Mündliche Zusage unter Zeugen bindend?

Sanne3

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Beruf
Krankenschwester
Hallo,
leider habe ich schon wieder eine Frage!
Mein Sohn hatte seine Prüfung zum Gesundheits-und Krankenpfleger im ersten Anlauf nicht geschafft und wird nun mitte Mai nachgeprüft.
Er hatte bereits seinen Arbeitsvertrag zum 1.2.2011 vor sich liegen, aber der ist ja nun nichtig.

Sein Abteilungsleiter sicherte ihm mehrmals mündlich einen neuen Arbeitsvertrag zu, aber es tat sich nichts und es kam auch nichts weiter von ihm.
Heute fragte er den Abteilungsleiter nochmals, ich war dabei, und nun hieß es, er würde den Arbeitsvertrag erst dann erhalten, wenn er die Prüfung bestanden hat.

Kann man das so glauben?
Er arbeitet bereits auf der Station, auf der er fest eingeplant war, hätte er die erste Prüfung geschafft.
Aber es ist eben alles nur mündlich und ich habe Bedenken, dass man ihn nur hinhält, da er sich bereits vollkommen für "seine Station" verausgabt.

Muss er sich trotzdem beim Arbeitsamt melden, da für mich alles nicht so sicher klingt?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!!!
Vielen Dank schon mal im voraus.
Sanne
 
Dein Sohn sollte sich diesbezüglich an die Jugend- und Auszubildendenvertretung oder den Betriebrat wenden. Zumindest eine schriftliche Bestätigung für die Übernahme nach bestandener Prüfung müsste drin sein.
 
hallo

also für mich ist es relativ verständlich, das sie erst den Vertrag machen, wenn die Prüfung bestanden ist......

alles andere ist relativ.....

denn wenn er die Prüfung nicht besteht, sind es andere Voraussetzungen....

also verstehe ich es so..... Prüfung bestehen und alles ist gut....

oder Prüfung nicht bestehen und er hat ein Problem.....

viele Grüsse
Bully
 

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