News Niedersachsen setzt guten Willen der Pflegefachpersonen aufs Spiel

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Arbeitszeitgesetz außer Kraft | In Niedersachsen gilt seit dieser Woche, dass Pflegefachpersonen zur pandemischen Verfügungsmasse erklärt werden. Der Gesetzgeber hat per Allgemeinverfügung das Arbeitszeitgesetz ausgesetzt und die zulässige Arbeitszeit auf bis zu 12 Stunden pro Tag bzw. 60 Stunden pro Woche verlängert. Familiäre und finanzielle Entschädigungen sind hierbei bisher nicht im Gespräch. Begründet wird die Maßnahme damit, dass durch die bedrohliche COVID-19-Pandemie ein öffentliches Interesse für die Einschränkung der Arbeitnehmerrechte gegeben sei.

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sollten alle geschlossen kuendigen. Bringt die Pflege in DE aber nicht hin.
 
Muss man da überhaupt mitmachen? Man hat doch eine vertraglich festgelegte Arbeitszeit.. Die können nicht so ohne weiteres überplanen.
Und wenn man gefragt wird sagt man einfach das Zauberwort Nein.
 
Wenn der Pandemie - Fall ausgerufen worden ist, so werden andere Gesetze u.a. Arbeitzeitgesetz ausser Kraft treten. Und hier contra 60h Woche zu wettern ist fadenscheinig, wenn man ohne Probleme 13 Dienste am Stück kloppt. Die wöchentliche Arbeitszeit von 38,5h ist beim letzten genannten Beispiel ebenfalls überschritten.

Sich während der Pandemie zu entrüsten, dass man sich solche Bedingungen nicht gefallen lassen würde...Wo wart ihr, als es die letzten 40 Jahre bergab ging in der Pflege?
Wo glaubt ihr werdet ihr sein, wenn mal der Verteidigungsfall ausgerufen werden sollte?
Garantiert nicht auf der Couch nach 7,7h Arbeit.
 
Sich während der Pandemie zu entrüsten, dass man sich solche Bedingungen nicht gefallen lassen würde...Wo wart ihr, als es die letzten 40 Jahre bergab ging in der Pflege?
Viele, die sich gegen diese Maßnahmen entrüsten, wahrscheinlich noch nicht geboren, oder wenigstens noch nicht im Beruf. :kloppen: Ich ziehe mir keinen Schuh derer an, die es vor mir verbockt haben.
 
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Wenn der Pandemie - Fall ausgerufen worden ist, so werden andere Gesetze u.a. Arbeitzeitgesetz ausser Kraft treten. Und hier contra 60h Woche zu wettern ist fadenscheinig, wenn man ohne Probleme 13 Dienste am Stück kloppt. Die wöchentliche Arbeitszeit von 38,5h ist beim letzten genannten Beispiel ebenfalls überschritten.

Sich während der Pandemie zu entrüsten, dass man sich solche Bedingungen nicht gefallen lassen würde...Wo wart ihr, als es die letzten 40 Jahre bergab ging in der Pflege?
Wo glaubt ihr werdet ihr sein, wenn mal der Verteidigungsfall ausgerufen werden sollte?
Garantiert nicht auf der Couch nach 7,7h Arbeit.
Aha und du warst immer fleißig auf Demos und hast dich engagiert, womit du das Recht erworben hast, anderen scheinbar nicht so ambitionierten Kollegen ihre Entrüstung abzusprechen. Verstehe. Wenn dir solche Beschlüsse gefallen oder du sie gerechtfertigt siehst, bitte, arbeite deine 13 Dienste am Stück.
 
Viele, die sich gegen diese Maßnahmen entrüsten, wahrscheinlich noch nicht geboren, oder wenigstens noch nicht im Beruf. :kloppen: Ich ziehe mir keinen Schuh derer an, die es vor mir verbockt haben.
Ob die junge Generation jetzt engagierter ist stelle ich in Frage. Mal abgesehen davon, dass ich mir als Alte auch nichts vorwerfen brauche (weil ich gekämpft habe, immer wieder) war das früher nicht ganz so einfach. Man war froh eine Stelle zu bekommen. Das war bis Mitte der ersten 10 2000er Jahre so. Den Luxus, kein wesentliches Risiko einzugehen wenn man sich wehrt, hatte man nicht. Heute könnten die Pflegenden sich deutlich mehr wehren, aber wie man hier immer wieder lesen kann, lassen sich viele ein Gebaren der AG gefallen, die mir die Nackenhaare aufrichten lässt.
 
