Notfallsituationen in ambulanter Intensiv-Wohngemeinschaft

Lilly..

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so ich hoffe ich bin hier richtig.. und zwar würde ich gerne wissen in wie weit die entscheidungsfreiheit in der ambulanten pflege ist.

ich arbeite in einer wachkoma-und beatmungs-wohngemeinschaft, kann ich da selbst entscheiden ob ich den kv arzt, den rtw oder einen transport ins krankenhaus mache? kann die pdl oder der chef(er ist kein krankenpfleger oder so) mir verbieten den patienten ins krankenhaus einzuweisen wenn ich vor ort das doch besser entscheiden kann?

es gibt ständig disskusionen mit dem büro, dabei geht meistens viel zeit verloren.. wir sollen immer erst den hausarzt (behandlungsvertrag) rufen, der kann am telefon aber nichts entscheiden und hat meist keine zeit zu kommen da er ja noch ne praxis hat.. den sollen wir auch nachts und am we anrufen..

was sagt ihr denn dazu, kennt sich da jemand aus? im prinzip hafte doch ich für alles oder?

vielen dank schon mal..
 
Das lässt sich pauschal nicht sagen.
Das Problem, was ich sehe, die Transporte werden in Rechnung gestellt. Ein (unrechtmäßig angeforderter) kann da ziemliche Kosten verursachen. Diesem will man wohl vorbeugen.

Handelt es sich aber um eine lebensbedrohliche Situation, dann sollte es wohl schon ein RTW sein. Alles andere würde m.E. unter unterlassene Hilfeleistung fallen. Du rufst den Rettungsdienst und gut ist.

Eine Einweisung ins KH kannst du nicht veranlassen. Du kansnt lediglich entscheiden, wie bedrohlich die Situation ist und dann die entsprechenden Dienste kontaktieren. Diese müssen dann vor Ort entscheiden, wie weiter zu verfahren ist.

Sollte das Problem weiterhin bestehen, bitte um ein schriftliche Fixierung des Auftrages.

Elisabeth
 
Korrekt. Du entscheidest, welche Hilfe Du holst.
Wenn eine vitale Bedrohung vorliegt, bzw. kurzfristig ohne med. Hilfe eine Verschlechterung einzutreten droht, dann rufst Du den Notarzt. Ist nur eine Arztkonsultation nötig reicht der HA bzw. der KÄND.
Was heißt Transport ins Krhs? Du lädst den Pat. ein und fährst ihn in die Klinik??

Eine andere Frage ist, wie es mit Patientenverfügungen bei Deinen Pat. aussieht? Wird weitere invasive Therapie abgelehnt und führt der HA nur eine palliative Therapie durch? Die lässt sich ja auch gut am Telefon besprechen, wie z.B. eine Medi-Erhöhung oder eine zusätzliche Bed.med..

Aber alles in allem musst Du entscheiden, denn Du bist vor Ort. Andererseits gilt aber auch: Melden macht frei, belastet die Vorgesetzten. Wenn Du also Deine PDL informierst und sie "verbietet" (was sie garnicht kann) Dir den Notarzt zu rufen, steckt Sie auch mit im Schlamassel.

PS: Einweisen kannst Du niemanden, dass kann nur ein Arzt.
 
also erstmal danke für die raschen antworten... an sich weiß ich in welcher situation ich wen rufe.. wir konnten immer die patienten mit dem krankentransport in die erste hilfe schicken (wenn die wegen dem krankheitsbild dort schon mal waren oder so) wenn es z.b nicht so dringend für den rtw waren aber ein kv arzt zu lange dauern würde..

das problem ist aber wenn ich sage der patient muß dringend ins krankenhaus, und die pdl oder irgend ne büroursel zu mir sagt Nein rufe bitte den kv arzt.. muß ich mich denn an die anweisung halten wenn ich der meinung bin das die symphtomatik dringender ist??

ich meine die erteilen deswegen sogar abmahnungen das ist doch nicht richtig ??
 
