Rückversetzung wg. zu vieler Fehlzeiten

Assi67

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17.12.2013
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Hallo,

ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

Ich bin im 2. Ausbildungsjahr zum Gesundheits- und Krankenpfleger. Dieses Jahr ich leider häufiger krank. Eine Woche wg. Knieverletzung nach Fußball, Magenbeschwerden usw.

Letzte Woche hatte ich ein Fehlzeitengespräch und die Schulleiterin sagte mir, dass ich 231 praktische Fehlstunden hätte und mich deshalb in den unteren Jahrgang rückversetzen lassen soll, sonst würde ich nicht zum Examen zugelassen werden. Ich würde aber lieber in meiner jetzigen Klasse bleiben und im Notfall die Ausbildung verlängern lassen.

Das habe ich ihr auch nochmal geschrieben. Aber sie bleibt dabei, dass ich mich rückversetzen lassen soll.

Was meint ihr? Ist das wirklich so?

LG
Assi
 
Einer aus meinem Kurs hat mittlerweile ebefalls zu viele Fehlstunden. Er bleibt bei uns im Kurs und muss danach ein halbes Jahr länger machen
 
Ich habe keine Ahnung wie es sonst gehandhabt wird, aber eine Rückversetzung halte ich für sinnvoller, da ja die einzelnen Unterrichtseinheiten aufeinander aufbauen, das heißt es fehlt die ja der Stoff der während deiner Fehlzeiten dran war.
 
Ich teile die Meinung Deiner Schulleitung. Du bist ein gutes Jahr dabei (Ausbildungsbeginn im Herbst angenommen) und hast nahezu alle Fehlstunden in der Praxis aufgebraucht. Du dürftest also faktisch zwei Jahre lang nicht mehr krank werden - das ist unwahrscheinlich. Bei einer Rückstufung steht der Zähler wieder bei Null.
 
Ich würde aber lieber in meiner jetzigen Klasse bleiben und im Notfall die Ausbildung verlängern lassen.
es ist nicht die Frage was dir lieber ist, sondern was Sinn macht und das ist - jetzt zurück um den versäumten Stoff nachzuholen und nicht in dritten Lehrjahr das ganze 2x zu hören - oder? ... Du bist in der Erwachsenenbildung und nicht im Wunschkonzert.
@ Claudia: Bei einer Rückstufung steht der Zähler wieder bei Null.
nicht nur das - er braucht nur die versäumten Tage nachholen - ansonsten könnte er den Rest machen was er will. ... Also am Ende der Ausbildung 20 Tage drüber bräuchte er nach Gesetzt in dem halben Jahr Verlängerung nur die 21 Tage arbeiten - Zulassungsvoraussetzungen erreicht.
 
es ist nicht die Frage was dir lieber ist, sondern was Sinn macht und das ist - jetzt zurück um den versäumten Stoff nachzuholen und nicht in dritten Lehrjahr das ganze 2x zu hören - oder? ... Du bist in der Erwachsenenbildung und nicht im Wunschkonzert. nicht nur das - er braucht nur die versäumten Tage nachholen - ansonsten könnte er den Rest machen was er will. ... Also am Ende der Ausbildung 20 Tage drüber bräuchte er nach Gesetzt in dem halben Jahr Verlängerung nur die 21 Tage arbeiten - Zulassungsvoraussetzungen erreicht.

aber wenn man die fehlzeiten schon vor dem examen überschritten hat, wird man doch gar nicht zugelassen?? oder versteh ich das falsch. ich blick da nicht durch.
 
Du verstehst das mit dem - nicht Zugelassen werden - schon richtig. Aber ob ich jetzt ein halbes Jahr zurückgehe oder kurz vor dem Examen, rechnerische bleiben 3,5J Ausbildung. Es werden auch immer 6Mon oder 12Mon bleiben, da dann erst das nächste Examen stattfindet. Wenn ich am 1.10.10 begonnen hätte, Ende 30.09.13 und ich hätte z.B. 10 Tage Fehlzeiten zuviel, dann hätte ich mit einer Verlängerung am 12.10.13 die Zulassungsvoraussetzungen nach Gesetz erreicht und könnte Urlaub machen - was natürlich nicht zu empfehlen ist.
 
HALLO,
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen ich mache seit März 2012 die Ausbildung zum Gesunsheits-u Krankenpfleger komme nun dieses Jahr ins dritte Jahr. Leider habe ich viele fehlzeiten durch kind krank und selber krank.
Ich weiss im moment auch nicht mal ob ich die Ausbildung weiter machen mag durch klasse probleme und das Haus gefällt mir leider garnicht. Wenn man zu viele fehlzeiten hat wird man dann runter gestuft? Oder muss man sogar mit Kündigung rechnen?
Und weiss vielleicht jemand wie es ist ib man sich den Pflegehelfer annerkennen lassen kann?
Wäre super wenn mir jemand mit antworten weiter Helfen kann.
Lg
 
Kündigung nein; Nicht-Zulassung zum Examen (mit darauffolgender "Runterstufung" und Zulassung zu einem späteren Zeitpunkt) möglicherweise ja, das kommt auf das genaue Ausmaß Deiner Fehlzeiten an. Jeweils 10% der theoretischen und praktischen Stunden ist das Maximum.

"Pflegehelfer" sind un- oder angelernte Kräfte. Gesundheits- und - Krankenpflegehelfer ist eine geschützte Berufsbezeichnung; die Ausbildung dauert je nach Bundesland ein oder zwei Jahre und schließt wie die GuKP mit einer staatlichen Prüfung ab. In einigen Bundesländern kannst Du diese Prüfung auch als Schulfremde absolvieren.

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