Nosokomiale Infektionen in der stationären Altenpflege

muggel

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Krankenpfleger
Akt. Einsatzbereich
Allgemein- und Unfallchirurgie
Hallo,

habe gestern mit einer Kollegin über die Notwendigkeit der Aufzeichnung von Infektionen, die im Zusammenhang mit einer medizinischen Maßnahme stehen, diskutiert.

Meine Frage: Müssen stationäre Altenpflegeeinrichtungen auftretende Infektionen erfassen, die Daten auswerten und ggf. an das zuständige Gesundheitsamt melden, so wie es Krankenhäuser, gem. IfSG, tun müssen? Wenn "NEIN": Wäre es nicht sinnvoll, dieses zu tun?
 
*Edit*

Nach §8 Infektionsschutzgesetz sind auch Pflegekräfte und Leiter von Heimen und Pflegeheimen zur Meldung verpflichtet.
 
Lies mal lieber im Infektionsschutzgesetz nach:
http://www.google.de/url?sa=t&sourc...E2tNrTnmkai7tPn1A&sig2=BNZzLbnlzCSNBeP2QLYjmA
Nicht alle Infektionen sind Meldepflichtig.
Bei entsprechend Meldepflichtigen Infektionen, muss dieses auch das Heim tun. Es sein denn, es liegt eine Bestätigung vom behandelnden Arzt vor, dass er dieses bereits getan hat.
MRSA gehört nicht zu den meldepflichigen Infektionen, es sei denn, (glaube ich) es spricht ein zeitlicher und örtlicher Zusammenhang mehrer Infektionen für eine Ausbreitung.
Daher kann es auch wichtig sein, Infektionen zu erfassen (statistisch) und auszuwerten. Ggf können aufgrund dieser Informationen Maßnahmen zur Infektionsprävention eingeleitet werden.
 
... Daher kann es auch wichtig sein, Infektionen zu erfassen (statistisch) und auszuwerten. Ggf können aufgrund dieser Informationen Maßnahmen zur Infektionsprävention eingeleitet werden.

Danke. Genau das ist auch meine Meinung. Wie sollen Gegenmaßnahmen sinnvoll eingeleitet werden, wenn der Umfang der Infektionen nicht erfasst wird? Allerdings kann es bei der Erfassung nicht nur um MRSA gehen, sondern eigentlich müssten auch Wundinfektionen oder Gefäßkatheter-assosziierte Infektionen etc. aufgezeichnet werden, schließlich sind das ja Thema, die auch in einem Pflegeheim aktuell sind. Oder? Ich habe den Eindruck, dass "nosokomiale" Infektionen längst keine reine Angelegenheit von Krankenhäusern mehr sind.
 
Hallo Muggel,

wer stellt die Diagnose der Nosokomialen Infektion, doch nicht das Altenheim. In der Regel ist es der Arzt bzw. das Labor.

Sonnige Grüsse
Narde
 
...wer stellt die Diagnose der Nosokomialen Infektion, doch nicht das Altenheim. In der Regel ist es der Arzt bzw. das Labor. ...Narde

Habe ich gesagt, dass Pflegekräfte Diagnosen stellen? Nein! Natürlich werden Infektionen von Ärzten diagnostiziert und ggf. vom Labor bestätigt.

@ narde: Soll Dein Einwand bedeuten, dass die Ärzte für die Erfassung von nosokomialen Infektionen zuständig sind? Oder was wolltest Du mir damit sagen?
 
Dass die Labore schon die Meldungen bzw. die Ärzte dafür zuständig sind, das wollte ich damit sagen.

Manche Infektionen werden schon vom Labor gemeldet und manchmal weiss es die zuständige Behörde schon vor dem Arzt.

Deshalb irritiert mich deine Frage.
 