Besteht keine lebensbedrohliche Situation, dann kann dir dein AG anweisen, dass du den KV-Arzt konsultieren musst. Es geht hier auch um Kostenvermeidung. Hast du unnötige Transportkosten verursacht, dann kann dein AG dich auch abmahnen.

Es hängt also von der Situation ab. Du musst entscheiden, ob einer sofortige und unverzügliche Hilfe notwendig ist oder nicht.


Elisabeth
 
Besteht keine lebensbedrohliche Situation, dann kann dir dein AG anweisen, dass du den KV-Arzt konsultieren musst. Es geht hier auch um Kostenvermeidung. Hast du unnötige Transportkosten verursacht, dann kann dein AG dich auch abmahnen.

Es hängt also von der Situation ab. Du musst entscheiden, ob einer sofortige und unverzügliche Hilfe notwendig ist oder nicht.


Elisabeth

Quatsch!
Du musst nur darlegen können, warum Du den RTW/Notarzt gerufen hast. Deine Vorgesetzten kennen die Situation nicht und wenn Du einen RTW begründen kannst bzw. Dir nicht sicher bist, dann ruf einen! Lieber einmal zuviel den RTW gerufen, als zulange auf den HA gewartet.

@Elisabeth:
Eine Fraktur, welche starke Schmerzen verursacht ist nicht lebensbedrohlich, wohl aber eine Notarztindikation.
 
Warum unser Gesundheitswesen wohl so teuer ist?

Voraussetzungen zur Kostenübernahme
Fahrtkosten, die aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind, übernimmt die Krankenkasse im Rahmen einer Krankenbehandlung aus folgenden Anlässen:
Stationäre Leistungen. Die Fahrtkosten bei einer Verlegung in ein anderes Krankenhaus übernimmt die Krankenkasse nur
aus zwingenden medizinischen Gründen
oder
mit Einwilligung der Krankenkasse.
Rettungsfahrten zum Krankenhaus, unabhängig von stationärer Behandlung.
Ambulante vor- und nachstationäre Behandlungen im Krankenhaus (§ 115 a SGB V) bzw. ambulante Operationen im Krankenhaus oder in Vertragsarztpraxen (§ 115 b SGB V) mit damit in Zusammenhang stehender Vor- oder Nachbehandlung nur dann, wenn dadurch eine
stationäre Behandlung vermieden oder verkürzt wird.
Achtung: Fahrtkosten zu einer ambulanten Behandlung werden nur nach vorheriger Genehmigung der Krankenkasse übernommen.

Weitere Fahrtkosten, die aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind, kann die Krankenkasse unter folgenden Voraussetzungen übernehmen:
Krankentransporte
Fahrten mit fachlicher Betreuung, mit Krankenwagen, unabhängig von stationärer oder ambulanter Behandlung
Häufige Therapie bei bestimmten Erkrankungen
Fahrten zur ambulanten Behandlung, wenn der Patient an einer Grunderkrankung leidet, die (1) eine bestimmte Therapie erfordert, die (2) häufig und über einen längeren Zeitraum erfolgen muss und (3) der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf den Patienten in einer Weise beeinträchtigt, dass eine Beförderung unerlässlich ist (z.B. Dialysebehandlung, onkologische Strahlen- oder Chemotherapie). Dies muss vom Arzt attestiert werden.
Schwerbehinderte
Fahrten zur ambulanten Behandlung, wenn der Versicherte einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), dem Merkzeichen Bl (blind) oder dem Merkzeichen H (hilflos) hat oder die Pflegestufe II oder III nachweisen kann.
http://www.betanet.de/download/betanet_133_Fahrtkosten-Transportkosten.pdf

Elisabeth
 
Zuletzt bearbeitet:
Nichts desto trotz wird niemand Lilly dafür belangen, wenn sie begründen kann, warum sie den Rettungsdienst gerufen hat.
Ich finde das fahrlässig, hier von einem Notruf abzuraten und lieber auf den - zu oft leider doch unfähigen bzw. überforderten - ärztl. Notdienst bzw. HA zu verweisen. Wie gesagt, lieber einmal zuviel, als einmal zuwenig.

