Schwierigkeiten mit ND-Stelle

jos

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06.05.2006
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Hallo!

Ich bin seit 1994 in einem KH beschäftigt. Anfangs Vollzeit im Tagdienst, jetzt mache ich nur noch 45 Std. im Monat (5 ND) - wegen der Familie. Vor 1 1/2 Monaten wurde ich auf eine neue Station versetzt und seither habe ich mit der neuen Leitung viele Schwierigkeiten, da von mir erwartet wird jedes 2. Wochenende und jeden zweiten Feiertagszyklus (z.B. Ostern, Pfingsten ...) zu arbeiten. "Das müßten sie ja schließlich auch und etwas anderes würde die Personaldecke nicht zulassen. Und wenn ich auf meinem Standpunkt beharren würde, müßte ich mal schnellstens ein Gespräch mit der PDL erhalten."
Ist das zulässig oder welche Rechte habe ich in meiner Position. Ich habe die Stunden ja reduziert, um für meine Familie da zu sein. Mich stört besonders, dass sich das KH in jeder Hinsicht versucht für sich selbst das allerbeste herauszupicken. Wenn es allerdings um Anliegen von mir geht (z.B. Teilnahme an Fortbildungen; das die ND-Beschäftigten seit Jahren keinen Betriebsarzt sehen - von Impfungen ganz zu schweigen ...) stellen sie ihre Ohren auf Durchzug.
Vielleicht könntet ihr mir noch etwas beantworten: Ich muss seitdem ich auf der neuen Station bin während meines ND für 1 Std. die Station verlassen - 30 Min. für die Lagerung auf einer Station über mir und 30 Min. für die Pausenvertretung der anderen ND-Schwester. Die Stationen sind für diesen Zeitraum über die Rufanlage miteinander verbunden. Es kam in letzter Zeit aber wiederholt vor, das ich beim Wiedereintreffen auf der Station Patienten auf dem Flur stehend vorgefunden habe oder eine Patienten laut um Hilfe schrie. Wer übernimmt die Verantwortung dafür, wenn etwas passiert & keiner auf die Klingel drücken kann???
 
Hallo Jos,

wie es rechtlich ist, kann ich dir leider nicht sagen, aber unsere Teilzeitkräfte arbeiten auch entweder Ostern oder Pfingsten, genauso Weihnachten/Sylvester.
Bei 5 Diensten pro Monat wird zwar nicht jedes 2. Wochenende erwartet, aber ein Wochenende ist sicher mit drin.
Kann ich auch gut verstehen, weil ich als Vollzeitkraft auch meine Anzahl an Wochenenden arbeite und auch mal zwischendurch eines frei haben will, auch wenn ich keine Kinder habe.
Belastend wird es nämlich, wenn es einige "Mütter" gibt, die keine Wochenenden und Feiertage arbeiten wollen.

Sonnige Grüsse
Narde
 
Hallo Narde!

Bislang habe ich auf der alten Station auf freiwilliger Basis an zwei Wochenenden oder auch an Feiertagen gearbeitet und mich nicht da rausgenommen (ich konnte selbst die Tage bestimmen und habe mich auch vor Pfingsten oder sonstigen Feiertagen nicht gedrückt; letztes Jahr war neben Pfingsten auch Silvester dabei) - kurzfristiges Einspringen wg. Krankheitsvertretung nicht ausgeschlossen. Nur wollte ich jetzt auf ein Wochenende und zusätzlich zwei Nächten in der Woche wechseln (Absprache auf der alten Station war getroffen worden), da ich "nebenbei" für die Schule lernen muss.
Ich will keine großen Sonderwünsche haben - aber ich sehe es halt auch nicht ein mit 45 Stunden im Monat die vollen Wochenend- und Feiertagsdienste einer Vollzeitkraft zu bewerkstelligen!
 
Hallo

jos schrieb:
Vielleicht könntet ihr mir noch etwas beantworten: Ich muss seitdem ich auf der neuen Station bin während meines ND für 1 Std. die Station verlassen - 30 Min. für die Lagerung auf einer Station über mir und 30 Min. für die Pausenvertretung der anderen ND-Schwester. Die Stationen sind für diesen Zeitraum über die Rufanlage miteinander verbunden. Es kam in letzter Zeit aber wiederholt vor, das ich beim Wiedereintreffen auf der Station Patienten auf dem Flur stehend vorgefunden habe oder eine Patienten laut um Hilfe schrie. Wer übernimmt die Verantwortung dafür, wenn etwas passiert & keiner auf die Klingel drücken kann???