Hallo liebe Leute, ich wollte keinen neuen Thread aufmachen, weil es sich auch um das Thema MRSA handelt. Also ich hab glaub ich Vorgestern für die Station auf der ich arbeite einen dummen Fehler gemacht. Und zwar haben wir einen Patienten, der MRSA positiv ist und bei den grad die Kontrollabstriche laufen, ob er 3 Tage nacheinander negativ ist. Also ich bin vorgestern rein, hab als erstes alle Abstriche gemacht und dann gepflegt wie immer. Nun musste ich, da er eine PEG und eine Wunde am Fuß hat, einen Verbandswechsel durchführen, hab ja für die Abstriche die Verbände entfernt. Zwischenzeitlich kam ein Arzt rein, der sagte, ich sollte den Fuß mit Betaisodona verbinden. Ich hab das natürlich gemacht. Genau wie ich, wie ich es gelernt habe, auch die PEG desinfiziert habe. Hab dafür gestern Ärger bekommen, weil man das ja in diesem Intervall nicht machen darf, hat mir dann die Kollegin gesagt.
Bloß erklärt mir das mal: Es schwirren in dem Zimmer doch nicht nur MRSA Keime rum, sondern auch andere Keime, die eine Infektion an einer nicht desinfizierten Wunde/ PEG verursachen können.
Ich hab schon im Internet und in Pflege heute gesucht, aber nichts dergleichen gefunden, das man das nicht machen soll. Okay, einerseits denk ich doch schon, das wenn ich desinfiziere, das Ergebnis zu nichte mache, aber ich sehe eine Gefährdung des Patienten darin, wenn ich es nicht tue.
Nur in unserem Hygienebericht steht, das man keine Dekontaminationsmaßnahmen durchführen darf.
Aber ich habe auch bevor ich desinfiziert habe, Abstriche entnommen und wenn die positiv sind, dann ist er doch eh positiv.

Ach ich bin ganz durcheinander und entschuldige mich für den echt langen Beitrag, aber ich komm darauf echt nicht klar.
 
Beim Wundabstrich hätte man ja auch eventuelle andere Keime gefunden. Hat man aber offensichtlich nicht, sonst hätte das Labor darüber berichtet.

Du musst Dich an den Hygienestandard Deines Hauses halten, der in diesem Fall übrigens sinnvoll ist. Du kannst die Eradikation nicht zuverlässig feststellen, wenn Du die Maßnahmen nicht für die Kontrollabstriche unterbrichst. Wenn Du einen MRSA-positive Patienten fälscherlicherweise für negativ erklärst, gefährdest du damit sowohl ihn als auch die übrigen Patienten.

Du solltest vorm Examen unbedingt Deine Hygienekenntnisse auffrischen. Herumschwirrende Keime sind kaum für Wundinfektionen verantwortlich.
 
Hallo Claudia,

danke für die Antwort. Ne ich meine eigentlich keine rumschwirrenden Keime, sondern bestimmte Hautkeime, die eine Infektion auslösen können. Aber du hast schon Recht. Wenn das fälschlich negativ wäre, gefährde ich ja auch andere Patienten. Das stimmt schon. Mir wollte das nur nicht einleuchten, wieso. Aber jetzt ist es mir schon klar.
 
Dass die Labore schon die Meldungen bzw. die Ärzte dafür zuständig sind, das wollte ich damit sagen.

Manche Infektionen werden schon vom Labor gemeldet und manchmal weiss es die zuständige Behörde schon vor dem Arzt.

Deshalb irritiert mich deine Frage.

Ich spreche aber nicht von der Meldepflicht der meldepflichtigen Erkrankungen (§§ 6,7 IfSG) sondern von der Surveillance nosokomialer Infektionen!
 
... Hab dafür gestern Ärger bekommen, weil man das ja in diesem Intervall nicht machen darf, hat mir dann die Kollegin gesagt ...

Versteh' ich nicht! Was darf man in welchem Intervall nicht machen? Desinfizieren einer Wunde, um den MRSA Abstrich nicht zu verfälschen?
 
Meine Frage: Müssen stationäre Altenpflegeeinrichtungen auftretende Infektionen erfassen, die Daten auswerten und ggf. an das zuständige Gesundheitsamt melden, so wie es Krankenhäuser, gem. IfSG, tun müssen?
Da muss ich dich dann wohl hier falsch verstanden haben.

