Praktische Prüfung plötzlich abgebrochen.

IOTA

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Azubi
Hallo,

ich bin in der 3 Ausbildungsjahr und hab gerade Heute mein praktische. Alles lief wie ich das an die Prüfern übergab. Alles ist soweit gut gelaufen bis es bei Insulin (Kurzzeit) Novorapid spritzen kam. Vorhin habe ich die 2 Pat. ihr BZ gemessen und habe danach in der Kurve geguckt. Ein Pat bekommt 15IE Humolog und den andere laut Kurve 4IE Novorapid. Als ich in Schwesterzimmer war um den Pens zu holen, hab ich beide Prüfern auf irgendwas diskutieren. Danach bin ich jetzt im Flur neben dem Schwesterzimmer und bin Richtung Pat Zimmer gegangen, bis der Lehrer mich gefragt, ob ich ganz sicher sei, die 4 IE Novo zu geben. Von seine Fragestellung habe ich nochmal in der Kurve angeschaut und hat wieder die 4 IE gesehen. Dann zeigte er mich auch ein andere Seite, die normalerweise immer ganz unten sein sollte, war aber in diesem Fall ganz oben. Auf dem Blatt steht 8 IE Novo.

Ich möchte mich hier auch deutlich sagen, dass dieses Geschehen fand im Flur neben dem Schwesterzimmer statt, nicht im Patientenzimmer. Der Pat hat natürlich die 8 IE noch der Prüfer mir das gezeigt habe.

Jetzt die Frage:

Ist eine Gabe von nur 4 IE Novo ein grobe Pat Gefährung, sodass man die Prüfung plötzlich abbricht?

Wie ich das so sehe, ist, hätte ich nur die 4 IE gespritzt, würde es mir klar beim Eintragen, das er noch 4IE bekommen sollte. Ich habe übrigs nicht die Chance bekommen, um das zurecht zu bringen. Ich habe nicht dokumentieren können. Hätte ich das machen, würde ich den Fehler gesehen und der Pat 4 IE zusätzlich gegeben.

4 IE weniger ist nicht so schlimm als 4 IE mehr als angeordnet, oder?

Ich habe auch nicht von Hilfe gefragt, da er der Prüfer) sowieso nichts sagen dürfen. Er hat gesprochen.

Und würde die halbe Dosis an Insulin als Patientengefährdung bedeuten können?

Danke
 
Ob 4 mehr schlimmer sind als 4 weniger ist piepegal.

Bei der 5-R Regel gilt : 0 Tolleranz.
Ein Verstoß bedeutet immer auch : "Körperverletzung"
 
Da haben die Prüfer ihre Kompetenzen deutlich überschritten.
Eine Prüfung darf überhaupt nicht abgebrochen werden. Um Patgef. zu vermeiden, dafür sind ja die Prüfer da um das zu verhindern.
Die Gesamtleistung bei einer Prüfung muss beurteilt werden, wenn diese abgebrochen wird ist dies nicht möglich.
Also ein klarer Verstoss gegen die APrV.
Es wäre denkbar, dass wenn absehbar ist, dass die Prüfung Objektiv nicht zu Ende gebracht werden könnte, dass dies ein Grund sein könnte, eine Prüfung vorzeitig zu beenden.
Davon ist aber dann unmittelbar die Schulleitung und der Prüfungsvorsitzende zu informieren.
Das möchte ich aber nicht Prüfer sein und mich vor der Schulaufsichtsbehörde oder Gericht rechtfertigen zu müssen.
Das wird verdammt schwer bis unmöglich.

@Elfriede: in welchem Kontext verwendest du den Begriff - Körperverletzung?

Strafrechtlich wird dieser anderst definiert.
 
Ich meinte Patienten Gefährdung, aber wie ich vorher gesagt, dies ist nicht geschehen. Es wäre möglich, die richtige Dosis, hätte man mir dokumentieren können. Die Prüfung war um 9 Uhr abgebrochen und ich hatte Zeit bis 10 Uhr.
 
Renje hat es schon ganz klar auf den Punkt gebracht:
Abbruch der Prüfung ist als Vorwegnahme des Prüfungsergebnisses zu werten. Jeder der Prüfer hat eine eigene Einzelnote zu geben, die dann vom Prüfungsvorsitzenden zu einer Note für die praktische Prüfung zusammenzufassen ist.
Wenn also deine geschilderte Situation alleiniger Grund ist und weiter nix vorgefallen ist, ist das ein Verstoss seitens der Prüfer gegen die Prüfungsverordnung und im falle des Nichtbestehens (Bescheid abwarten!!) klagefähig wegen eines Verfahrensfehlers.
Dazu solltest du dich dann anwaltlich beraten lassen.
 
