Pflegedienstleitung ohne pflegerische Ausbildung?

sweety512

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03.01.2014
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5
Beruf
Kauffrau im Gesundheitswesen, Altenpflegehelferin, Azubi Altenpflege
Akt. Einsatzbereich
Ambulante Pflege
Hallo zusammen,
bin neu hier und habe leider mit der Suchfunktion nichts gefunden.
Folgendes Problem:
Ich befinde mich zur Zeit in der Ausbildung zur Altenpflegerin und möchte so schnell wie möglich mein Pflegemanagement Studium beginnen.
Die nötigen Voraussetzungen habe ich, da habe ich mich schon erkundigt.
Leider finde ich nichts darüber, ob ich allein mit dem abgeschlossenem Studium ohne Ausbildung zur Pflegefachkraft als Pflegedienstleitung arbeiten darf :(
Vielleicht kann mir jemand sagen, ob das möglich ist

Ganz lieben Gruß
Svenja
 
Was spricht dagegen, die Ausbildung noch fertig zu machen?
Dann hast Du was in der Hand, falls das Studium nicht klappt. Du könntest mit Fachkraftgehalt Dein Studium finanzieren und hast die besseren Chancen später auf dem Arbeitsmarkt.
 
Bin bereits Kauffrau im Gesundheitswesen und Altenpflegehelferin und möchte jetzt langsam mal Geld verdienen.
Bin jetzt 24 und langsam wird das Geld knapp, ich möchte auch bald mit der Familienplanung anfangen.
Daher würde es sich für mich im Moment anbieten weiter als APH zu arbeiten und nebenbei zu studieren, hätte dann immernoch mehr Geld über als zur Zeit im zweiten Lehrjahr.
Die Frage ist daher, ob ich mit abgeschlossenem Studium dann trotz allem als Pflegedienstleitung arbeiten darf.
 
Ich würde sagen, das kommt darauf an ob dch jemand für so einen Posten einstellt. Eigentlich sind ja schon die Studiums-Voraussetzungen der Hochschulen darauf ausgerichtet, dass niemand ohne abgeschlossene 3jährige Pflegeausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung angenommen wird. Allerdings gibt es leider ein paar "schwarze Schafe" unter den Anbietern, die auch "fachfremde" und nicht-examinierte Personen zulassen. Der Sinn dessen erschließt sich mir allerdings nicht. Denn man kann ja schlecht Führungsverantwortung in einem Bereich übernehmen, den man nicht wirklich kennt.

Gruß
Die Anästhesieschwester
 
War bereits bei der HFH eingeschrieben und dachte eigentlich nicht, dass die zu den schwarzen Schafen zählen.
Denen hat meine Ausbildung zur Kauffrau im Gesundheitswesen plus die Fachhochschulreife gereicht.
Eine Stelle hätte ich sicher, vorausgesetzt ich darf auch als PDL arbeiten mit Abschluss des Studiums.
 
Hallo,

für das Studium Pflegemanagement brauchst Du definitiv KEINE Pflegerische Ausbildung. Da reicht ein langes Praktikum. Soweit die Theorie.

Das Problem kann wirklich danach das Finden einer adäquaten Arbeitsstelle sein. Ich nehme an, Du hast bereits die (Fach-)Hochschulreife und kannst gleich mit dem Studium beginnen?.
Du mußt überlegen, daß Du erhebliche Probleme mit der Akzeptanz bei den Mitarbeitern bekommen kannst, die sich sehr über die pflegerische Fachkompetenz definieren (egal, wie sie das für sich definieren). Das mag sich irgendwann ändern...
Besteht nicht die Möglichkeit, neben der Ausbildung schon das Fernstudium aufzunehmen? Wäre streßig, aber wenn man ein Ziel hat....

Also, aktuell kann ich es nicht empfehlen, die 2-jährige pflegerische Ausbildung wegzulassen.
 
Vielen Dank für die ganzen Antworten bisher :)
Also wie gesagt die Stelle hätte ich sicher.
Bin jetzt seit ca. 6 Jahren in dem Betrieb und habe dort sowohl am Schreibtisch als auch beim Patienten vor Ort gearbeitet.
Nun ist es so, dass es ja bestimmte Auflagen gibt, die zu erfüllen sind, um als Pflegedienstleitung arbeiten zu dürfen, auch bezüglich der Verträge mit den Kranken- und Pflegekassen. Und daher bin ich mir halt nicht sicher, ob nicht ein abgeschlossenes Studium allein zur Ausübung dieses Berufes befähigt oder nicht...
 
