Netto-Ausbildungsvergütung

mk00

Newbie
Registriert
08.08.2015
Beiträge
16
Hallo!
Bitte, was muss man von einem Ausbildungsgeld montlich bezahlen, vieviel und was bleibt "an die Hände"?

MfG
Maja
 
Kommt darauf an: Kinder? Entgeltgruppe/Stufe? Konfession? Arbeitszeit? Arbeitgeber (öffentlich)?, Lohnsteuerklasse?
Wie du siehst, kann dir das niemand ohne weitere Informationen mitteilen. Aber hier kannst du dich am öffentlichen Dienst orientieren:
Öffentlicher-Dienst.Info - TVoeD/VKA

Ben
 
Steuern, Krankenversicherung, Miete, Autoversicherung, Strom, Telefon, Inet, Lebensmittel, Rentenversicherung, Katzenfutter, Fahrkarte, Kino usw.

Du müsstest deine Frage etwas klarer formulieren, da ich deinen Lebensstil nicht kenne.
Sollte es rein generell gehen - Sozialabgaben uns Steuern zahlt man.
 
Steuern, Krankenversicherung, Miete, Autoversicherung, Strom, Telefon, Inet, Lebensmittel, Rentenversicherung, Katzenfutter, Fahrkarte, Kino usw.

Bitte, nur was man bezahlem MUSS:
1. Steuern
2. Krankenversicherung -ist es pflichtig, falls man im Ausland eien Ve4rsicherung hat?
3. Renteversicherung_ ist es nötig oder?

Vielen dank!!!
 
Bitte, nur was man bezahlem MUSS:
1. Steuern
2. Krankenversicherung -ist es pflichtig, falls man im Ausland eien Ve4rsicherung hat?
3. Renteversicherung_ ist es nötig oder?

Du musst sowohl die Lohnsteuer als auch die Sozialabgaben von Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung vom Bruttolohn abziehen. Dies sind Pflichtabgaben, auch wenn Du im Ausland eine weitere solche Versicherung hast - Du lebst und arbeitest hier, also musst Du hier auch Beiträge zahlen.

Was davon übrig bleibt, ist der sog. Nettolohn. Wieviel Du davon für Miete, Lebensmittel und Fahrtkosten ausgibst, hängt von Dir und Deiner Lebenssituation ab.
 

Hallo Anna oder Maja ....
2. Krankenversicherung -ist es pflichtig, falls man im Ausland eien Ve4rsicherung hat?
3. Renteversicherung_ ist es nötig oder?

Grundsätzlich gibt es in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Jedoch hat Deutschland mit einigen Ländern (vorwiegend EU und EWG) Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, so dass es zu einer gegenseitigen Anerkennung von Versicherungen kommt.
Dies musst Du aber im Einzelfall prüfen lassen.
Sollte die Krankenversicherung im Ausland tatsächlich ausreichend sein, um den Aspekt der Pflichtversicherung zu erfüllen, hättest Du eventuell sogar Anspruch auf eine Beteiligung des Arbeitgebers. Allerdings solltest Du auch prüfen, ob Deine ausländische Krankenkasse den Leistungsumfang einer Deutschen Pflichtversicherung auch deckt.
 
Also ich bin Schülerin, ledig, lohnstuerklasse 1 und bekomme 760€ netto raus bei Ca. 980€ Brutto ;)
 

Ähnliche Themen