PS: Etwaige arbeitsrechtliche Konsequenzen sind damit aber nicht begründet!? :gruebel:
 
Vielelicht läßt es sich anhand eines Beispiels besser erklären. Lilly magst du uns einige Situationen schlidern?

Elisabeth
 
Guten Morgen,

wenn es sich um einen Notfall handelt wird es sicher auch kein Problem geben. Notfall: Sturz aus dem Bett, Patient lässt sich nicht beatmen.

Bei Situationen die kein wirklicher Notfall sind, bekomme ich im Rettungsdienst teilweise Probleme den Stempel für den Transportschein zu bekommen. Dann geht die Rechnung an den Patienten selbst.

Es gibt sicher Situationen bei denen man auch zwei Stunden auf den Arzt warten kann - verstopfte PEG oder undichte PEG, als Beispiel. Diese müssen in der Klinik angemeldet werden und ein Termin zum Wechsel vereinbart werden.

Ansonsten muss jeder für sich entscheiden was ein Notfall ist. Es kommt nicht selten vor, dass ich im Rettungsdienst gerufen werde und soll den Patienten zum Standardmässigen Absaugen in die Klinik transportieren. Da macht sich die Pflegekraft viele Freunde im Rettungsdienst.

Schönen Tag
Narde
 
Es gibt sicher Situationen bei denen man auch zwei Stunden auf den Arzt warten kann - verstopfte PEG oder undichte PEG, als Beispiel. Diese müssen in der Klinik angemeldet werden und ein Termin zum Wechsel vereinbart werden.

Ansonsten muss jeder für sich entscheiden was ein Notfall ist. Es kommt nicht selten vor, dass ich im Rettungsdienst gerufen werde und soll den Patienten zum Standardmässigen Absaugen in die Klinik transportieren. Da macht sich die Pflegekraft viele Freunde im Rettungsdienst.

Aber das sind ja auch ganz eindeutig keine Notfallsituationen.
 
Aber das sind ja auch ganz eindeutig keine Notfallsituationen.

Die Situation war hier nicht eindeutug von Lilly abgegrenzt worden. Deshalb auch mein Einwand, dass nicht jeder Transport wirklich zwingend sofort nötig ist.

Elisabeth
 
das problem ist aber wenn ich sage der patient muß dringend ins krankenhaus, und die pdl oder irgend ne büroursel zu mir sagt Nein rufe bitte den kv arzt.. muß ich mich denn an die anweisung halten wenn ich der meinung bin das die symphtomatik dringender ist??

ich meine die erteilen deswegen sogar abmahnungen das ist doch nicht richtig ??
Du bist ausgebildet und somit in der Lage zu entscheiden, ob die Situation ein sofortiges Handeln z.B. in Form von RTW rufen erforderlich ist. Du hast die Durchführungsverantwortung. Niemand kann dich davon entbinden. Das sollte man deinem AG und deiner PDL mal klar machen. In einer Notsituation käme ich ehrlich gesagt garnicht auf die Idee, mit einem Anruf an meine PDL auch noch zusätzlich Zeit zu verlieren.