Die Anerkennung der Kostenträger ist im SGB XI-Bereich nochmal ein anderes Thema. Die Anforderungen an eine PDL wird hier durch die HeimPersV geregelt. Meines Wissens ist hier eine 3-jährige Ausbildung + 2-jährige BErufserfahrung neben einer Weiterbildung Voraussetzung.
 
Ok, das ist die Antwort nach der ich gesucht habe ;)
Vielen Dank
 
und fast alle suchen nach WTG, also nicht nur Pflegeerfahrung, sondern auch 2 Jahre Leitungserfahrung, das ist fürs stationäre, für die ambulante- mind 1 jahr in der ambulanten Pflege für die Stellvertretung und 2 Jahre in der Leitung für die PDL (zB als Teamleitung oder Stellvertretung)

ich kann mit meinen 8 Jahren Berufserfahrung stationär und fast einem Bachelor nicht die Stellvertretung in der ambulanten machen, da ich da kein Jahr Vollzeit gearbeitet habe (nur Nebenjob und das interessiert die Kassen nicht)
 
Ist so. Man kriegt dann auch von denen ein entsprechendes Bestätigungsschreiben, dass man anerkannt ist. Die entsprechende gesetzliche Regelung ist hier zu finden: SGB 11 - Einzelnorm
 
Ist so. Man kriegt dann auch von denen ein entsprechendes Bestätigungsschreiben, dass man anerkannt ist. Die entsprechende gesetzliche Regelung ist hier zu finden: SGB 11 - Einzelnorm

Das stimmt so nur zum teil.

Der verlinkte Paragraph ist der Richtige. Aber es sind nicht die Krankenkassen, denn das SGB XI steht für die Pflegekassen.

Wenn man als PDL neu anfängt, dann muss man dem Landesverband der Pflegekassen gemeldet werden, die prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen.

Man muss examinierte Pflegefachkraft sein, Berufserfahrung haben und eine Weiterbildung von mindestens 460 h. Genau steht es oben im Link.

Man kann also niemals PDL in einem Pflegeheim oder in einem ambulanten Pflegedienst sein, wenn man keine pflegerische Ausbildung hat.

Weiterhin ist zu beachten, dass z.B in ambulanten Pflegediensten auch Leistungen aus dem SGB V erbracht werden, also Behandlungspflege. Die wird widerum über Verosrgungsverträge mit den Krankenkassen (SGB V) geregelt. Und in diesen Versorgungsverträgen heißt es je nach BUndesland, dass nur eine Krankenpflegekraft PDL sein kann.

In bremen muss z.B laut Rahmenvertrag der Krankenkassen zur Erbringung häuslicher Krankenpflege nach SGB V, zumindest die stellvertretende PDL Krankenpflegeexamen haben, wenn die PDL Altenpflegerin ist.


Zusammenfassung:

Man unterscheidet einmal das SGB XI für die Pflegekassen und das SGB V für die Krankenkassen.

Beide schließen mit ambulanten Pflegediensten jeweils einen Versorgungsvertrag. Das SGB XI regelt für die Erbringung der Pflege, wer PDL sein kann. Der Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen regelt, wer für die Erbrinung von Kassenleistugen PDL sein kann.

In Pflegeheimen gibt es nur einen Versorgungsvertrag und der wird mit den Pflegekassen geschlossen.

Und um es ganz korrekt zu machen: es heißt in diesem Bereich verantwortliche Pflegefachkraft.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Man fragt sich immer wieder, wieso man es in der Pflege als unabdingbar ansieht, dass eine Leitung einmal selbst in der Pflege gearbeitet hat. In der freien Wirtschaft ist es eigenartigerweise keine Grundvoraussetzung.

Was sagt mir das? Die Politik glaubt, wenn man einmal "waschen, füttern, trocken legen" gelernt hat, dann reicht das als Grundkenntnisse um Pflegemanagement betreiben zu können. Denn davon, dass der PDLer stets auf dem neusten Stand zu sein hat (dürfte auch nahezu unmöglich sein), steht nix im Gesetz. Komisch nur, dass ein Pflegehelfer auch nicht viel mehr können muss als das Handwerk zu beherrschen.