Da haben die Prüfer ihre Kompetenzen deutlich überschritten.
Eine Prüfung darf überhaupt nicht abgebrochen werden. Um Patgef. zu vermeiden, dafür sind ja die Prüfer da um das zu verhindern.
Die Gesamtleistung bei einer Prüfung muss beurteilt werden, wenn diese abgebrochen wird ist dies nicht möglich.
Also ein klarer Verstoss gegen die APrV.
Es wäre denkbar, dass wenn absehbar ist, dass die Prüfung Objektiv nicht zu Ende gebracht werden könnte, dass dies ein Grund sein könnte, eine Prüfung vorzeitig zu beenden.
.
Wo steht in der APrV dass die Prüfung nicht abgebrochen werden darf? Ich habe sie mir durchgelesen und da steht nichts.Das scheint ja nicht so klar geregelt zu sein:fidee:
 
@WildeSchwester:
wenn du den Kommentar von flexi und meinen nochmal durchliest, darin steht die Antwort.

Bei den meisten Gesetzen ergibt sich deren Auslegung aus weiteren Bestimmungen/Praragrafen, Ausführungsbestimmungen und Gerichtsurteilen und den Schlussfolgerungen daraus.

Du wirst weder im KrPflG noch in der APrV finden, was man NICHT darf oder nur sehr vereinzelt, oder Ausführungsbestimmungen/Handlungsanweisungen für eine bestimmte Situation.
Auch in anderen Gesetzen nicht.

Um ein Gesetz zu verstehen benötigt man entsprechende Kommentare.
Der Gesetzestext alleine gibt nur die grobe Richtung vor.
Die Auslegung erfolgt durch Vewaltungsvorschriften oder Gerichtsurteile und evtl. Neubeurteilung durch ein neues/gegensätzliches Urteil eines anderen Gerichts oder der nächsten Instanz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Prüfling darf seine gesamte veranschlagte Prüfungszeit nutzen, um sein Wissen und Können zu zeigen. Der Prüfling hat hier offensichtlich noch nicht mal im Prüfungsgespräch (üblicherweise am schluss des praktischen Prüfungsteiles) gehabt, um seine Handlungsweise reflektieren können.
Der hier geschilderte Fehler rechtfertigt keinen Prüfungsabbruch.
Im Übrigen steht auch nirgendwo, unter welchen Bedingungen eine Prüfung abgebrochen werden darf.
 
Ich muss auch noch was dazu weiter sagen, sodass man den Schluss auch besser beurteilen kann.


Nach dem Abbrechen meines Prüfungs sollte ich 45 Min. später mit denen treffen. Dies habe ich auch getan. Als ich rein kam haben die mir gefragt wie ich den Ablauf und den ganzen Geschehen fand. Ich habe dazu gesagt, dass ich den ganzen Ablauf, wie ich das um 6:30 Uhr übergab, gut fand und das ich es noch mal genauso dem nächste Mal es weiter anwenden. Danach haben die mir über die dritte Patientin gefragt. Frage wie z.B. (Was ist Targin als Medikament und welche Auswirkungen hat Opiaten aufs Körper. Als die Fragestellung zu Ende war, dann dürfte ich wieder auf Station gehen, um den Wagen zu Räumen und die Kurven wieder in dem Richtigen Platz. Zum Schluss bin ich nach Hause gegangen.

Ich war auch von den Schwestern, die am Tag gearbeitet haben, gefragt, ob alles gut gelaufen war. Zu dem habe ich alles erzählt und die waren etwa Verwirrt. Die haben das auch nicht ganz verstanden, wo das Problem war.

Wenn nach weitere Fragen zu meinem Fall besteht, dann stelle ich mich zur Verfügung.

Ich werde auch Morgen früh, da ich spät arbeite, in der Schule mit der Schulleiterin sprechen und erklären, da ich schon 4 Vorstelllungsgesprache in der nächste Woche habe und ich werde trotz aller dem da hin, um herauszufinden, ob ich eine Stelle dort bekommen kann.

Vielen herzlichen Dank für alles.

