Sehstärke von 6 Dioptrien - Brille kaputt, was tun?

Habe auch eine Stärke von fast +6,0 dpt. Habe auch nur eine Brille und trage sonst Kontaktlinsen. Bei solchen Stärken hat man meistens spezielle Brillengläser, die dünner sind. Die sind übrigens auch schweineteuer, zum Teil kostet da ein Glas schon 200 €! Deshalb kann ich es auch verstehen, daß man da keine Ersatzbrille hat.

Mich könnte auch keiner zwingen zur Arbeit zu gehen, wenn ich dann nichts mehr lesen kann. Das ist unzumutbar!!! Würde auch die Sachlage schildern und mir dann entweder frei geben lassen oder Urlaub nehmen.

Jemand mit einer Stärke von vielleicht -1,0 dpt. kann sich da auch nicht unbedingt hineinversetzen.
 
Hallo,

@wieland: lesen und nichts Hineinphilosophieren.

@ronja - genauso will ich meinen Beitrag verstanden Wissen. Frei oder Urlaub, wenn ich nicht für Ersatz gesorgt habe. Es geht aber meiner Meinung keinesfalls dies auf Kosten des AG zu machen. Es war ursprünglich von Krankschreiben lassen die Rede.

Habe jetzt extra nochmal nachgefragt bei Optik Krass. Die haben Standardrohlinge bis-9Dioptrin. Werden andere auch haben. Kostet einer 40-60€. Diese sind etwa Handtellergroß und werden in ein Standardgestell Marke KOSTNIX innerhalb von 2-3Stunden eingeschliffen. Natürlich nur Sphäre, keine Achse und Zylinder ist klar. Aber es soll ja nur eine Ersatzbrille sein, die es im Zweifelsfall mal schnell für Zwischendurch oder ein paar Tage tun soll.

Gruß renje
 
Habe jetzt extra nochmal nachgefragt bei Optik Krass. Die haben Standardrohlinge bis-9Dioptrin. Werden andere auch haben. Kostet einer 40-60€. Diese sind etwa Handtellergroß und werden in ein Standardgestell Marke KOSTNIX innerhalb von 2-3Stunden eingeschliffen. Natürlich nur Sphäre, keine Achse und Zylinder ist klar. Aber es soll ja nur eine Ersatzbrille sein, die es im Zweifelsfall mal schnell für Zwischendurch oder ein paar Tage tun soll.

Gruß renje

Und da fängt es schon an. Meinst du im Ernst ich kann mit einer Standardbrille die -6 Dioptrien hat mehr sehn als ohne Brille? Ich fühl mich hier langsam ein bisschen ********* muss ich ganz ehrlich sagen.
Die wenigsten Menschen mit einer so starken Sehschwäche haben einfach nur ihre Dioptrienzahl, die meisten haben auch noch ne Hornhautverkrümmung oder Stabsichtigkeit oder sonstwas in der Art. Bei mir übrigens beides.
Das heißt wenn ich so ne Brille anziehe seh ich auch nicht viel mehr, geschweige denn dass ich zur Arbeit gehen könnte.

Ich glaub niemand, der normalsichtig oder nur schwach fehlsichtig ist kann sich auch nur annähernd vorstellen wie schrecklich es ist ohne Brille durch die Welt tapsen zu müssen. Man fühlt sich hilflos und ausgeliefert. Ich köm ja nicht mal zur Arbeit, weil ich ohne passende Brille nicht Auto fahren darf und kann...
 
Hallo,

ähmm, bin auch Betroffener, weiß also wovon ich Rede.

Hatte -4,5 und -6,5 Zylinder/Achse vor meiner Laserung. Bei mir gings Notfall mäßig schon mal. Bei Sybilla vielleicht auch, bei dir vielleicht nicht.

Manche können mit Prothesen nicht laufen. Heiß doch nicht im Umkehrschluss keiner kanns - oder?

Wenns keiner kaufen würde, wären die Rohlinge in der Stärke nicht vorrätig.

