Mindestanforderung als stellvertretende Pflegedienstleitung?

avamodesta

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25.12.2008
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2
Ort
Berlin
Beruf
Bachelor: Gesundheits- und Pflegemanagement, exam. Krankenschwester, gepr. Pharmareferentin
Hallo Zusammen,

ich bin neu hier und möchte kurz ein paar Detail meines berufl. Werdegangs als Hintergrundinfo geben:

2008: Studium Gesundheits- und Pflegemanagement beendet
2002: Pharmareferentin IHK-Abschluss
1996: Examen Krankenschwester

da ich immer wieder von den Mindestanforderungen (letzten 5 Jahre mind. 2 Jahre in Pflege) höre, bin ich schon etwas schockiert....ich war die letzten 5 Jahre nicht 2 Jahre in der Pflege tätig, aber immer im Gesundheitsbereich!!! Es ist wohl schon 8 Jahre her (bis auf ca. 5 Monate in diesem Jahr), als ich das letzte Mal in der Pflege gearbeitet habe.

Da komme ich mit einem Kopf voller Wissen aus dem Studium raus und darf nicht in einer leitenden Position arbeiten???:knockin:

Oder gilt die Mindestanforderung nicht für die stellvertretende PDL???

Wer kann mir da Auskunft geben, ob das was ich gehört habe falsch ist?

Ich würde mich freuen, wenn mir da jemand mehr sagen kann, denn ich würde gern die Stelle annehmen.

Also noch schöne Restfeiertage....
:)
avamodesta
 
Schau einfach mal im § 71 SGB XI nach:

(3) 1Für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft im Sinne von Absatz 1 und 2 ist neben dem Abschluss einer Ausbildung als

1.Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger,(...)

eine praktische Berufserfahrung in dem erlernten Ausbildungsberuf von zwei Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre erforderlich. (...) 3Die Rahmenfrist nach Satz 1 oder 2 beginnt fünf Jahre vor dem Tag, zu dem die verantwortliche Pflegefachkraft im Sinne des Absatzes 1 oder 2 bestellt werden soll.

4Diese Rahmenfrist verlängert sich um Zeiten, in denen eine in diesen Vorschriften benannte Fachkraft
1.wegen der Betreuung oder Erziehung eines Kindes nicht erwerbstätig war,
2.als Pflegeperson nach § 19 eine pflegebedürftige Person wenigstens 14 Stunden wöchentlich gepflegt hat oder
3.an einem betriebswirtschaftlichen oder pflegewissenschaftlichen Studium oder einem sonstigen Weiterbildungslehrgang in der Kranken-, Alten- oder Heilerziehungspflege teilgenommen hat, soweit der Studien- oder Lehrgang mit einem nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Abschluss beendet worden ist.

5Die Rahmenfrist darf in keinem Fall acht Jahre überschreiten. 6Für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft ist ferner Voraussetzung, dass eine Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen mit einer Mindeststundenzahl, die 460 Stunden nicht unterschreiten soll, erfolgreich durchgeführt wurde.
(Hervorhebungen & Streichungen durch mich)

Maximale Rahmenfrist: 8 Jahre, in denen Du mindestens 2 Jahre Berufserfahrung gesammelt hast (in der Krankenpflege). Hast Du eventuell neben dem Studium als KS weitergearbeitet (geringfügige Beschäftigung)? Diese Zeit kann meines Wissens nach auch angerechnet werden.
 
Hallo Nutella Woman,

vielen Dank für Deine Hilfe, leider ist auch das, was ich im Netz gefunden habe...ich habe neben meinem Studium nicht gearbeitet, somit erfülle ich die für mich nicht verstehbaren hirnrissigen Mindestanforderungen nicht......vielmehr habe ich gehofft, dass es da noch irgendwelche ausnahmen gibt....

Da braucht sich die Pflege nicht wundern, dass sie es schon seit Jahren nicht hinbekommt sich zu professionalisieren......mehr Steine kann man jemand, der sich versucht hat sich auf dem Gebiet zu bilden, nicht in den Weg legen......:knockin:

naja, Du kannst ja nichts dafür......Vielen Dank nochmal!!!:)

Lieben Gruß
 
Huhu!

Wie verabredet werde ich mich am Montag (hoffe ich erreiche jemanden) erkundigen, vielleicht gibt es ja doch eine Ausnahmeregelung. Hast wohl leider doch nichts gefunden, was darauf hindeuten könnte? Aber schön zu lesen, das Dir die Stelle gefallen könnte.

Denke mal Du weißt wer hier schreibt?:mrgreen:
 
Huhu!

Wie verabredet werde ich mich am Montag (hoffe ich erreiche jemanden) erkundigen, vielleicht gibt es ja doch eine Ausnahmeregelung. Hast wohl leider doch nichts gefunden, was darauf hindeuten könnte? Aber schön zu lesen, das Dir die Stelle gefallen könnte.

Denke mal Du weißt wer hier schreibt?:mrgreen:
Unsere PDL Ist nur Arzthelferin. Ich denke die Verantwortlichen können da einstellen wen sie wollen. Petruspferd
 
Es ist eine richtige Klinik mit vielen Mitarbeitern. Aber mich würde interresieren wie die rechtlichen Bestimmungen da aussehen. Wie ist die Weißungsbefugniss im pflegerichen Bereich. Ich denke als disziplinarischen Vorgesetzten können die da einstellen wen die wollen (vit. B) Petruspferd
 
Hallo Petruspferd,

unser Klinikdirektor ist auch "nur" Krankenpfleger - ABER: er hat BWL studiert.

Hat eure Pflegedienstleitung vtl. ein Studium wie Pflegemanagement oder eine Ausbildung als Pflegedienstleitung?

Schönen Tag
Narde
 
Ich verstehe nicht, warum im oberen Management Leute eingestellt werden müssen, die mind. einmal in ihrem Leben so richtig gepflegt haben müssen: waschen, füttern, trockenlegen.

Wenn ich einen autoritären Führungsstil plane, dann brauchst wohl das Fachwissen. Bei einem demokratischen Führungsstil kann ich von den Mitarbeiteren erwarten, dass diese mir entsprechende Kennzahlen liefern.

Elisabeth
 

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