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Hallo,ich bin neu hier und hoffe dass ich alles richtig gemacht habe Nun eine Frage:Eine Freundin arbeitet in einem Heim für Betreutes Wohnen in der Nachtbereitschaft.Sie arbeitet allein.Im Heim wohnen ca 80 Personen, dazu noch 2 Personen außerhalb des Heimes.
Wieviele Angestellte müssen mind. für den Bereitschaftsdienst eingesetzt werden?
Mal angenommen einer der Personen die außerhalb des Heimes wohnen, sendet einen Notruf, im Heim ist ist nur sie als einzige in der Nachtbereitschaft,Sie macht sich also auf den Weg zum Notruf,im Heim ist nun kein Angestellter mehr,was kann rechtlich passieren,wenn im Heim etwas passiert,solange man im Außeneinsatz ist?Ist es überhaupt zulässig,dass eine Nachtbereitschaft die allein im Dienst ist, noch Notrufe außerhalb des Heimes entgegen zu nehmen?
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, dass wäre sehr lieb.
LG Doreen
Wieviele Angestellte müssen mind. für den Bereitschaftsdienst eingesetzt werden?
Mal angenommen einer der Personen die außerhalb des Heimes wohnen, sendet einen Notruf, im Heim ist ist nur sie als einzige in der Nachtbereitschaft,Sie macht sich also auf den Weg zum Notruf,im Heim ist nun kein Angestellter mehr,was kann rechtlich passieren,wenn im Heim etwas passiert,solange man im Außeneinsatz ist?Ist es überhaupt zulässig,dass eine Nachtbereitschaft die allein im Dienst ist, noch Notrufe außerhalb des Heimes entgegen zu nehmen?
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, dass wäre sehr lieb.
LG Doreen
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