Schulung von Mitarbeitern/ Kollegen?

Gwendolyn

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20.01.2009
Beiträge
6
Beruf
Lehrerin für Pflegeberufe
Hallo,
jetzt habe ich eine Festanstellung in einer teilstationären Pflegeeinrichtung, einer Tagesförderstätte für geistig und körperlich behinderte Menschen. Ich bin mit meiner Qualifikation asl Lehrerin für Gesundheit- und Krankenpflege deshalb auch eingestellt worden, um interne Schulungen, z.B. s.c.-Injektionen durch zu führen. Die meisten Mitarbeiter in dieser Einrichtung sind keine Pflegekräfte, sondern Heilerziehungspädagogen und Erzieher, jede Menge Praktikanten, FSJ - Mitarbeiter und 1 Euro-Jobber. Bisher mußte für jede s.c.-Injektion der jeweilige Hausarzt in die Einrichtung kommen.
Frage:
Darf ich hier Schulungen durchführen? Muß ich die Inhalte mit dem Hausarzt besprechen, benötige ich sein Einverständnis? Befähigt mich meine Qualifikation dazu, Teilnahmebescheinigungen auszustellen? Meine Vorgesetzte meint, ich solle mich mal erkundigen, wie das so gesetzlich aussieht........untzerrichtet habe ich jahrelang, war aber vom Arbeitgeber (Krankenpflegeschule) ja auch so verlangt...Injektionen setzen zu lehren und zu bescheinigen, dass es theoretisch gelehrt wurde. Auch praktisch war das kein Problem. Doch wie sieht es hier jetzt aus?

Liebe Grüße
Gwendolyn
 
Hallo,
ich glaube, dass man hier 2 Ebenen nicht durcheinander bringen darf.
Die eine ist die der Bildungsmaßnahme. Du darfst Schulungen durchführen und dieses auch bescheinigen.
Die andere Ebene ist allerdings die der Delegation einer ärztlichen Aufgabe.
Im Prinzip fällt auch eine s.c. Injektion in eben diesen Bereich; darf an andere deligiert werden- solange diese über die nötigen Kompetenzen verfügen.
Wer diese Aufgabe dann schließlich übernimmt, hat die Durchführungsverantwortung hierfür.


Es kommen also mehrere Player zusammen:
  • Du sollst schulen und bist verantwortlich für die Bildungsmaßnahme. Dieses kannst Du bescheinigen...hast aber kein Delegationsrecht.
  • Der Arzt muss seine Tätigkeit an die geschulten Kräfte deligieren (und sich im Prinzip davon überzeugen, dass diese die Tätigkeit beherrschen)
  • Die PDL muss sich im Klaren darüber sein, dass diese ärztliche Tätigkeit von den Mitarbeitern übernommen wird und muss es "absegnen". Sie übernimmt damit Verantwortung für die Tatsache, dass hier eben teilweise gering qualifizierte AN dieses tun. Es muss halt auch klar sein, wer Praktikanten usw. "beaufsichtigt"...
  • Die Mitarbeiter müssen für die Verantwortung sensibilisiert werden und sich eines möglichen Übernahmeverschuldens bewusst sein. Spannend ist ja nicht unbedingt die "Technik" des s.c. Spritzens sondern vielmehr die Frage, WAS verabreicht wird (Insulin, Heparin, Morphium...). Du kannst also erklären, wie man einen Pen bedient...deshalb ist sich ein 1-Euro Jobber noch lange nicht der Gefahr bewusst, die von versehentlichen Fehlinjektionen (zu viel oder zu wenig) Insulin ausgeht.
Das waren jetz erstmal meien Gedanken hierzu...
 

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