Liebe Grüß
Iota
 
Hallo iota,
es ist egal, wer mit wem was besprochen hat, ob während der Prüfung oder hinterher.
Die Prüfung ist abgebrochen worden - das war ein eindeutiger Verstoß gegen die APrV.
Aber zunächst gilt die Prüfung als nicht Bestanden.

Sprich mit der Schulleitung, ob aufgrund von Verfahrensfehlern eine Wiederholungsprüfung durch die Schulaufsichtsbehörde angegesetzt werden kann.
Du kannst dich auch an die Schulaufsichtsbehörde wenden.

D.h. momentan, Prüfung nicht bestanden - Verlängerung der Ausbildung um ca. 6 Monate. Die Dauer legt der Prüfungsvorsitzende fest.

um herauszufinden, ob ich eine Stelle dort bekommen kann.
kannst du machen, aber wie gesagt, nach derzeitigem Stand erst in ein paar Monaten.
 
Hallo renje,
ich habe das so verstanden, dass die Prüfern keine Hilfe leisten dürfen.

Wenn das so ist, dann rechtlich gesehen, kann ich nach Arbeitsvertrag erhalt, die Differenz vom Arbeitsvertrag und Ausbildungsvergütung für den gegebene Zeitraum verlangen. Ich werde mich mein Rechtsschutzversicherung nach, was aus dem Gespräch morgen kommt, bestimmt anschalten.

Das hat mich auch geärgert letzte Freitag. Die haben mir überhaupt nicht die Zeit gegeben, um den Examen zu Ende machen. Das habe ich auch der Lehrer nach gefragt. Je mehr ich darüber denken, desto mehr und mehr wütend ich bin, da ich sehr wahrscheinlich die 6 Monaten abwarten muss und nicht direkt nach der Ausbildung anfangen können. Selbst wenn ich mehrere Zusäge bekommen, sieht das nicht so gut für mich nachher aus. Die Arbeitsplätze würden bestimmt meine Bewerbung nicht mehr ernst annehmen. Und das stört mich am Meisten.

Ich danke dir und flexie für euer hilfreiche Informationen. Es ist schön zu wissen, dass es Leute auch uns Neulings aushilft.

Viele herzlichen Dank.

iota
 
Nun gut, es sei erwähnt: Auch wenn sie dich hätten zu Ende machen lassen, wärst du trotzdem durchgefallen. Und dann unanfechtbar...
 
@Maniac: warum sollte eine Prüfung nicht anfechtbar sein?
 
Der Abbruch ist ein Formfehler und macht damit die Prüfung anfechtbar. Aber am beschriebenen Eingreifen des Prüfers selbst kann ich keinen Formfehler erkennen. IOTA hat einen gravierenden Fehler gemacht und ihn trotz Hinweisen nicht erkannt. Sofern dies zum Nicht-Bestehen führt - und das ist meiner Meinung nach gut möglich - müsste die Ausbildung so oder so verlängert und die Prüfung wiederholt werden. Die erwähnten sechs Monate sind also ihm oder ihr selbst zuzuschreiben.

Eine erfolgreiche Anfechtung des Prüfungsablaufs ändert nichts an der Verlängerung der Ausbildung. Im besten Fall hat IOTA dann eben zwei weitere Versuche anstatt einen, weil diese Prüfung - aufgrund des Abbruchs - nicht gewertet wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun gut, es sei erwähnt: Auch wenn sie dich hätten zu Ende machen lassen, wärst du trotzdem durchgefallen. Und dann unanfechtbar...
Nennen wir es Glück im Unglück - für die TE. Der Formfehler kann für die TE eine erneute Chance bedeuten. Hoffentlich dann ohne grobe Fehler ;)

Ben
 
@Maniac: warum sollte eine Prüfung nicht anfechtbar sein?
Natürlich kannst alles anfechten, aber nicht wegen Formfehler "Abbruch"...
Ohne Formfehler würde es vermutlich eher keine "positive" Anfechtung geben.
 
Nur so`n Gedanke...

Wenn man vor Augen geführt bekommt, dass man noch nicht fit genug ist,
eigenverantwortlich zu arbeiten (TE zeigt Einsicht)....
... sollte man doch lieber den Ball flach halten und die Lehrzeitverlängerung nutzen.
 
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Mir ging dasselbe durch den Kopf...

hier wird sich darüber ausgelassen, dass die Prüfung hätte dürfen nicht abgebrochen werden (scheint allerdings nur in der Krankenpflege so zu sein, denn in der Altenpflege werden Prüfungen abgebrochen, wenn die Leistungen den BW schädigen würden.

