicherungsträger, was die Rückforderung von nicht entrichteten Beiträgen betrifft seitens der die Freiberufler einsetzenden Unternehmen, fände ich es sinnvoll auch auf die Risiken hinzuweisen, die mit einer freiberuflichen Tätigkeit verbunden sind.

Gruß labora
 
Nur um es noch etwas zu unterstreichen : Schon alleine die Überschrift dieses Threads ist nicht korrekt. Es gibt die Selbstständigkeit. Diese gibt es in unterschiedlichen Formen und Varianten. In unserem Falle sind wir selbständige Pflegepersonen im Sinne des Sozialversicherungsgesetz, im Sinne des Einkommenststeuergesetz sind wir katalogähnliche Berufe und zwar zählen wir damit zu den freien Berufen. Dies bedeutet, dass wir sog. freiberufliche Selbstständige sind. Leiharbeiter sind Leiharbeitnehmer und haben nichts mit einer Selbstständigkeit und Freiberuflichkeit zu tun. Das gibt es in diesem Kontext nicht. Leiharbeitnehmer / Leiharbeiter, was das gleiche bedeutet, sind meist über Zeitarbeitsagenturen unterwegs, die ihre Arbeitgeber sind. In diesem Kontext gibt es auch den Begriff der Arbeitnehmerüberlassung.
Ob eine freiberufliche selbstständige Pflegeperson über eine Vermittlungsagentur oder per Eigenaquise oder Mund- zu Mund Propaganda o.ä. ihre Aufträge bezieht beeinflusst die Selbstständigkeit in keinster Art- und Weise. Wichtig ist nur, dass man sich darüber im Klaren ist, dass Agenturen als reine Vermittler fungieren und nicht mehr und nicht weniger. Da gibt es selbstverständlich unterschiedliche Dienstleistungen, die sie zusätzlich anbieten, wie z.B. Dienstleistungsverträge erstellen, Rechnungen schreiben oder Ähnliches. Auch das factoring kann durchaus eine Zusatz- Dienstleistung sein. In diesem Kontext ist auch zu beachten, dass man die 5/6tel Regelung beachtet. Diese ist vor allem der DRV Bund unglaublich wichtig und ist zu dem geregelt.