Rezeptpflicht light

Elfriede

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Niedersachsen
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KrSr
Akt. Einsatzbereich
ambulante
Diclofenac und Ibuprofen sind erst ab einer bestimmten mg-Zahl rezeptpflichtig.

Es geht nicht unter meine Denkkappe. Entweder stellt man einen Wirkstoff
unter Rezeptpflicht --- oder eben nicht!

Ein beratungsresistententer Patient besorgt sich seinen "Stoff" von wechselnden
Apotheken - plus Versand -, wenn er meint, dass er z.B. 3xtgl. 75 mg Diclo
benötigt. (Ein "warmer Regen" für den Apotheker!)
Ich kann nur beraten und an den Hausarzt melden. Das kostet mich Zeit
und/also Geld.
Demnächst kommt scheinbar Paracetamol noch dazu.
 
Ist hier auch so. Dafalgan (Paracetamol) bekommt man in 500 mg Rezeptfrei, für die 1g Tabletten braucht es hingegen eines ^^
 
... Das kostet mich Zeit und/also Geld. ...
Das ist der falsche Ansatz. Jeder Pat. ,der sich selber therapiert, kostet der Allgemeinheit nix. Wenn er es übertreibt- um es mal zynisch auszudrücken- muss die Kasse ev. nur einmal mehr zahlen. Wenn sie Glück hat, hat sich das Problem dann erledigt.

Es geht im Gesundheitswesen schon lange nicht mehr um die Kranken. Die verursachen Kosten. Das Ziel ist aber Kostenvermeidung. Und nicht umsonst heißt es ja Gesundheitswesen bzw. Gesundheitsministerium.

Elisabeth
 
Klar können wir gegen die Lobby-Macht der Pharmaindustrie nicht an...duften.

Unbequeme Fragen sollten aber erlaubt sein.

Hier wird doch die Öffentlichkeit ganz klar vera......!
 
Wem sagst du das. Ich hab den Glauben an das Gesundheistwesen schon lange verloren. Und das nicht erst, seitdem ich selber auf die andere Seite wechseln durfte. Da bist mittlerweile fast froh, wenn du was frei erhältlich bekommst und nicht mit dem Doc diskutieren musst, warum du das Original und nicht das Generikum haben möchtest.

Elisabeth
 
1.: Nix neues...!


2.: Trotzdem irgendwie sinnvoll. Das Zeug (vor Allem Diclo und Paracetamol) wird nunmal in hohen Dosen (wie so vieles) durchaus gefährlich.

Der Patient wird also im ersten Schritt durch kleine Packungen und geringere Dosen erstmal davon abgehalten. Zu seinem Schutz. Wenn er das umgeht, kostet ihn das zusätzlich Geld...

Ist doch vergleichbar mit legalen Drogen: Beschaffung auf direktem Weg geht für Jugendliche u16 nur bis zu geringen C2-Prozenten (Bier, Wein), alles darüber ist erstmal nicht beziehbar. Umgehen sie das, ... blubb ... usw ... ihr versteht schon - und ja, die Lage ist etwas anders, ist mir durchaus bewusst ;-P


Aber ich verstehe den Ansatz, wenngleich ich der Meinung bin dass jeder grundsätzlich alles selbst verantworten sollte. Gibts so leider nicht bei uns, da ja eben auch die Allgemeinheit dafür aufkommen soll wenn das schief geht.
 
Die Menge macht das Gift
In diesem Fall hat der Gesetzgeber einfach versucht eine höhere Hürde zu schaffen.
Zusätzlich dürfte auch eine versehentliche Überdosis schwieriger sein wenn man 3 Packungen statt einer Packung zu sich nimmt...
 
wenn er es so möchte, seine gesundheit und sein freier wille. muss er selber wissen, wäre mir ziemlich egal.

wir denken immer, wir wissen was das beste für den pat. ist. letztendlich muss er das aber selber wissen, entscheiden und die möglichen konsequenzen akzeptieren
 
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Ich sehe das genau so wie Flora.Bleibt.
Der gemeine Patient ist mündig und entscheidungsfähig. Er kann die Packungsbeilage lesen und sich informieren. Selbst wenn er dies lässt, wird ihm wohl klar sein, dass er keine Bonbons zu sich nimmt. Wir müssen dem Menschen an sich und im besonderen seine Eigenverantwortung lassen. Sie wird ihm durch etliche staatliche Vorgaben schon genug genommen.
 
Ach ja, der mündige Patient ....
Keine anerkannte Minderung der Alltagskompetenz aber ein Kaufzwang, eine diagnostizierte und medikamentös behandelte Depression u.s.w. u.s.w. ..... Zurück zum Thema :

Fallbeispiel : Der MDK kommt im Zuge der Regelprüfung zum Hausbesuch.
Wir haben dort Med.-stellen und -gabe.
Der Wohnzimmerschrank wird geöffnet. Der Schuhkarton mit der "Med. lt. AVO." hervorgeholt.
Darunter Ibu 600. Daneben liegt das "Privatvergnügen" des Patienten : Schachtelweise Ibu 400.
Nun darf Sr. Frieda - bitteschön - die detaillierten Beratungsprotokolle hervorzaubern.
Natürlich auch die - ebenso detaillierten - Nachweise der Arztkommunikation.

Merke : Die Selbstbestimmung des Patienten entbindet uns nicht von der Beratungspflicht.
Die Ablehnung unserer Empfehlungen haben Patient und/oder Betreuer gefälligst mit Unterschrift zu quittieren.
Sonst dreht uns der MDK durch die Mangel.
 
Und weil irgendein Pflegedienst Mehrarbeit dadurch hat, soll allen Erwachsenen die Möglichkeit genommen werden, sich einfach mal ein Schmerzmittel in der Apotheke zu holen, weil man z.B. gerade Kopfschmerzen hat?

Ich kann mich auch mit Kloreiniger umbringen, wenn ich will. Soll es das auch auf Rezept geben? Weil es schon Kinder gegeben hat, die den getrunken haben?

Mich nervt schon seit Jahren, das Novalgin plötzlich Teufelszeug ist. Mir hilft das nämlich super gut gegen Migräne. Aber die Niedergelassenen wollen mir immer ihr Triptane aufschwatzen.

Desweiteren hilft da auch keine Rezeptpflicht. Sonst würden nicht jedes Jahr wieder Kinder mit Leberversagen in Kliniken kommen, deren Eltern die vom Arzt verschriebenen Paracetamol gegen Fieber überdosiert haben.
 
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medikamentöse therapie und eine diesbezügliche aufklärung ist primär mal arztsache. wenn überhaupt dann muss sich der hausarzt erklären. da es sich um ein freiverkäufliches medikament handelt wäre noch der apotheker in einer aufklärungspflicht. sein guter wille und sein gutes recht die tabletten zu nehmen die er möchte. und eine depression ist keine erkrankung die eine entmündigung rechtfertigen würde..

was der pat. zu hause in seinem privaten umfeld im schrank hat, geht den mdk auch überhaupt nichts an.

bei mir schaut die staatsanwaltschaft mit durchsuchungsbefehl in meinen schrank und sonst niemand.

das würde ich mal klarstellen und fragen auf welcher rechtsgrundlage meine schränke angeschaut werden
 
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