Jedenfalls wird es so zukünftiger noch schwieriger Interesse für unseren Beruf zu finden. Freiwillige, die zurückkehren wollen, wird es so auch kaum geben.
 
"Die Lösungsbausteine gegen den grassierenden Mangel an Pflegefachpersonen kann keine Einschränkung der Arbeitnehmerrechte sein.

Stattdessen fordert der DBfK:

1. Pflegefachpersonen verdienen ein Einstiegsgehalt von 4.000 Euro (brutto) anstatt eines aktuellen Gehalts, von dem sie kaum leben können und das sie bei einer Stellenreduzierung am Ende der Erwerbsbiographie in die Altersarmut treibt.
2. Beruflich Pflegende erwarten bessere und attraktive Arbeitsbedingungen anstatt Bedingungen, die sie aus dem Beruf treiben. Hierzu zählen verlässliche Dienstpläne, den Bedürfnissen von Pflegenden entsprechende Unterstützungsangebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie ein Verhältnis von Pflegenden zu Patienten, das sich am bestehenden Pflegebedarf orientiert (Stichwort: Personalbemessung) und das ein definiertes Mindestmaß niemals unterschreiten darf (Stichwort: Mindestpersonalvorgaben).
3. Anerkennung der pflegefachlichen Kompetenz durch die Gewährung entscheidungsberechtigter Mitsprache in allen pflegerelevanten Bereichen sowohl auf betrieblicher Ebene sowie im Land Niedersachsen.
4. Ausreichende Testkapazitäten, persönliche Schutzausrüstung und Unterstützungssysteme und klare Prozessbeschreibungen während der COVID-19-Pandemie."


Punkt 3 hat man ja nun sehr schön ausgehebelt mit Abschaffung der Pflegekammer Niedersachsen.
Eine andere Möglichkeit gibt es nicht; weder ein Berufsverband noch eine Gewerkschaft (noch irgendwelche denkbaren Zusammenschlüsse daraus) haben "entscheidungsberechtigte Mitsprache".
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt... :angryfire:
Die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen wird mundtot gemacht, ganz bewusst und ganz gezielt.

Wenn der Pandemie - Fall ausgerufen worden ist, so werden andere Gesetze u.a. Arbeitzeitgesetz ausser Kraft treten. Und hier contra 60h Woche zu wettern ist fadenscheinig, wenn man ohne Probleme 13 Dienste am Stück kloppt. Die wöchentliche Arbeitszeit von 38,5h ist beim letzten genannten Beispiel ebenfalls überschritten.

Sich während der Pandemie zu entrüsten, dass man sich solche Bedingungen nicht gefallen lassen würde...Wo wart ihr, als es die letzten 40 Jahre bergab ging in der Pflege?

Gegenfrage:
Was hast Du getan?

Davon abgesehen ist es ein gravierender (juristischer) Unterschied, ob es um den Katastrophenfall oder um den Normalfall geht.
(Und jetzt kommt mir nicht damit, daß der Normalfall gerne von AG-Seite zum "Katastrophenfall" gemacht wird... wer jetzt noch nicht kapiert hat, daß es da keine Pflicht zum Einspringen gibt, dem ist nicht mehr zu helfen. ;))
Wo glaubt ihr werdet ihr sein, wenn mal der Verteidigungsfall ausgerufen werden sollte?
Garantiert nicht auf der Couch nach 7,7h Arbeit.
LOL
 
