Hallo alle zusammen,
benötige dringend eine Auskunft.
Ich bin Krankenschwester und habe vor zwei Jahren die Fachweiterbildung zum Praxisanleiter für Pflegeberufe absolviert.
Nun arbeite ich seit 12 Jahren in einer Frauen- und Kinderklinik, derzeit seit 6 Jahren auf der Entbindungsstation.
Habe mich bereits zwei mal als Praxisanleiter beworben und mir wurde jedes mal von der PDL mitgeteilt, dass Sie mir die Stelle nicht geben könne
weil ich keine Kinderkrankenpflegerin sei. Es gäbe ein Gesetz welches dies verbietet. Also ich habe es gesucht - konnte es nicht finden.
Vielleicht kenn ihr es und könnt es mir zusenden?
Frage 2: Warum darf eine Gesundheits-und Kinderkrankenpflegerin als Praxisanleiter in der Erwachsenenpflege tätig sein????
Bin dankbar für jeden Tip
Danke
LG Xanadu
benötige dringend eine Auskunft.
Ich bin Krankenschwester und habe vor zwei Jahren die Fachweiterbildung zum Praxisanleiter für Pflegeberufe absolviert.
Nun arbeite ich seit 12 Jahren in einer Frauen- und Kinderklinik, derzeit seit 6 Jahren auf der Entbindungsstation.
Habe mich bereits zwei mal als Praxisanleiter beworben und mir wurde jedes mal von der PDL mitgeteilt, dass Sie mir die Stelle nicht geben könne
weil ich keine Kinderkrankenpflegerin sei. Es gäbe ein Gesetz welches dies verbietet. Also ich habe es gesucht - konnte es nicht finden.
Vielleicht kenn ihr es und könnt es mir zusenden?
Frage 2: Warum darf eine Gesundheits-und Kinderkrankenpflegerin als Praxisanleiter in der Erwachsenenpflege tätig sein????
Bin dankbar für jeden Tip
Danke
LG Xanadu