Was das betrifft, ist der verantwortlich, der in dieser Zeit Dienst auf deiner Station hat. Anscheindend die Kollegin/Kollege von der Nachbarstation. Genauso bist du in der Zeit verantwortlich, in der du die andere Station mit dabei hast für 30 Minuten

PATRICK
 
Hallo Patrick!

In dieser einen Stunde ist keiner!!! auf meiner Station. Deshalb ist die Schellenanlage ja zusammengeschaltet - schellt einer meiner Patienten, gehe ich kurz runter und muss anschließend wieder hoch ...

Das Problem ist ja bei Patienten (es ist eine geriatrische Station) die nicht klingeln können, es vergessen, einer stürzt ...

Viele Grüße
Jos
 
Wenn das nachts so problematisch ist, schreiben Sier eine Überlastungsanzeige.
Die geht an den AG und an den Betriebsrat. Das genaue Procedere ist von KH
zu KH unterschiedlich.

Damit wird der AG sozusagen aufgefordert, etwas zu tun,
tut er nichts, sind Sie zumindest die Verantwortung für die
eventuellen Folgen in der unbesetzten Zeit los.
 
Jos, wenn du keine besonderen Vermerke in deinem Vertragt hast, dann kann meines Wissens der AG verfügen, wann du die Dienste leisten musst. Du hats deine Arbeitskraft uneingeschränkt angeboten und den Vertrag entsprechend unterzeichnet. Ich würde sagen: ungünstige Ausgangssituation. Du kannst nur an deinen AG appelieren und auf Entgegenkommen hoffen.

Für den zweiten teild er Frage hat Piratte schon den besten Tipp gegeben.

Elisabeth
 
Aber andererseits dürfen Teilzeitkräfte nicht benachteiligt werden.
Wenn Vollzeitkräfte 2 WOE arbeiten, dann halt ich für eine 25 (?) Prozent
Stelle 2 WE schon für viel. 1 wäre angemessen.
 
Piratte, das würde mich auch persönlich interessieren: wo kann man das nachlesen, dass sich bereits eine Benachteiligung bei der beschriebenen Situation ergibt. Ich kenns auch nur so: Teilzeit- die gleiche Anzahl WE Dienst wie Vollzeitkräfte... Erklärung dafür: na deshalb haben wir ja nur die Teilzeitstellen geschaffen.

Elisabeth
 
Hallo Jos
Auch nachts steht dir eine Pause zu. Dann muss deine Kollegin oder Kollege dich vertreten.
Eine Überlastungsanzeige würde ich nicht machen. Habe damit schlechte Erfahrungen...
Patrick
 
jos schrieb:
Bislang habe ich auf der alten Station auf freiwilliger Basis an zwei Wochenenden oder auch an Feiertagen gearbeitet und mich nicht da rausgenommen (ich konnte selbst die Tage bestimmen und habe mich auch vor Pfingsten oder sonstigen Feiertagen nicht gedrückt; letztes Jahr war neben Pfingsten auch Silvester dabei) - kurzfristiges Einspringen wg. Krankheitsvertretung nicht ausgeschlossen. Nur wollte ich jetzt auf ein Wochenende und zusätzlich zwei Nächten in der Woche wechseln (Absprache auf der alten Station war getroffen worden), da ich "nebenbei" für die Schule lernen muss.
Ich will keine großen Sonderwünsche haben - aber ich sehe es halt auch nicht ein mit 45 Stunden im Monat die vollen Wochenend- und Feiertagsdienste einer Vollzeitkraft zu bewerkstelligen!
Bisher hast Du also 2 Wochenenddienste gemacht, bist eingesprungen. Nun möchtest Du das nicht mehr aus Gründen, die darin liegen, dass Du für die Schule lernen musst. Wieso begründest Du es denn damit, dass Du nur 45 Std. arbeitest, und daraus quasi ein Recht herleiten möchtest weniger WE zu machen? Über Jahre war es Dir scheinbar egal, Du bist sogar eingesprungen. Da würde ich Dich aber genauestens fragen wie Du jetzt gerade darauf kommst ein solches Recht haben zu wollen.
Wieso redest Du denn nicht mit der STL/PDL und fragst ob Du anders eingeteilt werden kannst? Manchmal sind Vorgesetzte nicht so übel und haben viel Verständnis. Auf der anderen Station war es doch auch abgesprochen gewesen?
Sorry, aber Du solltest m.E. überlegen was Du warum willst und anschließend den wahren Grund nennen und nicht etwas vorschieben, wo Du zudem schlechte Karten hast wenn vertraglich nichts geregelt ist.
 

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