Was sollen sie nun an wen melden?
Teilnahme am z.B. MRSA-KISS ist freiwillig. Meldepflichtig wird der MRSA nur dann wenn er in der Blutkultur auftritt.
 
OK! Ich sehe ein, dass ich meine Frage etwas unklar gestellt habe.

Hier mein zweiter Versuch: Es geht um die Infektionen, die wir als nosokomial bezeichnen würden. Gibt es diesen Begriff in Altenheimen überhaupt? Und wenn ja, gibt es für Heime eine Aufzeichnungs- und Meldepflicht? Im IfSG §23 steht davon nichts! Das heißt ja aber nicht, dass es für Heime nicht sinnvoll wäre, diese Infektionen zu erfassen, die Daten auszuwerten, um das einrichtungsinterne Hygienemanagementkonzept ggf. an die Situation anzupassen. Wie ist hierzu Eure Meinung?

@ narde: Eindeutiger?
 
Jein,

Bewohner in Altenheimen werden nicht isoliert - es ist ihre Wohnung und im häuslichen Bereich wird auch nicht isoliert.

Wenn der Patient allerdings ins KH kommt, müssten die Heime den positiven Befund mitteilen.

lg
Narde
 
OK! Ich sehe ein, dass ich meine Frage etwas unklar gestellt habe.

Hier mein zweiter Versuch: Es geht um die Infektionen, die wir als nosokomial bezeichnen würden. Gibt es diesen Begriff in Altenheimen überhaupt? Und wenn ja, gibt es für Heime eine Aufzeichnungs- und Meldepflicht? Im IfSG §23 steht davon nichts! Das heißt ja aber nicht, dass es für Heime nicht sinnvoll wäre, diese Infektionen zu erfassen, die Daten auszuwerten, um das einrichtungsinterne Hygienemanagementkonzept ggf. an die Situation anzupassen. Wie ist hierzu Eure Meinung?

@ narde: Eindeutiger?

Nosokomial (Nosokomien = Spitäler des Mittelalters) bedeutet im Krankenhaus erworben! Der Begriff wird allerdings heute auch im erweiterten Sinn verwendet, so dass auch Infektionen die mit Heimaufenthalten oder Praxisbesuchen zusammen hängen als nosokomial bezeichnet werden. Also jede Infektion die mit einer Therapie oder Diagnostik zusammenhängt. Aber nosokomial ist nicht iatrogen (durch den Arzt verursacht)!
Festlegen (zumindest in der KISS-Systematik des NRZ) ob nosokomial oder nicht soll nicht der Arzt, sondern unabhängies Fachpersonal z. B. die Hygienefachkraft. Damit soll vermieden werden, dass der (behandelnde) Arzt die Ergebnisse nicht (unabsichtlich) verfälscht.

Gruß
Matras
 
@ matras: DANKE!
 
Versteh' ich nicht! Was darf man in welchem Intervall nicht machen? Desinfizieren einer Wunde, um den MRSA Abstrich nicht zu verfälschen?
Es geht um die MRSA-Eradikation. Bei positivem Befund machst Du - je nach Hygieneplan 5 bis 7 Tage Eradikationsmaßnahmen: desinfizierende Waschung, Wunddesinfektion, Mundspülung, Nasensalbe etc. Je nachdem natürlich, wo der Keim sitzt. Während dieser Zeit machst Du keine Abstriche. Danach werden die Eradikationsmaßnahmen pausiert und die Kontrollabstriche durchgeführt.

Schau mal im Hygieneplan Eures Hauses nach, wie es bei Euch geregelt ist.
 
Das ist mir klar, aber in dem betreffenden Thread war es anders formuliert! Egal!
 
(Nosokomien = Spitäler des Mittelalters)

:-? Das galt wohl nur dort, wo man schon im Mittelalter griechisch sprach.

"Nosokomia" heißt auch heute noch Krankenhaus, "nosokoma" bzw. "nosokomos" Krankenschwester oder - pfleger, "iatros" Arzt.
 

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