Falsch!
Gegenüber der Polizei darfst Du als Zeuge die Aussage verweigern!! Diese wird, wenn sie es als notwendig erachtet, aber die Staatsanwaltschaft einschalten. Dann darfst Du vom sog. Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen sofern du persönliche Gründe hast (nähere Verwandtschaft z.B.) oder Angst vor einer Strafverfolgung hast. Der berühmte Paragraf 55 nämlich....
Solange du aber selbst nicht beschuldigter bist, solange du dich nicht belastest mit der Aussage, hast du kein Zeugnisverweigerungsrecht. Entgegen deiner Behauptung.
Familie arbeitet bei mir im KKH nicht mit.
[eDIT] Aber weil man als Laie nicht weiß, ob das evtl. zutrifft, ob man sich evtl. selbst belasten könnte, hat man natürlich das Recht sich vorher durch einen Anwalt beraten zu lassen. Wenn man das nicht will, ist das natürlich die eigene Entscheidung. Fakt ist, die Polizei kann einen nicht sofort verhören.[/EDIT]
In Deutschland muss Du zwar über Deine Rechte belehrt werden, aber ob Du nen Anwalt nimmst oder nicht, ist Deine Sache. Die dürfen Dich auch dann vernehmen, wenn Du keinen Anwalt hast.
Das dürfen Sie, wenn ich nicht mit einem Anwalt sprechen möchte und ich Beschuldigter bin. Bin ich nur Zeuge darf mich, wie du selbst schreibst(!!!), nur die Staatsanwaltschaft vorladen, aber nicht die Polizei direkt verhören.
Möchte ich als Beschuldigter mit einem Anwalt reden, dürfen sie mich auch in dem Fall nicht sofort vernehmen.
Das steht im übrigen alles so in den Wikipedia-Artikeln drin. Du versuchst jetzt nur noch drumherum zu reden, um nicht zuzugeben, dass du Unrecht hattest mit deiner Behauptung, dass man grundsätzlich die Aussage verweigern dürfte.
EDIT: @Flexi:
Bei einer Befragung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft gilt zwar erstmal weiterhin die Schweigepflicht bezüglich medizinischer Belange, solange du da keine Entbindung durch einen Richter präsentiert bekommst, aber bezüglich Betriebsinterna gibt es diese Schweigeberechtigung nicht und man muss Auskunft geben, solange man sich selbst nicht belastet oder der Angeschuldigte aus der eigenen Familie ist. Das Zivilrecht bezüglich der Verschwiegenheitspflichten des Arbeitnehmers zählt da nichts, das Strafrecht bezüglich Schweigepflicht über medizinische Belange bleibt aber relevant.
(edit3: Diese Schweigepflicht nach STGB 203 geht im übrigen ziemlich weit, was viele nicht wissen. Z.B. darf ich selbst Substanzen die sich illegal im Besitz des Patienten befinden, nicht an die Polizei herausgeben und der Polizei auch keine Auskünfte darüber geben. Die Schweigepflicht bezieht sich natürlich nicht nur auf medizinische Belange. /edit3)
EDIT2: Ich hab im übrigen auch Erfahrung mit nem Strafprozess im Zusammenhang mit Pflegefehlern, allerdings nicht im eigenen Unternehmen. Hab auch schon nen anderen Zivilprozess alleine gewonnen und bekam vom gegnerischen Anwalt das höchste Lob in der Prozesspause "Sagen Sie mal, ihre Schriftsätze lassen Sie Sich doch durch einen Juristen schreiben.". Ist nicht so, dass ich hier von einem unbekannten Feld erzähle.