Nur 1 Nachtbereitschaft für Betreutes Wohnen 80 Bewohner

Stottidoreen

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Hallo,ich bin neu hier und hoffe dass ich alles richtig gemacht habe Nun eine Frage:Eine Freundin arbeitet in einem Heim für Betreutes Wohnen in der Nachtbereitschaft.Sie arbeitet allein.Im Heim wohnen ca 80 Personen, dazu noch 2 Personen außerhalb des Heimes.
Wieviele Angestellte müssen mind. für den Bereitschaftsdienst eingesetzt werden?
Mal angenommen einer der Personen die außerhalb des Heimes wohnen, sendet einen Notruf, im Heim ist ist nur sie als einzige in der Nachtbereitschaft,Sie macht sich also auf den Weg zum Notruf,im Heim ist nun kein Angestellter mehr,was kann rechtlich passieren,wenn im Heim etwas passiert,solange man im Außeneinsatz ist?Ist es überhaupt zulässig,dass eine Nachtbereitschaft die allein im Dienst ist, noch Notrufe außerhalb des Heimes entgegen zu nehmen?
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, dass wäre sehr lieb.
LG Doreen
 
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Hallo Doreen!

Es gibt keine Heime für Betreutes Wohnen. Entweder arbeitet die Freundin im Heim oder im Betreutes Wohnen.
Im Bereich des Betreuten Wohnens ist es völlig in Ordnung, wenn die Freundin unterwegs ist und Kunden ambulant versorgt. Bei einer stationären Einrichtung (Heim) geht es nicht.

Gruß KGK
 
Danke für die Antwort.Es nennt sich Heim für betreutes Wohnen,deßhalb habe ich es so aufgeschrieben.
 

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