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Das sagt der deutsche Gewerkschaftsbund:
1. Die Verordnung verschafft den Arbeitgebern keine neuen Befugnisse, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten einseitig zu verändern.
2. Die in Betrieben derzeit geltenden Tarifnormen zur Arbeitszeit, auf deren Grundlage getroffene oder anderweitig existierende Betriebsvereinbarungen und auch die individuellen Arbeitszeitvereinbarungen in Arbeitsverträgen werden durch die neue Verordnung nicht außer Kraft gesetzt – auch nicht zeitweise. Sie bleiben weiterhin vollumfänglich gültig und anwendbar.
3. Das Arbeitszeitgesetz und auf dessen Grundlage erlassene Verordnungen sind öffentlich-rechtliches Gefahrenabwehrrecht. Mit diesen Vorschriften werden den Arbeitsvertragsparteien sowie der Parteien der Kollektivverträge äußerste Schranken der Gestaltung gesetzt. Eine inhaltliche Lockerung bestehender privatrechtlicher Regelungen zur Arbeitszeit (Arbeitsverträge, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen) bewirkt die Verordnung nicht, auch nicht zeitlich befristet.
4. Welche Arbeitszeiten der Arbeitgeber anordnen und verlangen kann, ergibt sich aus bei ihm derzeit geltenden Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Auf Grundlage dieser Vereinbarungen darf der Arbeitgeber seine Anordnungen zu Arbeitszeiten geben, also – juristisch gesprochen – sein Direktionsrecht ausüben.
5. Arbeitgeber dürfen hingegen nicht unter Berufung auf diese Verordnung in ihrem Betrieben nun die geltenden Arbeitsverträge, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen einseitig außer Kraft setzen. Die neue Verordnung bietet ihnen lediglich die Möglichkeit, neue weitergehende Arbeitszeiten zu vereinbaren. Arbeitgeber können Arbeitszeiten in Arbeitsverträgen einvernehmlich oder durch eine Änderungskündigung ändern – Arbeitnehmer können aber die Zulässigkeit einer solchen Änderungskündigung gerichtlich überprüfen lassen. Bestehende Tarifverträge können nachverhandelt oder neu verhandelt werden, Gleiches gilt für Betriebsvereinbarungen. Gekündigte Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen wirken nach – bis zum Neuabschluss. Durch Betriebsvereinbarungen können die geltenden Tarifverträge grundsätzlich nicht beseitigt oder überspielt werden.
6. Arbeitgeber haben lediglich die Möglichkeit, bei absoluten Notfall- und Notstandsarbeiten einseitig Mehrarbeit anzuordnen. Diese Befugnis beschränkt sich auf zeitlich eng begrenzte Ausnahmesituationen, etwa bei drohenden irreparablen Schäden für den Betrieb. Sie war bereits vor der Verabschiedung dieser Verordnung Bestandteil des Arbeitszeitgesetzes.
 
@Martin H. Wo ich war? Ich war die letzten anderthalb Monate ins BwZKrhs beordert worden und habe Dienst als Reservist abgeleistet. Jetzt befinde ich mich im Überstundenabbau.
Und was hast du getan, ausser deinen AG zu wechseln?
 
Sich während der Pandemie zu entrüsten, dass man sich solche Bedingungen nicht gefallen lassen würde...Wo wart ihr, als es die letzten 40 Jahre bergab ging in der Pflege
Vor 40 Jahren war ich noch nicht da. Vor 35 Jahren war ich im Kindergarten. vor 6 Jahren war ich noch in der Versicherungsbranche beschäftigt
 
Und sorry.

Soldat mit normalen Arbeitnehmer zu vergleichen ist mal fürn A...

Selten sowas dämliches gelesen.
 
Unterschied zwischen Reservist und einem Soldaten im aktiven Dienstverhältnis ist dir anscheinend unbekannt, deswegen hinkt dein Vergleich und dein Argument ist nichtig.
 
Reservist ist nur wer Soldat war. Ob nun Wehrdienst oder Berufssoldat bzw. sich selber Freiwillig gemeldet hat. Keiner von uns Arbeitnehmern der nicht beim Bund war ist solchen Dienstverpflichtungen unterlegen. Deswegen hinkt dein Vergleich.

Wir sind nur Stinknormale Arbeitnehmer und keine Sklaven.

