- Registriert
- 29.07.2022
- Beiträge
- 2
- Beruf
- Gesundheits - und Krankenpfleger
- Akt. Einsatzbereich
- Forensik
- Funktion
- Stationsmitarbeiter
Sehr geehrte Leser, ich hoffe auf aufschlussreiche Rückmeldungen. Kurz zu mir: examinierter Gesundheits- und Krankenpleger, hauptberuflich als Landesangestellter im Maßregelvollzug nach Paragraph 64 in Vollzeit tätig, im Nebenjob/ Minijob in einem Kreiskrankenhauses auf der inneren Abteilung tätig. Vater dreier Kinder und Alleinverdiener, der älteste Sohn schwerstbehindert.
Ich würde gerne meinen Verdienst erhöhen und in eine eventuelle, zukünftige vollständige Selbstständigkeit hineinschnuppern.
Meine Frage: Kann ich mich als selbstständiger Freiberufler in Nebentätigkeit auf eigene Beine stellen, wer hat Erfahrungen damit und würde sie mit mir teilen. Welche Möglichkeiten habe ich, kann ich mich einfach bei einem Krankenhaus/ Altenheim/ mobilen Pflegedienst vorstellen und wenn ja rechne ich direkt meinen Lohn mit dem Haus ab oder sehe ich das falsch? Oder kann ich auch selbstständig als Freiberufler Mobile Pflege anbieten und wie verhält es sich dann mit der Abrechnung? Ich hoffe auf informative Antworten, Dankeschön im Voraus.
Ich würde gerne meinen Verdienst erhöhen und in eine eventuelle, zukünftige vollständige Selbstständigkeit hineinschnuppern.
Meine Frage: Kann ich mich als selbstständiger Freiberufler in Nebentätigkeit auf eigene Beine stellen, wer hat Erfahrungen damit und würde sie mit mir teilen. Welche Möglichkeiten habe ich, kann ich mich einfach bei einem Krankenhaus/ Altenheim/ mobilen Pflegedienst vorstellen und wenn ja rechne ich direkt meinen Lohn mit dem Haus ab oder sehe ich das falsch? Oder kann ich auch selbstständig als Freiberufler Mobile Pflege anbieten und wie verhält es sich dann mit der Abrechnung? Ich hoffe auf informative Antworten, Dankeschön im Voraus.