Ausbilden lassen kann man sich schon und wenn der AG das unterstützt, sollte man das Angebot nutzen.
Denn, wie Maniac schon schreibt, werden nicht nur OTA- und FwB-Schüler angelernt, sondern es müssen neue Mitarbeiter, Bufdis, Praktikanten im OP angelernt werden.
Nachteile bestehen in der Anerkennung durch die DKG gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung im Bereich OTA- und FwB-Ausbildung, weil eine MFA mit PA keine Beurteilungen der Schüler durchführen und nicht an Prüfungen teilnehmen darf.
Bei mir hat eine MFA die Weiterbildung zum PA absolviert. Sie muss sich aber alles, was im Rahmen der Ausbildung angelernt wurde von mir oder meinem Vertreter im Bereich "Ausbildung" abzeichnen lassen, da ihre Unterschrift im Ausbildungskatalog nicht anerkannt wird. Sie darf auch nicht als PA geführt werden, sondern muss als Mentor betitelt werden.
Es spricht aber für den täglichen Bereich nichts dagegen, wenn eine erfahrene MFA im OP anleitet. Allerdings finde ich es sehr wichtig, dass die MFA nicht nur das praktische Handwerk beherrscht, sondern sie sollte auch in der Lage sein, Zusammenhänge zu erklären und über das entsprechende anatomische und theoretische Wissen verfügen.
LG opjutti