Einen hier auf "heul leiser" zu machen weil man selber ins Klo gegriffen hat ist unnötig.

Sollte es mal soweit kommen das die Pandemie so ausbricht das wirklich garnichts mehr geht, dann sind wir eh dran. Dafür braucht es aber keine Niedersächsische Verfügung. Jetzt schon zu Zeiten wo man das noch bewältigen kann aber den Pflegekräften damit um die Ohren zu wedeln ist ein Denkbar blödes Verhalten und sorgt nur für eine schnellere Abwanderung von Pflegekräften. Kurz um man tritt sich selber sein Haus kaputt. Und es wird genügend Häuser geben die das wieder hübsch für sich nutzen und die Jahrzehnte lange Misswirtschaft zu verschleiern.

Da in der Pflege ein Großteil Frauen sind, sind noch weniger dieser Frauen Reservisten.
 
 
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Das Problem der Pflege ist/war schon immer, dass sie im Katastrophenfall, von der Bundesregierung Dienstverpflichtet werden kann und diese Tatsache so gut wie keiner kennt. Es ist wohl als Verteidigungsfall deklariert, aber Regierungen sind kreativ. Da wird man halt gegen Coronaviren verteidigen müssen oder gerichtlich KLAGEN.
Die Pflege :rofl: :klatschspring: ! :spopkorns:
Ob die Klage wohl zugelassen würde?:weissnix:
 
"(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden."

Grundgesetz 12a

Kurzum ein Niedersächsisches Papier ist nicht notwendig, außer man versucht die Leute vorher schon zu beuteln.
Auch wenn es im GG nur um den Verteidigungsfall geht, die drehen sich das schon passend. Und ganz ehrlich. Da reden wir auch von ner anderen Hausnummer und da wäre ich da. Aber sicher nicht damit noch zig OP und weiß Gott was durchgekloppt werden können.

Und ich will andere Bürger ihren Dienst schieben sehen, ob es darum geht mir als Pfleger zuzuarbeiten und Material von A nach B zu schaffen.
 
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@Martin H. Wo ich war? Ich war die letzten anderthalb Monate ins BwZKrhs beordert worden und habe Dienst als Reservist abgeleistet. Jetzt befinde ich mich im Überstundenabbau.
Und was hast du getan, ausser deinen AG zu wechseln?
:gruebel:
Kann es sein, daß wir hier aneinander vorbei schreiben?
Deine ursprüngliche Frage lautete doch "Wo wart ihr, als es die letzten 40 Jahre bergab ging in der Pflege?"
Und nicht "was war die letzten eineinhalb Monate?"

Aber, um Deine (ursprüngliche) Frage zu beantworten:
Ja, zu meiner großen Schande muß ich gestehen, daß ich seit den 90er Jahren in der Pflege bin (... war...) und lange Zeit nix gemacht habe. Sicher könnte ich jetzt einige Dinge anführen, warum das so war (u. a. waren die Zustände lange Zeit eben nicht so furchtbar schlimm, wie sie jetzt sind, ich hatte einige richtig gute Jahre in der Pflege und man nahm damals von Seiten des AG (bei mir Diakonie) viel mehr Rücksicht auf die AN). Viel zu spät bin ich aufgewacht, auch durch mein Studium, und hab dann erst begonnen, mich berufspolitisch zu engagieren.

Und genau das war meine Frage: Was machst Du, bist/warst Du irgendwie in der Gewerkschaft, Berufsverband, Betriebsrat etc.?
Was mich stört sind die gegenseitigen Vorwürfe- hier, das führt in eine ungute "Alt gegen Jung"-Diskussion... außerdem mag ich solche Verallgemeinerungen ("was habt IHR getan") nicht; denke mal, daß die Leute hier im Forum berufspolitisch eh schon überdurchschnittlich interessiert und engagiert sind. Die völlig Wurschtigen wirst Du hier im Forum eher nicht antreffen.

Abgesehen davon ist Soldat bzw. Reservist schon noch mal ´ne völlig andere Hausnummer als zivile Pflegekräfte (wie die meisten von uns).
 
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