Das ist und bleibt ein schweres Thema, bei dem man immer hofft, dass im Sinne des/der Patienten/in gehandelt wird.
Mir fällt da ein Beispiel ein:
Die Patientin, 90 Jahre, Z.n. Schlaganfall vor ca (damals) 10 Jahren, seit dem halbseitig gelähmt, Sprachstörung, rollstuhlpflichtig, aber "klar im Kopf". Kurz nach ihrer Diamantenen Hochzeit verweigerte sie die Nahrungsaufnahme und trank nur noch wenig. Alle machten sich große Sorgen, dass sie sich zu Tode hungern würde. Ein klärendes Gespräch vom Arzt mit der Familie und der Patientin fand statt, sie bekam wg. des Flüssigkeitsmangels zu Hause Infusionen (mit ihrem Einverständnis). Innerhalb weniger Tage ging es ihr wieder besser, sie trank und aß wieder mehr. Ein paar Wochen später baute sie wieder ab, verweigerte wieder Essen und Trinken. Es gab wieder ein Gespräch mit Arzt, Patientin und Familie, aber diesmal verweigerte sie die Infusion. Es war die einzige Möglichkeit für sie, sich aus dem Leben zu schleichen. Nun blieb immer einer aus der Familie bei ihr, sie bekam so viel oder wenig Wunschkost und -trinken wie sie wollte, durfte es aber auch ablehnen, musste aber nicht verhungern oder -dursten. Nach ein paar Tagen hatte sie es geschafft, im Kreise ihrer Lieben ohne lebensverlängernde Maßnahmen einschlafen zu dürfen, und war klar bis zur letzten Sekunde.
Manchmal haben die Menschen als einzige Möglichkeit, sich aus dem Leben zu schleichen, eben nur noch die Nahrungs- und Flüssigkeitsverweigerung. Lassen wir ihnen doch diese Chance.