Ich gehe davon aus, dass du wirklich Notsituationen meinst. Nicht hier schon aufgeführte Probleme wie verstopfte PEG oder Routineabsaugungen.
 
natürlich weise ich niemanden zum absaugen in die klinik, das sollte wohl jede schwester beherrschen..

wir haben aber die dienstanweisung jegliche maßnahmen die wir treffen erst mit dem büro abzuklären .. (wenns um leben und tod geht tuhe ich das selbstverständlich nicht)

meist sind es sachen die nicht zwingend lebensnotwendig sind aber schon ein krankenhausaufenthalt nötig wäre, weil man manche sachen eben vor ort nicht klären kann..

zb hatten wir jetzt eine pat. die die ganze nacht erbrochen hat, grün später schwallartig... so ich durfte nur den HA anrufen der um 9 in seiner Praxis ist, das war 7.30 ..sollte also noch bis 9 warten (dementsprechend hätte er dann eh nicht kommen können, hab den dann früher als 9 auf dem handy angerufen, der wollte mich dann mit MCP abspeisen.. habe dann den kv arzt rufen dürfen, der kam seltener weise mal recht flott, während der untersuchung hat sie dann nen cerebralen krampfanfall bekommen, der war natürlich nicht vorhersehbar, aber ich hätte locker 2 stunden gespart mit der telefoniererei... wir sprechen das so oft an das das nicht funktioniert... aber die wollen eben kosten sparen.. furchtbar
 
Hallo Lilly,

das Erbrechen hätte warten können, der Krampfanfall ist etwas das ein echter Notfall ist.

Schönen Tag
Narde
 
Es kommt nicht selten vor, dass ich im Rettungsdienst gerufen werde und soll den Patienten zum Standardmässigen Absaugen in die Klinik transportieren. Da macht sich die Pflegekraft viele Freunde im Rettungsdienst.

Und aus diesen Gründen - oder auch das angeführte Erbrechen- gibt es bei uns im Pflegedienst auch die "Anweisung", die PDL zu informieren. Unsere Mitarbeiter machen davon übrigens gerne Gebrauch. Die "Anweisung" gilt nicht für eben jene "echten" Notfälle, die sofortige medizinische Hilfe erfordern.

--

Am Rande: der Pflegedienst muss -vermute ich- die "Genehmigung" für kostenpflichtige Fahrten entstehen bei den jeweiligen Betreuern einholen. Ich kenne so etwas aus dem stationären Bereich. Das ist ein Grund, weswegen wohl diese Anrufe getätigt werden sollen.

Desweiteren darf man monetäre Interessen nicht vergessen: ist der Pat. im Krankenhaus, kann der Pflegedienst nichts abrechnen. Daher sind KH-Aufenthalte nur bedingt erwünscht - um es mal vorsichtig auszudrücken. Analog dazu sieht es auch im stationären Bereich ähnlich aus. Eine kontroverse Diskussion hierzu: https://www.kritische-ereignisse.de/berichte/ereigniss/1321.html
 
Am Rande: der Pflegedienst muss -vermute ich- die "Genehmigung" für kostenpflichtige Fahrten entstehen bei den jeweiligen Betreuern einholen. Ich kenne so etwas aus dem stationären Bereich. Das ist ein Grund, weswegen wohl diese Anrufe getätigt werden sollen.

... wir konnten immer die patienten mit dem krankentransport in die erste hilfe schicken (wenn die wegen dem krankheitsbild dort schon mal waren oder so) wenn es z.b nicht so dringend für den rtw waren aber ein kv arzt zu lange dauern würde..
...

Warum wurde eigenlich der KV Arzt nicht schon in der nacht zu dem Pat. mit dem Erbrechen gebeten? Schwallartiges Erbrechen kann auf Hirndruck hinweisen... oder nicht? Sonstige Symptome? Pupillenerweiterung, Schwitzen, Bradykardie, RR-Anstieg, usw. ?


Elisabeth
 
Desweiteren darf man monetäre Interessen nicht vergessen: ist der Pat. im Krankenhaus, kann der Pflegedienst nichts abrechnen. Daher sind KH-Aufenthalte nur bedingt erwünscht - um es mal vorsichtig auszudrücken.
Ich gehe mal davon aus, dass das einer der Hauptgründe bei der hier geschilderten Problematik ist.
 

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