Praxisanleiter OP: Voraussetzungen für Ausbildung?

OTA13

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OP
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Hallo,
kann mir jemand sagen ob sich eine Arzthelferin mit OP Erfahrung, zum Praxisanleiter im OP ausbilden lassen kann?
Vielen Dank
 
Dankeschön...gibt es aus Gesetze diesbezüglich
 
Ohne Fachausbildung nicht.
 
Dankeschön...gibt es aus Gesetze diesbezüglich

Ja... Und Nein.
Die Aus- und Weiterbildung im Pflegebereich ist Landesrecht. Daher hängt es immer vom jeweiligen Bundesland ab.
Staatlich anerkannte Weiterbildungen konnten bisher immer nur Gesundheit-und (Kinder-)Krankenpflegekräfte und Altenpflegekräfte machen. In vielen Bundesländern durften auch OTAs an der Weiterbildung teilnehmen. Diese erhalten die staatliche Anerkennung aber erst, wenn ihr Berufsabschluss die staatliche Anerkennung erhält.
Arzthelferinnen... Sorry: Medizinische Fachangestellte sind allerdings davon ausgeschlossen. Ihre Ausbildung ist in keiner Weiterbildung als Grundlage zur "Weiterbildung zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter im Gesundheitswesen und in der Altenpflege" ausreichend.
Beispiele für Gesetze:
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Landesrecht Rheinland-Pfalz


LG Der Eine
 
Es spricht natürlich trotzdem nichts dagegen, den Kurs zu machen, wenn die Möglichkeit gegeben ist.
Wenn schließlich Praktikanten, Schüler, Kollegen, angeleitet werden, schadet diesbezüglich didaktisches Wissen nun nicht :)

Was war denn die Zielsetzung?
 
Ausbilden lassen kann man sich schon und wenn der AG das unterstützt, sollte man das Angebot nutzen.
Denn, wie Maniac schon schreibt, werden nicht nur OTA- und FwB-Schüler angelernt, sondern es müssen neue Mitarbeiter, Bufdis, Praktikanten im OP angelernt werden.

Nachteile bestehen in der Anerkennung durch die DKG gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung im Bereich OTA- und FwB-Ausbildung, weil eine MFA mit PA keine Beurteilungen der Schüler durchführen und nicht an Prüfungen teilnehmen darf.

Bei mir hat eine MFA die Weiterbildung zum PA absolviert. Sie muss sich aber alles, was im Rahmen der Ausbildung angelernt wurde von mir oder meinem Vertreter im Bereich "Ausbildung" abzeichnen lassen, da ihre Unterschrift im Ausbildungskatalog nicht anerkannt wird. Sie darf auch nicht als PA geführt werden, sondern muss als Mentor betitelt werden.

Es spricht aber für den täglichen Bereich nichts dagegen, wenn eine erfahrene MFA im OP anleitet. Allerdings finde ich es sehr wichtig, dass die MFA nicht nur das praktische Handwerk beherrscht, sondern sie sollte auch in der Lage sein, Zusammenhänge zu erklären und über das entsprechende anatomische und theoretische Wissen verfügen.

LG opjutti
 

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