Nebenberufliche Selbsständigkeit/ Freiberufler

Moorteufel

Newbie
Registriert
29.07.2022
Beiträge
2
Beruf
Gesundheits - und Krankenpfleger
Akt. Einsatzbereich
Forensik
Funktion
Stationsmitarbeiter
Sehr geehrte Leser, ich hoffe auf aufschlussreiche Rückmeldungen. Kurz zu mir: examinierter Gesundheits- und Krankenpleger, hauptberuflich als Landesangestellter im Maßregelvollzug nach Paragraph 64 in Vollzeit tätig, im Nebenjob/ Minijob in einem Kreiskrankenhauses auf der inneren Abteilung tätig. Vater dreier Kinder und Alleinverdiener, der älteste Sohn schwerstbehindert.
Ich würde gerne meinen Verdienst erhöhen und in eine eventuelle, zukünftige vollständige Selbstständigkeit hineinschnuppern.
Meine Frage: Kann ich mich als selbstständiger Freiberufler in Nebentätigkeit auf eigene Beine stellen, wer hat Erfahrungen damit und würde sie mit mir teilen. Welche Möglichkeiten habe ich, kann ich mich einfach bei einem Krankenhaus/ Altenheim/ mobilen Pflegedienst vorstellen und wenn ja rechne ich direkt meinen Lohn mit dem Haus ab oder sehe ich das falsch? Oder kann ich auch selbstständig als Freiberufler Mobile Pflege anbieten und wie verhält es sich dann mit der Abrechnung? Ich hoffe auf informative Antworten, Dankeschön im Voraus.
 
Scheint ein hartes Brot zu sein…

 
Hallo Moorteufel,

Ich selbst hatte noch keinen Kontakt mit der Selbstständigkeit.
Allerdings arbeiten seit Jahren immer wieder Leihpflegekräfte bei uns. Bis vor 4 Jahren war sogar gelegentlich ein Selbstständiger dabei. Aber auch dieser hat die Selbstständigkeit irgendwann aufgegeben, da die möglichen Vorteile in keinem Verhältnis zur Alternative der Anstellung in einer, auf Pflegekräfte spezialisierten Leiharbeitsfirma standen.
Inzwischen sind die meisten als „Kleinangestellter“ (also etwa 600€) bei ihrem „alten“ Arbeitgeber (Entspricht maximal 4 Schichten im Monat) und der Rest bei der Personalvermittlung angestellt. So ist die Grundabsicherung gewährleistet (Sozialversicherungen…) und der Monatsverdienst wir insgesamt massiv erhöht. Aber ohne das Risiko der Selbstständigkeit.

Nur mal so als „Rechenbeispiel“ Um deinen derzeitigen Bruttolohn zu erhalten musst du ihn mindestens mit dem Faktor 2-2,5 multiplizieren, wenn du selbstständig bist. Denn die Sozialabgaben gehen massiv hoch und du benötigst als Familienvater eine „Arbeits-Ausfall-Versicherung“, denn Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist nicht.
Mit unserem Beruf recht teuer.
Eine Bekannte von mir, die früher als Selbstständige eine Pommesbude hatte, musste nach einer längeren Erkrankung Privatinsolvenz anmelden. Denn die Ausfallversicherung konnte sie sich nicht leisten. Und dass, obwohl sie im Monat etwa 1500€ mehr Netto hatte als ich.

Wäre mir als Familienvater zu wenig kalkulierbar.

LG Einer
 
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Hallo Moorteufel,

Ich selbst hatte noch keinen Kontakt mit der Selbstständigkeit.
Allerdings arbeiten seit Jahren immer wieder Leihpflegekräfte bei uns. Bis vor 4 Jahren war sogar gelegentlich ein Selbstständiger dabei. Aber auch dieser hat die Selbstständigkeit irgendwann aufgegeben, da die möglichen Vorteile in keinem Verhältnis zur Alternative der Anstellung in einer, auf Pflegekräfte spezialisierten Leiharbeitsfirma standen.
Inzwischen sind die meisten als „Kleinangestellter“ (also etwa 600€) bei ihrem „alten“ Arbeitgeber (Entspricht maximal 4 Schichten im Monat) und der Rest bei der Personalvermittlung angestellt. So ist die Grundabsicherung gewährleistet (Sozialversicherungen…) und der Monatsverdienst wir insgesamt massiv erhöht. Aber ohne das Risiko der Selbstständigkeit.

Nur mal so als „Rechenbeispiel“ Um deinen derzeitigen Bruttolohn zu erhalten musst du ihn mindestens mit dem Faktor 2-2,5 multiplizieren, wenn du selbstständig bist. Denn die Sozialabgaben gehen massiv hoch und du benötigst als Familienvater eine „Arbeits-Ausfall-Versicherung“, denn Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist nicht.
Mit unserem Beruf recht teuer.
Eine Bekannte von mir, die früher als Selbstständige eine Pommesbude hatte, musste nach einer längeren Erkrankung Privatinsolvenz anmelden. Denn die Ausfallversicherung konnte sie sich nicht leisten. Und dass, obwohl sie im Monat etwa 1500€ mehr Netto hatte als ich.

Wäre mir als Familienvater zu wenig kalkulierbar.

LG Einer
Moin moin, vielen Dank für die Antwort, meine Haupttätigkeit soll natürlich erhalten bleiben und das auch in Vollzeit, bis dato arbeite ich nebenbei noch mit einem Minijob, also noch 450 Euro was ja aber bald erhöht wird. Mein Arbeitgeber für den Minijob würde gerne haben das ich mehr arbeite zum Beisspiel als Midijob, dies ist rechtlich nicht möglich. Eine Überlegung wäre nun als Kleinunternehmer im Nebengewerbe in die nebenberufliche Selbstständigkeit zu gehen und so ein deutlich höheres Stundenvolumen ableisten zu können mit einhergehend deutlich höherem Einkommen. Das dies rechtlich alles sehr schwammig ist hinsichtlich Ruhezeiten etc ist mir bewusst aber hier nicht relevant.
 
Hier relevant schon, da die BG sich weigert die Kosten bei entstehenden Unfällen zu übernehmen, wenn die gesetzlichen Ruhezeiten überschritten worden sind. Das darf man nicht übersehen bei den Überlegungen, in einen Nebenjob anzufangen oder zusätzliche Arbeit zu übernehmen.
 
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