Ja - und bei manchen gehts nicht - o.k.

Gruß renje
 
40-50Euro- eine nette Summe für einen Praktikanten.

Elisabeth
 
Solche Gläser entsprechen Flaschenböden. Ich würde so ein Gewicht ungern den ganzen Tag auf der Nase tragen. Gestelle der Marke "kostnix" gibt es schon seit etlichen Jahren nicht mehr.

Meine jetzige Brille hat mich vor drei Jahren etwas über 800,- Euro gekostet. Davon sind ca. 150,- fürs Gestell draufgegangen. Sei mir nicht böse, aber zwei von den Dingern kann ich mir nicht leisten.
 
Liebe Claudia,

man sollte irgendwann aufhören und vielleicht auch mal was glauben.

Selbst erlebt, selbst gekauft, selbst bezahlt - kein Flaschenboden oder ähnliches.

Gestelle der Marke "kostnix" gibt es schon seit etlichen Jahren nicht mehr.
auch damit kann ich dienen.

Habe dir sogar die Optikerkette genannt - was willst du noch?

RECHT HABEN!?

Mein letztes Statement dazu.

Gruß renje
 
Es gibt halt Leute die meinen es gibt für alles eine Lösung ;)

Ich für meinen Teil kann jeden seh-/hör-/was auch immer- behinderten verstehen, der ohne seine Alltagshilfe ungern zur Arbeit oder auch nur aus dem Haus gehen möchte...
 
Ich verstehe ja euer Problem mit dem Geld, aber ironischerweise hat mein Sohn vor ein paar Tagen (ich las gerade eifrig den Thread mit) sein Brillengestell zum zweiten Mal in diesem Jahr gefetzt - wie so halbstarke Jungs eben nun mal sind, dabei habe ich gedacht, kaufste gleich Titan, das hält vielleicht länger. Pustekuchen!
Zum Glück wars "nur" das Gestell. Aber ohne Zweitbrille(n) ist mir das mittlerweile echt zu unsicher.

Außerdem braucht der zur Zeit alle halbe Jahre neue Gläser, weil er sehr schnell wächst, da kommt der Augapfel nicht mit. Ich lass' demzufolge 'ne Menge Geld beim Optiker. Habe eine Zusatzversicherung abgeschlossen, die Beihilfe zu Sehhilfen und Zahnersatz leistet, kostet für mich und meinen Sohn zusammen im Monat 8,50€. Alle zwei Jahre bekommen wir eine neue Brille bezahlt. Finde, das lohnt sich schon. (Für die Zähne habe ich es bis jetzt noch nicht gebraucht zwecks Brücken und sowas, aber vielleicht kommt das bald, uaaah...)
 
Ist es nicht so, daß es im Ermessen eines Arztes läge wofür er krankschreibt
und daß der Grund für die Krankschreibung nicht einmal genannt werden muß?

Nun bei der Brillengeschichte ist es eher warscheinlich, daß man zum Optiker geht. Würde man für das Brillenrezept zum Arzt gehen und die Brille dort verschreiben lassen, was auch möglich ist und der entscheidet, daß die Patientin mit dem Sehfehler nicht arbeiten kann, so läge die Entscheidung darüber weder bei den Kollegen noch bei den Vorgesetzten, sondern in der Verantwortung des Arztes.

Oder sehe ich das falsch?

Ich trage überigens nur beim Lesen eine leichte Lesehilfe und falle nicht wegen einer fehlenden Brille aus. Die Frage war jedoch, was der Arbeitgeber zu so einer Krankmeldung sagt: Das Ergebnis= gar nichts, weil es ihn nichts angehen würde, warum der Arbeitnehmer krank geschrieben ist!

