Patienten tot aufgefunden - Plötzlich taucht eine Nacht später die Kripo auf!

EDIT: @Flexi:
Bei einer Befragung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft gilt zwar erstmal weiterhin die Schweigepflicht bezüglich medizinischer Belange, solange du da keine Entbindung durch einen Richter präsentiert bekommst, aber bezüglich Betriebsinterna gibt es diese Schweigeberechtigung nicht und man muss Auskunft geben, solange man sich selbst nicht belastet oder der Angeschuldigte aus der eigenen Familie ist. Das Zivilrecht bezüglich der Verschwiegenheitspflichten des Arbeitnehmers zählt da nichts, das Strafrecht bezüglich Schweigepflicht über medizinische Belange bleibt aber relevant.

Du hast es wirklich nicht verstanden:
KEIN Richter und KEIN Polizeibeamter und auch kein Staatsanwalt kann dich von der Schweigepflicht nach §203 StBG entbinden. Alle werden versuchen, dich mürbe zu machen, trotzdem darfst du schweigen. Nur der Betroffene selbst kann dich davon entbinden.
"Das Zivilrecht bezüglich der Verschwiegenheitspflichten des Arbeitnehmers zählt da nichts..." im Zusammenhang mit deinen "Prozesserfahrungen" lösen bei mir nur einen heftigsten Lachkoller aus.

Ansonsten pflichte ich HHS voll bei!
 
Ist zwar jetzt OT. Aber was ist, wenn ich davon ausgehen muss, dass da eine Straftat passieren wird. Meint, der Pat. marschiert los mit der Ansage, dass er den Nachbarn abstechen wird. Muss ich da auch schweigen und zusehen? Die Ansage ist ja net gleichbedeutend mit Entbindung von der Schweigepflicht.

Elisabeth
 
Angekündigt Straftaten entbinden von der Schweigepflicht.
"Gemäß §138 StGB besteht eine Verpflichtung für jedermann zur Anzeige von bestimmten geplanten Verbrechen. Diese Pflicht trifft auch den Schweigepflichtigen. Es handelt sich dabei um gravierende, einzeln aufgehführte Straftaten. (Angriffskrieg, Hochverrat, Geldfäschlung, Meschenhandeln, Mord und Totschlag, Raub u.Ä.)
Quelle: Hell, W.: Alles Wisseneswerte über Staat, Bürger, Recht, 5. Auflage

Begangene Straftaten entbinden NICHT von der Schweigepflicht.
 
@Toolkit- Danke für die kurze Antwort. Einfach, verständlich und leicht zu merken.

Elisabeth
 
Unabhängig ob Du schweigepflichtig bist oder nicht. Stehst Du aber vor Gericht und Staatsanwaltschaft sieht es dann anders aus. Da greift Paragraf 38 ff und 52ff. (mit dem berühmten §55)
Oh bitte, das ist doch wortspielerei. Natürlich kann einem am Ende nur die Staatsanwaltschaft verbindlich vorladen. Aber entgegen deiner Behauptung kann man eben nicht die Aussage verweigern, höchstens noch gegenüber der Polizei, das aber halt nur für die paar Tage bis man die Vorladung bekommt.

Nur darfst Du die Aussage der Polizei gegenüber jederzeit verweigern. Es war von der Koalition 2009 tatsächlich anders geplant worden, hat sich aber bisher nicht geändert.
JA, du hast Recht, der Polizei muss du nichts sagen, und schon gar nicht ohne vorher einen Anwalt zu konsultieren, der Staatsanwaltschaft muss du aber alles sagen als Zeuge, ausser du belastet dich selbst oder es geht um Familie.
Also nochmals für Dich, die anderen haben es bereits kapiert:
Nein, die Ursprungsdiskussion ging darum, dass manche behauptet haben, man müsse sofort eine Aussage bei der Polizei abgeben und ich widersprach, dass man vorher einen Anwalt sprechen dürfe. Das war mein Einstieg, also offenbar ist die Rechtslage grundsätzlich unklar. Und ich finde, wenn du per se sagst: ihr dürft die Aussage verweigern, und nicht dazu sagst, dass das nur für die Polizei und nicht für die Vorladung bei der Staatsanwaltschaft gilt, verwirrst du mehr als ich.
Und deshalb fällt es Dir wohl schwer für Dich mal zuzugeben hier trotzdem im Unrecht zu sein?
Ich war nur an einer Stelle im Unrecht, dass es die Staatsanwaltschaft ist, die einen dann verbindlich vorladen muss und wo man dann aber auch was sagen muss.
Diese Differenzierung hast du gar nicht gemacht, du hast erstmal in den RAum gestellt, dass man gar nichts sagen muss.

Und es ist nunmal Fakt, dass man sich in Strafprozessen bezüglich Betriebsinterna nicht auf Verschwiegenheitspflichten des AN berufen darf, die gelten in dem Bereich nicht.

@Flexi:
Wenn es um besonders schwere Straftaten, wie halt Terrorismus z.B., geht, haben Gerichte die Möglichkeit auch im Nachhinein von der Schweigepflicht zu entbinden. http://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/40merkblaetter/10merkblaetter/schweigepflicht.pdf

Ausserdem können natürlich jederzeit die Patienten und/oder die Erbscheininhaber von der Schweigepflicht entbinden und werden es in vielen Strafprozessen auch, z.B. in dem Strafprozess den ich erlebte. Und dann muss man wieder Auskünfte geben, wie man als Zeuge zu jeglichen Auskünften verpflichtet ist, die einen selbst nicht belasten. Vllt. nicht ggü. Polizei, aber spätestens gegenüber StAn.
 
@Fleschor_Max: Alles was ich lese ist, das Du Worte und Sachverhalte versuchst in Deinem Sinne zu verdrehen:

"Aber entgegen deiner Behauptung kann man eben nicht die Aussage verweigern, höchstens noch gegenüber der Polizei, das aber halt nur für die paar Tage bis man die Vorladung bekommt."

Falles Du es immer noch nicht begriffen hast- wir reden die ganze Zeit von der Polizei. Darum geht es in diesem Thread!! Darauf habe ich mich immer bezogen- das ist Dir aber offenbar völlig entgangen.

"Nein, die Ursprungsdiskussion ging darum, dass manche behauptet haben, man müsse sofort eine Aussage bei der Polizei abgeben und ich widersprach, dass man vorher einen Anwalt sprechen dürfe. Das war mein Einstieg, also offenbar ist die Rechtslage grundsätzlich unklar."

Nicht die volle Wahrheit, denn Du schriebst dann weiter: "Solange ich kein Beschuldigter bin und festgenommen werde, können die mich nur vorladen, aber nicht sofort befragen."

Und diese Aussage ist eben falsch. Die, und damit meine ich die Polizei, könne Dich sofort befragen, und wenn sie es für wichtig erachten, werden sie das auch tun.

"Und ich finde, wenn du per se sagst: ihr dürft die Aussage verweigern, und nicht dazu sagst, dass das nur für die Polizei und nicht für die Vorladung bei der Staatsanwaltschaft gilt, verwirrst du mehr als ich."

Ich verwirre nur dann, wenn ich das Thema des Threads ignoriere, bei dem es eben um Polizei ging- nicht Gericht, nicht Staatsanwaltschaft.

"Diese Differenzierung hast du gar nicht gemacht, du hast erstmal in den RAum gestellt, dass man gar nichts sagen muss."
Warum sollte ich eine Differenzierung machen, wenn es in dem Thread nur um die Polizei ging?
 

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