Zitat: lissbeth (Wie klappt das nur mit den Zitaten.... bin ich zu doof zu

)
Und trotzdem liegt beim Arzt in Deutschland die letzte Entscheidung.
Nein liegt sie nicht - zumindest nicht so... Der Arzt trägt lediglich die Verantwortung für seine Anordnung/Weisung. Die Durchführungsverantwortung obliegt der Schwester (sofern sie der Anordnung nachkommt) Sie kann jederzeit, mindestens aus Gewissensgründen, die Durchführung der Anordnung verweigern. Wenn der Arzt die unnötigen Schmerzen und das Infektionsrisiko des Patienten in Kauf nimmt und das Pflaster selbst klebt, ist das seine Durchführungsverantwortung. Die Schwester hat ja auch nix gemacht...
(Als Schwester währe es aber sicher sinnig dies auch so zu dokumentieren... Sie währe aufgrund der Ausbildung in der Lage selbst das Pflaster geklebt zu haben im Haus gehört Pflasterkleben wohl wahrscheinlich zur eher Pflegerischen tätigkeit... Ohne Doku stände Sie im Zweifelsfalle zumindest in Erklärungsnot...
Zitat weiter:
Pflege hat keine Befugnis sich in Diagnostik und Therapie einzumischen.
Als Pflegender habe ich sogar die PFLICHT mich in Diagnostik und/oder Therapie einzumischen... nämlich zumindest dann wenn ich Aufgund meines wissenstandes der Ansicht bin mit meiner "Einmischung" schaden abzuwenden! (auf die Spitze gebracht: wenn der Dr. anordnet die Wunde X mit Formaldhyd zu sühlen weil´s die Keime Platt macht... MUSS ich ihm den Arm festhalten!!!! Auch wenn das ein Eingriff in die Persöhnlichkeitsrechte des Arztes währe (sitchwort: Fixierung))
Zitat weiter:
Du darfst den Waschlappen schwingen- die Zusätze kann der Arzt vorschreiben, das Wann und das Wie. Das er dies nicht wahrnimmt, bedeutet noch lange nicht, dass er hier keine Anrechte hat.
Wie oben schon erwähnt: Er kann anordnen und dafür die Verantwortung tragen - für die Anordnung!
Die Sorgfaltspflicht der Durchführung wird aber seitens der Pflegekraft übernomen. (Ich gehe mal davon aus das eine Pflegekraft aufgrund der Ausbildung und der Berufspraxis über zumindest das WIE mehr Fachkompetens zugesprochen werden darf.)
Zitat weiter:
Das ist ja gerade das Problem in Deutschland- die Diskrepanz zwischen Krankenpflegegesetz und den restlichen Normativen. Pflege ist nicht definiert.
Da geb ich (fast) Recht! Hierbei ist aber weithinn unstrittig WIE eine Anordnung überhaupt rechtlich zustande zu kommen hat! Das haben sich die Ärzte selbst "verordnet": Schriftlich, Klar, Patientenbezogen, Zeitnah. Nur in Ausnahmefällen kann von der schriftlichen Anordnung abgesehen werden, sie muss jedoch dann nachgeholt werden.
Zitat weiter:
Bedeutet für das konkrete Beispiel: der OA kann/ darf die Art der Fixierung der VVW anweisen.
Ja! Kann er und darf er!
Zitat weiter:
Die Pflegekraft hat dieser Weisung Folge zu leisten.
Nein! Hat sie nicht!!!!!!!! Aber sie hat die PFLICHT dann dem Arzt mitzuteilen das sie die Anordnung nicht befolgt!!!!!! Das wiederum kann sie ohne Angaben von Gründen!!!!! Selbstverständlich hat sie auch für die Unterlassung der Anordnung die Verantwortung zu tragen!!!!!
Und wenn mir mal einer sagen kann wie das mit den Zitaten geht....