Bei Deiner hohen Sehschwäche (6 Dpt) rechnet sich ab dem 25. Lebensjahr eine Lasik sicherlich, auch wenn Du diese dann selbst finanzieren müßtest. Vor dem 25. bis 30. Lebensjahr würde ich diese Op nicht machen lassen wollen, weil der Augapfel bis dahin immer noch wächst und sich die Sehschärfe weiter verschlechtert. Behandelt werden können bei der LASIK- Kurzsichtigkeiten von bis - 10 Dpt und Weitsichtigkeiten von bis 4 Dpt sowie ein Astigmatismus von bis zu - 3 Dpt in einer Achse.

Eine Photorefraktive Keratotomie ( PRK)- Preis um 800 E pro Auge), ist ebenfalls eine refraktive Behandlung mit dem Excimer-Laser) Hierbei wird zunächst das Deckepithel entfernt und dann das Hornhautgewebe darunter beschliffen) ist geeignet für Kurzsichtigkeiten von bis zu -6 Dpt und einem Astigmatismus von bis zu 3 dpt. Der Heilungsprozeß ist hier etwas verlängert, weil sich das Deckepithel neu bilden muß. Man kann mit Beeinträchtigungen von bis zu 3 Monaten rechnen in denen man recht blendempfindlich ist.

Die Intralasik (Femto-Lasik), auch Laser-Lasik genannt,
ist das modernste Verfahren in der Augenlaserbehandlung von Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und Hornhautverkrümmung.

Für die PRK und für die Lasik und Intra-Lasik gibt es keine Krankschreibung, dafür muß man Urlaub nehmen.

Liebe Grüße Fearn
 
Hallo,

Ist es nicht so, daß es im Ermessen eines Arztes läge wofür er krankschreibt
Na ja, schon. Aber auch ein Arzt muss bei der Wahrheit bleiben. Dichtung ist auch ihm Verboten und wäre Betrug.

und daß der Grund für die Krankschreibung nicht einmal genannt werden muß?
Der KK gegenüber schon.

Nochmals, ich sage nicht der AN muss arbeiten, oder könnte - NEIN! Ich bin nur der Meinung, bei so einer Konstellation, wenn der AN sagt auf mein Hilfsmittel bin ich angewiesen sonst gehts nicht, ich habe aber für den Fall der Fälle nicht für Ersatz gesorgt, kann der AG nicht für die Kosten des Ausfalls in Haftung genommen werden.

Gruß renje
 
Liebe/r Renje!

Das ist zwar löblich.-
Der TVÖD sieht eine Freistellung für wichtige Arztbesuche und unaufschiebbare Behördengänge vor,-

Dabei heißt es ausdrücklich unaufschiebbar und damit sind nicht Termine gemeint, die man auch in seine Freizeit legen könnte.

Ein Beispiel: Stell Dir vor, Du würdest einen Vollersatz Deines Gebisses tragen.
Abends beim Säubern stößt Du gegen den Prothesenbecher, es macht klirr, Deine Prothese zerbricht in 2 Teile.-
Hast Du nun eine Zweitgebiß für 5000€? Stellst Du Dich am nächsten Tag gebißlos vor die Leute und läßt Prothese, Prothese sein? Oder wirst du den Zahnarzt aufsuchen,der Deine Prothese sofort kleben kann?

