3. Absolventen anderer berufsspezifischer Studiengänge, soweit sie pädagogische Zusatzqualifikationen von mindestens 400 Stunden Umfang nachweisen. Bei Vorlage adäquater Leistungsnachweise über den entsprechenden Umfang in einer Hochschulausbildung kann der Erwerb der o.g. Zusatzqualifikation auf Antrag von der Bezirksregierung erlassen werden.
na hab ich doch.... studium der pflegepaedagogik bachelor of arts und integriert ein 6 woechiges praktikum im dritten semester und ein praxissemester im 5 semester was an KPS oder APS absolviert werden muss
na hab ich doch.... studium der pflegepaedagogik bachelor of arts und integriert ein 6 woechiges praktikum im dritten semester und ein praxissemester im 5 semester was an KPS oder APS absolviert werden muss