Mir wäre ein Manager am liebsten, der sich eindeutig zum Management bekennt und net versucht mir pflegefachlich alte Kamellen auftischt bzw. mit Checklisten und Standards aus dem Internet wedelt. Ich erwarte, dass er die Abrechnungsmodi perfekt beherrscht und in der Lage ist diese auch für alle Mitarbeiter transparent darzustellen... und ich erwarte vom Mitarbeiter Grundkenntnisse zur Abbildung von Pflegeleistungen und die Bereitschaft sich neuen Bedingungen schnell anzupassen.
Aber man kann viel erwarten und wenig bis nix bekommen. So ist es halt im Leben. *fg*

Elisabeth

Elisabeth
 
Man fragt sich immer wieder, wieso man es in der Pflege als unabdingbar ansieht, dass eine Leitung einmal selbst in der Pflege gearbeitet hat. In der freien Wirtschaft ist es eigenartigerweise keine Grundvoraussetzung.

Der Troll verwechselst hier gerade was, denn:
PDL ungleich Geschäftsführung.

Ne Geschäftsführung braucht keinen Pflegehintergrund um ein Pflegeheim, Krankenhaus oder ambulanten Dienst zu leiten. Hatte selber schon mal einen Mathematiker als Geschäftsführer und das Haus lief.

Eine PDL hat aber eben andere Aufgaben als ein Geschäftsführer, und heißt nicht umsonst PFLEGEdirektion....
 
Man fragt sich immer wieder, wieso man es in der Pflege als unabdingbar ansieht, dass eine Leitung einmal selbst in der Pflege gearbeitet hat. In der freien Wirtschaft ist es eigenartigerweise keine Grundvoraussetzung.

Was sagt mir das? Die Politik glaubt, wenn man einmal "waschen, füttern, trocken legen" gelernt hat, dann reicht das als Grundkenntnisse um Pflegemanagement betreiben zu können. Denn davon, dass der PDLer stets auf dem neusten Stand zu sein hat (dürfte auch nahezu unmöglich sein), steht nix im Gesetz. Komisch nur, dass ein Pflegehelfer auch nicht viel mehr können muss als das Handwerk zu beherrschen.

Mir wäre ein Manager am liebsten, der sich eindeutig zum Management bekennt und net versucht mir pflegefachlich alte Kamellen auftischt bzw. mit Checklisten und Standards aus dem Internet wedelt. Ich erwarte, dass er die Abrechnungsmodi perfekt beherrscht und in der Lage ist diese auch für alle Mitarbeiter transparent darzustellen... und ich erwarte vom Mitarbeiter Grundkenntnisse zur Abbildung von Pflegeleistungen und die Bereitschaft sich neuen Bedingungen schnell anzupassen.
Aber man kann viel erwarten und wenig bis nix bekommen. So ist es halt im Leben. *fg*

Elisabeth

Elisabeth

Das ist aber im Pflegeheim z.B nicht die Aufgabe der PDL, sondern des GF/Einrichtungsleiters. Es heißt dort auch nicht PDL sondern verantwortliche Pflegefachkraft. Diese hat die Qualitätsprüfrichtlinien umzusetzen, das ist ihre hauptsächliche Aufgabe.


Und da sie persönlich gerade stehen muss, also verantwortlich für die durchgeführte Pflege ist, muss sie schon deshalb dafür sorgen auf dem neusten Stand zu sein. Beherrscht sie ihr Handwerk nicht und es geht was schief, haftet der Arbeitgeber über den Dienstvertrag zivilrechtlich aber die PDL haftet strafrechtlich persönlich, wenn sie nicht nachweisen kann, dass auf den neusten Stand gearbeitet wurde.


Die Politik glaubt auch nicht, dass waschen, trocken legen und füttern reicht, die schreibt eine Pflegefachausbildung vor und mindestens eine Weiterbildung mit 460 Stunden. Sie schließt z.B Heilerziehungspfleger aus. Demzufolge ist deine Aussage schlicht falsch.
 
Und selbst wenn sich ein Dreh finden liesse, jemanden auf den PDL-Sitz zu heben,
der keine PFK ist, dürfte die Akzeptanz durch die Mitarbeiter kaum gegeben sein.

M.E. eine Schnapsidee.
 
Und selbst wenn sich ein Dreh finden liesse, jemanden auf den PDL-Sitz zu heben,
der keine PFK ist, dürfte die Akzeptanz durch die Mitarbeiter kaum gegeben sein.

M.E. eine Schnapsidee.
Im KH ist die Ausbildung keine Voraussetzung. Gibt es bestimmt auch irgendwo ohne, auch wenn es noch(?) die Ausnahme ist.

Die Mitarbeiter wissen auch nicht grundsätzlich um die Ausbildung der PDL...
 

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