Bringst Du am nächsten Tag ein Bescheinigung des Arztes über Deinen Aufenthalt zum Arbeitgeber mit, dann wirst Du die Stunden vergütet erhalten. Du kannst natürlich auch einen Urlaubstag einreichen.
( mußt Du aber nicht.)
Natürlich freut sich der Arbeitgeber wenn Du den Tag frei nimmst.-
Warum auch nicht.-
Es gibt keine Verpflichtung zu einer Zweitbrille, und ich kann mir vorstellen daß das gerade für einen Schüler eine große finanzielle Belastung ist.
Wenn Du für Dein Gebiß einen Urlaubstag nehmen möchtest, dann bleibt Dir dasselbst überlassen. Wenn Du einen Augenarzt aufsuchen mußt, dann ist das dasselbe. Die Brillen ausmessen, gerade ab einer bestimmten Sehstärke gehört nicht in die Hände eines Verkäufers bei einem der Billiganbieter, sondern zum Doc oder zum Optiker. Bei einer so starken Sehschwäche, da ist das eher Sache des Arztes.
Die Sehschädigungen werden immer etwas zaghaft beurteilt, oftmals auch bei Patienten. Ich habe im Rahmen des Unterrichts immer mal wieder durch die verschieden starke Brillengläser schauen lassen. Die Reaktion war schon bei wenigen Dioptrien, daß einem schwindelig wurde bei Werten um 10- 15 dptr. irrten die Schüler hilflos umher. Der Kommentar dazu war: " Boah, toll. Da brauchst Du am Wochenende keinen Alkohol mehr in der Disco."
Nun weiß ich, daß Du sicherlich nicht gemeint hast, man könne ohne die Sehhilfe arbeiten.
Dennoch gibt es bestimmte Privilegien, die uns der Gesetzgeber gelassen hat und dazu gehört, daß ich im Notfall einen Arzt auch während der Arbeitszeit aufsuchen kann und ggf. auch dafür eine Krankmeldung abgeben kann.
Wenn der Patient in der Augenarztpraxis um eine Bescheiniung für den Besuch bittet, dann steht im die Anrechnung der Zeit als Arbeitszeit, als auch für den Hin- und Rückweg zum Arzt zu.
Der Arbeitnehmer besitzt ja eine Brille. Er muß nicht für einen Vorrat an Brillen sorgen. Das hört sich zwar gut an und ist sicherlich auch vorrausschauend. Aber es ist in der heutigen Zeit finanziell oftmals nicht leistbar. Normalerweise hat man bei der Sehstärke sicherlich eine ältere Brille. Es nutzt ja nichts, wenn die nicht greifbar ist.
Das würde bedeuten, daß bei allen Erkrankungen und Unfällen ein "Verschuldensprinzip" zum tragen käme, und das tut es nicht. Anders verhält es sich bei einem Termin, den der Arbeitnehmer vorab planen kann, bei dem er die Möglichkeit hat diesen in seine Freizeit zu legen.
Die Wahrheit bei einem Arztbesuch ist ja, daß Du in der Praxis warst für diese Zeit und nichts anderes bescheinigt er Dir.

Nach dem Grund für den Arztbesuch, darf der Arbeitgeber zwar fragen, aber der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet über den Grund Auskunft zu geben. - Soviel zum Thema bei der Wahrheit bleiben.-
Die Arbeitnehmerin hätte genauso sagen können: Ich hatte einen kleinen Unfall und muß deshalb morgen früh als allererstes zum Arzt.- Sie ist nicht auskunftspflichtig und ob sie das mitteilen mag, entscheidet sie aus genau diesem Grunde selbst.-

Hat der Arbeitgeber Zweifel an einer Krankmeldung so ist der Weg: Er wendet sich an den MDK und schaut was die dazu sagen.
Er ist nicht berechtigt hier selbsttätig zu handeln. Kann er zwar machen, - aber ich denke nicht, daß das einer rechtlichen Überprüfung standhalten würde.


liebe Grüße Fearn
 
Der Sinn dieser Regelung und Möglichkeit im TVÖD ist nicht, daß die den Arbeitgeber ärgern wollten, sondern der daß sich ein Mitarbeiter ärztliche Hilfe holen kann, wenn diese nötig ist und daß er sich und andere nicht etwa in Gefahr bringt.

Die Arbeitssicherheit müßte diese Arbeitnehmerin ohne Brille sogar zum Arzt senden, - Die Mitarbeiterin darf ohne ihre Brille überhaupt nicht eingesetzt werden! Egal aus welchem Grund eine Zweitbrille fehlt.
Das muß dann nicht in seiner Freizeit passieren sondern sofort und braucht auch nicht nachgearbeitet werden.

Wenn ein Mitarbeiter ohne ärztliche Bescheinigung in diesem Fall fehlt und nacharbeitet, dann ist das keine Selbstverständlichkeit sondern sein eigener lobenswerter Einsatz für den Betrieb. Ein Anspruch seitens des Arbeitgebers besteht dabei nicht.

