Neue AVR der Caritas

Ich bin schon seit dem Examen (1997) in KR4 und wurde nie höhergruppiert. Theoretisch müßte ich seit 2003 in KR5a sein (1999 in KR5). Also müßte ich praktisch schon eine Stufe überspringen.
Wir gehören zur Diözese Trier.

Gruß Bica.
 
Hast du nonstop bei dem AG gearbeitet? Also keine Ausfallzeiten durch Erkrankung, Kind bekommen o.ä.?

Elisabeth
 
Ja, bin dort beschäftigt seit 1994 (Ausbildung - Examen 1997). Habe zwischenzeitlich 2 Kinder bekommen. Habe aber nie die volle Elternzeit von 3 Jahren genommen. Habe 1999 mit Nachtdiensten angefangen und mache sie bis heute. Aber das spielt doch keine Rolle. Ich war immer im Beschäftigungsverhältnis bei diesem Arbeitgeber.

Gruß Bica.:)
 
Ach ja, wirklich krank war ich nie in dieser langen Zeit. Ich habe das immer so organisiert, daß ich genau zwischen meinen Nächten krank war. Also ein überaus treuer Mitarbeiter,....deshalb bin ich ja auch so enttäuscht über das Verhalten meines Arbeitgebers!
 
Servus @,

suche nach einem neuen Wirkungskreis und möchte bei der Caritas anfangen, kann mir einer, gerne auch per PN, den Einstufungsmodus (Vergütungsgruppe - stufe - KR) verlinken oder Tipps geben w ich stehen müsste unter Einbeziehung von a. und b.?

a.) zählt mein erster Beruf dazu, denke eher nicht.
b.) Zivildienstzeit + 6 Jahre Berufserfahrung nach meinem Examen in der
Pflege (Examen zum Gesundheits- und Krankenpfleger) seine
Anerkennung finden?

Würde mich über eine Antwort freuen.
Gruß
 
soweit ich weiß, bringen dir berufsjahre nichts, wenn diese nicht bei der kirche geleistet wurden. les dich da am besten selbst in die avr ein...

"(a) Jeder neu eingestellte Mitarbeiter erhält die Anfangsregelvergütung (1. Stufe) seiner Vergütungsgruppe gemäß Anlage 3 zu den AVR in der Fassung der Region, unter deren Regelungszuständigkeit seine Einrichtung fällt."

AVR Anlage 1
 
Das ist richtig. Die Vergütungsstufe wird zugeteilt je nach Betriebzugehörigkeit zum Bereich Kirche. Übernommen werden die Zeiten auch nur, wenn die/der neu einzustellende Mitarbeiter(in) in direktem Anschluss ohne Unterbrechung aus einem kirchlichen Arbeitsverhältnis kommt. Das heißt aber nicht, dass der Dienstgeber die Stufe nicht erhöhen kann. Es kann auch verhandelt werden.
Dagegen wird die Eingruppierung je nach Berufserfahrung vorgenommen, wobei Teilzeittätigkeiten unschädlich sind. D.h. bis zu 2 Jahre nach dem Examen Kr.IV, nach mind. 2jähriger Berufstätigkeit Kr.V usw.
 
Ich bin schon seit dem Examen (1997) in KR4 und wurde nie höhergruppiert. Theoretisch müßte ich seit 2003 in KR5a sein (1999 in KR5). Also müßte ich praktisch schon eine Stufe überspringen.
Wir gehören zur Diözese Trier.

Gruß Bica.

Das ist skandalös !! :x
Bitte stelle sofort einen schriftlichen Antrag auf Höhergruppierung in die 5a, rückwirkend für 6 Monate! Leider kannst Du nur für 6 Monate rückwirkend Ansprüche geltend machen, es sei denn, Dein Dienstgeber kommt dir ein Stück entgegen. Warte bitte nicht länger, sonst geht Dir noch mehr Geld verloren!
Eine Sauerei ist das. :motzen:

Oh sorry, habe jetzt erst gesehen, dass Dein Posting schon 2 Jahre alt ist. Hoffentlich hat es sich inzwischen geregelt. Ist aber auch für manch anderen noch nützlich zu lesen.
 
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Servus @,

suche nach einem neuen Wirkungskreis und möchte bei der Caritas anfangen, kann mir einer, gerne auch per PN, den Einstufungsmodus (Vergütungsgruppe - stufe - KR) verlinken oder Tipps geben w ich stehen müsste unter Einbeziehung von a. und b.?

a.) zählt mein erster Beruf dazu, denke eher nicht.
b.) Zivildienstzeit + 6 Jahre Berufserfahrung nach meinem Examen in der
Pflege (Examen zum Gesundheits- und Krankenpfleger) seine
Anerkennung finden?

Würde mich über eine Antwort freuen.
Gruß

Du müßtest normalerweise in Kr. 5a Stufe 1 (bei Kulanz auch Stufe 2) eingruppiert werden.
Man muß aber dazusagen, dass auch die Eingruppierung nicht zwingend übernommen werden muß, aber allermeist wird es so gehandthabt.
 
Das ist richtig. Die Vergütungsstufe wird zugeteilt je nach Betriebzugehörigkeit zum Bereich Kirche. Übernommen werden die Zeiten auch nur, wenn die/der neu einzustellende Mitarbeiter(in) in direktem Anschluss ohne Unterbrechung aus einem kirchlichen Arbeitsverhältnis kommt. Das heißt aber nicht, dass der Dienstgeber die Stufe nicht erhöhen kann. Es kann auch verhandelt werden.
Dagegen wird die Eingruppierung je nach Berufserfahrung vorgenommen, wobei Teilzeittätigkeiten unschädlich sind. D.h. bis zu 2 Jahre nach dem Examen Kr.IV, nach mind. 2jähriger Berufstätigkeit Kr.V usw.


....danke für die informative Antwort.

Die Stufe steigt nach absolvieren alle 2 Jahre um eine Stufe?

Danke und schönes WE noch.
Ciprobay34
 

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