Rechtliche Situation bei Übergabe am Bett!

pflegemone

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28.11.2004
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hallo ihr pflegeexperten,

habe mal eine frage!

ich arbeite auf einer allgemein pädiatrischen station und wir praktizieren dort die übergabe am bett! leider kommt es dabei immer wieder zu unstimmingkeiten mit den kollegen und den patienteneltern.

1. fühlen sich manche eltern "gestört" wenn wir kommen, "das das kind gerade eingeschlafen ist"...und

2. sind wir uns nie einig "was für die ohren der andern eltern bestimmt ist und was nicht". insofern wird meistens über belanglosigkeiten mit den eltern geredet!

das ist ja aber nicht im sinne des erfinders! und mich stört das echt wie die kollegen damit umgehen (ehrlich gesagt habe ich manchmal das gefühl, dass es ihnen lästig ist)

nun meine frage: hat jemand einen tipp über die rechtliche situation bei dieser "offenen" übergabe????

dann kann ich bei meinen kollegen wenigstens dieses argument entkräften. aber die brauchen das schwarz auf weiß....

für evtl. tipps bin ich euch dankbar

liebe grüße

pflegemone
 
Hallo Pflegemone,
ich verschiebe deinen Beitrag mal nach Arbeitsrecht und Gesundheitsrecht / Krankenpflegegesetz , weil dort der Kern deiner Frage nach einer Rechtsgrundlage hingehört.

Rechtsgrundlage für dein Anliegen ist der § 203 des Strafgesetzbuches, der sich mit der Schweigepflicht beschäftigt. Da steht es auch schwarz auf weiss für deine KollegInnen.

Du müsstest quasi jedesmal erneut das Einverständnis des Patienten (der Eltern) erfragen, ob ihr über die Belange des Patienten (des Kindes) in Gegenwart anderer Personen reden dürft. Ansonsten werden ja üblicherweise fremde Personen während der Visite aus dem Raum geschickt, wobei natürlich die Frage aufkommt, ob die Mitpatienten im Zimmer nicht auch "fremde" Personen sind.
Ich denke, das eine kurze Verständigung am Bett unter den Beteiligten möglich sein sollte und der Informationsaustausch sinnvoll erfolgen kann.
 
Hmmm, ... da versteh ich das Problem nicht so ganz! Wie handhabt ihr das denn bei den ärztlichen Visiten??? Laufen die nicht am Patientenbett ab??? Macht ihr euch da keine Gedanken über die rechtliche Situation (bzgl. Schweigepflicht etc), oder ist es da einfach egal, ... es geht ja nicht um meinen Teilbereich!
Also ich nehm mal meine stationäre Situation heraus! Ich arbeite auf einer Intensivstaion und bei uns haben alle Patienten ein Einzelzimmer. Somit findet auch die Übergabe dort statt, wo sie hingehört, ... beim Patienten. Aber das kann halt nicht jeder leisten, ... das ist mir klar, ... deswegen ist das kein gutes Beispiel! :mryellow:
War aber auch schon Freund dieser Form der Übergabe als Schüler (auf 2 der Stationen gab es eine Übergabe mit dem Pat)!
Ist halt eine grundsätzliche Frage, wie es zu machen ist, ... ich kenne halt auch die Situation auf Eurer Station ist, ... ist es nicht möglich, die nicht beteiligten kurzfristig aus dem Zimmer zu bitten (mit Begründung warum)??
Man kann ja auch im Vorfeld (Pflegeanamnese) mit dem betr Pat ferstlegen, inwieweit man im Zimmer (Mitpat oder Angehörigen) über seinen Zustand sprechen bzw Übergabe machen kann!
Ist halt nur die Frage, wie das Pflegeteam im Allgemeinen zu diesem Thema steht!
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg, ... aber wenn im Team schon keine Lust besteht wird es natürlich schwierig!!!
 
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