Liebe Grüße Fearn
 
Hallo fearn,

in dieser Absolutheit gilt das nicht, nicht mal im TVÖD.

AHB - Urteile - Arztbesuch bei Gleitzeit und Zeiterfassung

selbst das Gewerkschaftsstatement besagt grundsätzlich schon, aber nicht immer:
ver.di b+b - PraxisTipps - Archiv

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Ich erkenne daraus nur:
1. Eine allg.gültige Regel gibts nicht, nicht mal im TVÖD
2. Bei Gleitzeit, muss das ARZmodell geprüft werden
3. Bei Schichtdienst erst Recht, bei TZbeschäftigten besonders - siehe links.
4. Im Zweifelsfall brauche ich eine Bestätigung durch den Arzt, dass ein
späterer oder früherer Termin nicht möglich gewesen wäre.
5. BV oder DV Regeln evtl. im Betrieb die Details.
6. Bei Schmerzen im Dienst gibts i.d.R. die Stunden

Ich lese aber überall in dem Zusammenhang von Erkrankung. Ein kaputte Brille ist, soweit mir bekannt, weder eine akute noch eine anerkannte Erkrankung. Ein unaufschiebbare Untersuchung - feststellen der Sehstärke evtl.
Bleibt die Frage, warum das im Schichtdienst nicht vormittags oder nachmittags möglich sein sollte?

In den oben genannten § (links) finde ich keine Konstellation, die eine Lohnfortzahlung in diesem Fall zwingend machen würde.

Bleibt offen, was passiert für den Rest der Woche bis die neue Brille da ist, wenn ich so unbedingt darauf angewiesen bin?

Gruß renje
 
Begründung:

Gemäß § 616 BGB müssen Sie Ihrem Mitarbeiter Sonderurlaub gewähren - ihn also unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellen - , wenn er

  • für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit
  • durch einen in seiner Person liegenden Grund
  • ohne sein Verschulden
  • seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann.
1.Die MA hat keinen Gleitzeitarbeitsvertrag.-

2. Es ist nicht auszugehen, daß die MA sich die Brille vorsätzlich zerstört und sich absichtlich diesen Schaden zugefügt hat.( was zu beweisen wäre)

3. Es besteht keine gesetzliche Reglung oder Verpflichtung noch irgendeine gesetzliche Bestimmung zum Besitz einer Ersatzbrille.

4. Die Sehkraft ( Gesundheit) der MA ist so eingeschränkt, daß sie ihre Pflichten ohne Brille nicht für sich und andere gefahrlos erledigen kann.

5. welcher späterer Termin wäre denn nach dem Dienst möglich gewesen? Wenn nicht sofort, wann dann? Wenn ich ohne Brille morgens direkt arbeiten lasse, dann ist die Sache doch schon gelaufen? Versteh ich nicht. sorry?
6. Das BGB spricht nicht einmal explizit von einer " Krankheit" sondern verwendet den Begriff " durch einen in seiner Person liegenden Grund."

Natürlich setzt diese Handhabung voraus, daß sie sich die Behandlungszeit vom Arzt bescheinigen läßt, daß dieser Termin stattgefunden sowie, daß sie um eine schnelle Abwicklung in der behandelnden Praxis nachgefragt hat.- Dabei handelt es sich nicht um einen zusätzlichen " freien Tag." sondern die Zeiten die belegt sind , einschließlich der An- und Abfahrzeit sind zu erstatten. Der MA muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.
Es besteht kein Grund über mehrere Tage krank zu schreiben, sofern es die Möglichkeit gibt Tageslinsen einzusetzen. Die Arbeitszeit inkl der Wegezeiten müssen nicht nachgearbeitet werden, sonst wäre die ganze Bestimmung des BGB überflüssig.
lg fearn
 
Hallöle!