Leider tritt in den Hintergrund, dass es einen Anlass gab, die Prüfung abzubrechen. Der TE schildert, dass er mehrfach in die Doku geschaut hat und immer wieder auf die falsche Anordnung gesehen hat, die aktuelle ist ihm gar nicht aufgefallen. Nun kenne ich das System nicht, aber wenn ich schon einige Jahre (Dauer der Ausbildung) damit vertraut bin, dann sollte ich auch wissen, wo was zu finden ist, bzw. vor einer Prüfung würde ich die Doku nochmals sehr genau lesen.

Nix für ungut
 
Erstens wo war den Fehler, wenn der Patient das richtige Dosis an Insulin bekam? Ich würde mir mal denken, dass der Prüfer nicht hin geschrieben hat, dass er mir gezeigt haben, die richtige Dosis, da das ein Verstoß gegen den Vorschrift des APrV's.

Er hat bestimmt gesagt, dass ich 4IE spritzen wollte, hat aber die angeordnete 8IE gegeben. Wie man zu dieser Verschluß kommt wird niemals geschrieben. In der Doku ist auch 8IE hin geschrieben. Beide Prüfern waren im Zimmer als ich bei beide Patienten waren. Der Patient mit dem korrigierte Einheiten Menge hat auch eine Entschuldigung von mir aus und habe ich natürlich erklärt, dass der Arzt statt 4IE zu bekommen, hat feste Einheiten-Schema mit den Wert von 8IE für morgens. Der Patient hat es akzeptiert und hat den 8IE selber gespritzt. Wie er das gemacht hat, fand der Lehrer es ziemlich krass und lustig gleichzeitig, da der Patient hat die Nadel im Bauch reingehauen und druckt schnell.
 
... sollte man doch lieber den Ball flach halten und die Lehrzeitverlängerung nutzen.
ja kann man, ändert aber nichts daran, dass ein Prüfer die Prüfung nicht abbrechen darf, denn das wäre wie oben schon mehrfach erwähnt eine
1. Vorwegnahme des Prüfungsergebnisses
2. kann die Gesamtleistung logischerweise nicht mehr beurteilt werden

ausserdem - bildet jeder Fachprüfer seine Note - die der Prüfungsvorsitzende zusammenführt.
Wie soll er das machen, wenn die sich schon auf Station einig sind, welche Note gegeben werden sollte
Weiterer Verstoss:
Notenfindung bei Abbruch nicht möglich, da Zustandekommen unter Berücksichtigung der Gesamtleistung nicht nachvollziehbar.

Bei uns gibt es klare Vorgaben seitens der Regierung - Notenfindung unabhängig voneinander.

scheint allerdings nur in der Krankenpflege so zu sein, denn in der Altenpflege werden Prüfungen abgebrochen, wenn die Leistungen den BW schädigen würden.
nein auch in den AltPflAPrV §12 findet sich dieses.

leider tritt in den Hintergrund, dass es einen Anlass gab, die Prüfung abzubrechen.
Gab es den Wirklich?
Die Situation war mit dem Hinweis der Prüferinnen doch bereinigt?

Der Fall, dass ein Bewohner geschädigt werden könnte, kann objektiv nicht eintreten.
Um dies zu verhindern sind 2 hochqualifizierte Pflegefachpersonen anwesend!

Wie oben schon geschrieben - ich möchte vor dem Justiziar der Schulaufsbeh. oder Richter dies nicht argumentieren mögen.

Jeder der Prüft mal ein Gedankenspiel:
Situationen die zu einem Abbruch geführt haben oder falls noch nicht geschehen, zu einem Abbruch führen könnten.

Waren oder wären die Situationen so gravierend, dass unter keinen Umständen dem Pat., aber auch den Prüfern die Fortführung der Prüfung nicht zugemutet werden könnte, obwohl durch ein Eingreifen der Prüfer die Situation i.d. Regel bereits bereinigt ist?

Z.B. In o.g. Fall - Hinweis der Prüfer - Situation in diesem Moment bereinigt - welche Argumentation steht einer weiteren Fortführung der Prüfung objektiv entgegen?

Klar - in der Praxis wird selten ein Schüler dagegen Klagen, da die Klagedauer i.d.Regel länger dauert, als der Zeitpunkt der Wiederholungsprüfung - allerdings s.o. bei einem 2ten Nichtbestehen könnte das Ganze dann schon relevant werden.
Dann könnte es für den Ausbildungsträger schon Teuer werden.
 
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