OTA - nicht staatlich anerkannt!

drei monate auf station sein reicht btw auch nicht aus: info der ruhr-uni bochum -> AP-ausbildung kann das pflegepraktikum im med.studium nicht ersetzen.....
 
Ja, weil das Pflegepraktikum für Medizinstudenten im KH stattfinden muss und nicht im Altenheim. Und Du in der Altenpflege weniger als drei Monate im KH eingesetzt bist. Die Zeit, die sie dort haben, wird angerechnet, aber das reicht nicht, einen Teil des Praktikums müssen sie noch ableisten. Wird bei OTAs auch so sein.

Wenn Du eine Ausbildung als GuKP oder GuKKP hast, oder ein FSJ oder eine KPH-Ausbildung, dann kommst Du um das komplette Pflegepraktikum herum.
 
nope. drei monate (und drei tage) waren es (dreiviertel innere, viertel chirurgie). offiziell und de facto.
 
Hast Du einen Stundennachweis darüber? (Hab ich bei meinem Examen von meiner Schule bekommen.) Dann versuch's damit nochmal.

Kann aber auch "verjährt" sein. Wenn dieser Teil der Ausbildung schon zu lange zurück liegt, und Du seither nicht im KH gearbeitet hast, wirst Du das Praktikum machen müssen. Das gilt aber auch für die GUKPs, wenn sie während der Wartezeit nicht in der Klinik arbeiten.
 
also den hab ich zwar nicht, aber den könnte ich relativ problemlos bekommen, denke ich.


das problem ist eher die ruhruni, denn die sagte sinngemäß sowas wie: nein, geht nicht, grund -> weil i.d. ap-ausbildung, es existieren keinerlei alternative optionen, muss also im studium erneut gemacht werden. (verjährung war da auch nicht das problem..)



p.s.:

eigentlich finde ich es auch nicht gar nicht mehr so schlimm. das es generell nicht machbar ist, halte ich zwar für einen bürokratischen witz; aber die idee, dort nochmal in einem anderen haus ein praktikum als student zu machen, finde ich nicht ganz uninteressant.
 
Hallo,

zu #13:

Ich kann es nicht nachweisen und auf meine Anfrage gibt es noch keine Antwort.

Also #13 ist ungültig.

LG, xarax
 
Unsere OTA-Schüler haben einen dreimonatigen Einsatz auf einer Peripherstation und nach 18 Monaten legen sie die KPH-Prüfung ab und sind damit KPHs mit einjähriger Ausbildung.
Nun bin ich aber überfragt, ob das nur an unserem Uniklinikum so läuft...
 
Von dieser Variante hab ich noch nie gehört. Da jedes Bundesland in punkto KPH-Ausbildung seine eigenen Wege geht (und in punkto OTA sowieso) gibt's da keine allgemeingültige Regelung. In anderen Bundesländern würden drei Monate Praxis bei weitem nicht ausreichen.
 
3 Monate- wieviel Praxisstunden entspricht das? Wie ist die Praxisstundenaufteilung bei den sonstigen KPH-Ausbildungen? Gehen die nur in den Pflegebereich auf die Station oder absolvieren die auch Stunden in den Funktionsbereichen?

Elisabeth
 
Wenn man überschlagsweise für einen Monat 170 Stunden annimmt, sind das 510 Praxisstunden. Das ist die Hälfte der Praxisstunden, die z.B. in Ba-Wü und Bayern Mindestmaß sind. http://www.isb.bayern.de/isb/download.aspx?DownloadFileID=541a61e2fa6507dd59c237fd034484e2


In den KPH-Ausbildungen, die ich kenne (aber wie gesagt, jedes Bundesland hat seit 2004 seine eigene Ausbildungsvariante), kommst Du nicht in die Funktionsbereiche - es gibt da absolut nichts für Dich zu tun. Bayern hat (siehe Link) den Altenpflegebereich mit einbezogen. Ich glaube, ein Einsatz in der ambulanten Pflege ist in Ba-Wü inzwischen vorgesehen - da haben aber wiederum die OTAs nichts verloren.
 

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