Personalschlüssel

Plextrix

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Registriert
14.09.2023
Beiträge
3
Beruf
Azubi Pflegefachmann
Akt. Einsatzbereich
stationäre Langzeitpflege
Hallo, ich bin Auszubildender zum Pflegefachmann und gerade ins 3 Lehrjahr gekommen. Meine Frage ist, ob ich rechtlich gesehen mit in den Personalschlüssel meines Ausbildungsträgers zähle oder eigentlich als zusätzliche Kraft eingeplant werden müsste. Weil momentan werde ich einfach wie eine billigere Pflegehilfskraft geführt.
 
Danke für die schnelle Antwort Gego. Mir fehlt zwar in diesen Kontext das Hintergrundwissen zur Planstellenberechnung, aber ist es dann nicht doch rechtswidrig, für beispielsweise einen Spätdienst zu zweit (bei 26 Patienten), mich als zweite Kraft einzusetzen?
 
Hallo Plextrix!

Auch hier gilt: kann sein...

Hier ein Link dazu:
Pflegepersonaluntergrenzen im Krankenhaus

und noch einer:
PpUGV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Daraus speziell folgendes Zitat:

Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern für das Jahr 2021 (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung - PpUGV)
§ 7 Ausnahmetatbestände​


Die Pflegepersonaluntergrenzen müssen in den folgenden Fällen nicht eingehalten werden: 1.
bei kurzfristigen krankheitsbedingten Personalausfällen, die in ihrem Ausmaß über das übliche Maß hinausgehen oder
2.
bei starken Erhöhungen der Patientenzahlen, wie beispielsweise bei Epidemien oder bei Großschadensereignissen.
Das Krankenhaus ist verpflichtet, den jeweiligen Vertragsparteien nach § 11 des Krankenhausentgeltgesetzes das Vorliegen der Voraussetzungen eines Ausnahmetatbestandes nach Satz 1 nachzuweisen.
Für eine Augenklinik gibt es z. B. (noch) keine PUG...

Schöne Grüße, Gego
 

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