Also mich schreibt mein Doc nie "krank", sondern "arbeitsunfähig". Und wenn ich nix sehe, bin ich eben arbeitsunfähig. Bis jetzt bin ich Gott sei Dank noch nie in diese Zwangslage gekommen, aber ich hätte auch keine Scheu, mich in diesem Fall arbeitsunfähig zu melden. Ich denke, dass ein guter Optiker innerhalb von ein bis zwei Tagen Ersatz beschaffen kann (also meiner kann es). Aber ich verstehe immernoch nicht, warum ich dafür dann frei oder Urlaub nehmen soll? Meine prothesentragende Kollegin hat auch kein Ersatzbein im Schrank. Da würde niemand auf die Idee kommen, dass sie sich Urlaub nimmt, weil ihre Prothese defekt ist. Dauert ihr Ausfall länger als zwei Tage, muss sie sich ne AU vom Doc holen, das gleiche gilt für mich und meine "Augenprothesen".

Lieben Gruß
 
Hallo!

Also ehrlich gesagt, ich glaube, dass so ziemlich jeder Arzt keine Probleme damit hat, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen, wenn ein notwendiges Körperersatzteil fehlt. Da man in dem Moment nicht arbeitsfähig ist.

Ich finde auch, dass es völlig egal is, ob es sich dabei um Zahnersatz, Brille, Hörgerät, Arm- oder Beinprothese oder Glasauge handelt. Soll man für alles Ersatz zu Hause vorrätig halten? Das ist nicht nur ein Kostenfaktor, sondern in meinen Augen auch Unfug.

Ich habe zwar nicht sonderlich viel Dioptrin, aber habe zusätzlich meine Hornhautverkrümmung und sehe ohne Brille nur noch knapp 10%. Das ist nicht sonderlich viel und wenn ich meine Brille nicht trage, sehe ich nicht nur be******en, sondern habe auch tierische Kopfschmerzen innerhalb weniger Minuten. Damit wäre ich nicht arbeitsfähig. Ich kann dann weder gescheit gucken, noch Autofahren (damit wäre ich eine Gefahr für mich und andere) und konzentrieren ist mir aufgrund der Kopfschmerzen schon nicht mehr möglich.

Ich habe tatsächlich eine Ersatzbrille im Auto, es ist eine uralte Brille, in der 08/15 Gläser sind und die es mir ermöglichen noch von A nach B zu kommen. Verpflichtet bin ich dazu aber nicht und arbeiten würde ich mit dieser "äußerst schicken" Brille auch nicht wollen.

Muss der Beinprothesenträger auch sein Überstundenfrei oder seinen Urlaub opfern, wenn ihm die Prothese kaputt geht und er kein Ersatzbein im Schrank hat???

Beste Grüße.. und lasst eure Ersatzteile heile ;-)

Jumanji
 
Sicher richtig, ich würde aber wegen einer kaputten Brille ungern mehrere Tage zuhause bleiben wollen, zumal ich da ja dann ohne Gläser auch kaum zurechtkomme. Ist entweder nur das Gestell oder nur die Gläser kaputt, geht die Instandsetzung relativ schnell, bei Totalschaden dauert's schon etwas länger. Oder eben neue Brille, das kann in zwei Stunden machbar sein.
Bei dringendem Bedarf hätte ich auch kein Problem, mich einen Tag k zu melden.
 
Hallo,
da muss ich Ev recht geben...ausschlaggebend ist wirklich, ob es die Gläser, oeder eben "nur" das Gestell betrifft.
Letzteren Fall hatte ich selber mal -als Schülerin, noch in der Probezeit und einen Abend vor einer Klausur!
Also habe ich den Optiker (ein Bekannter von uns) gegen 21 Uhr angerufen und mein Problem gechildert. Wir haben uns dann ca. eine halbe Stunde später im Laden getroffen, ein neues Gestell ausgesucht und er hat dann die (zum Glück intakten) Gläser neu geschliffen. Gegen 22.30 war meine "Mitternachtsbrille" dann fertig...und der Klausur stand nichts im Weg.

Auf den Rat des Optikers hin habe ich mir übrigen eine Zweitbrille anfertigen lassen...8)