Mobilitätsförderung Expertenstandard

Justmemeike

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08.09.2015
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Hallo,

ich bin ganz neu hier und hoffe auf eure Hilfe. :-)

Wir müssen bis nächste Woche die Besonderheiten des neuen Expertenstandards zur Mobilitätsförderung herausarbeiten. Ich habe jetzt den Abschlussbericht des Expertenstandards und auch sämtliche Online-Artikel zu dem Thema gelesen, aber irgendwie blicke ich nicht durch, was daran besonders bzw. anders als bei anderen Expertenstandards sein soll. Inwiefern sind die Standards denn gesetzlich verankert?

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir helfen könntet. :-)
 
Soweit ich weiß sind Standards eine Empfehlung und keine gesetzliche Vorschrift. Heißt, es darf davon abgewichen werden.
 
Ich korrigiere: §113a SGB 11. Da solltest du fündig werden. :-) Hab es mit Pflegestandards verwechselt. Sorry.
 
Hallo,

ist Deine Frage gewesen, was an diesem anders ist als an anderen?

Da Du schon viel recherchiert hast, bist Du sicherlich darüber gefallen, dass alle Expertenstandards bis auf diesen über das DNQP veröffentlicht sind und der zur Mobilität über die GKV siehe hierzu auch die Startseite des DNQP.

Warum könnte das so sein?
Wer beauftragt einen Standard und warum, wer legt fest, wo die Prioritäten sind?

Im Übrigen kannst Du auch beim DNQP Fragen stellen, wie es bei der GKV aussieht kann ich Dir nicht sagen, aber in Osnabrück wird eigentlich immer nett und flott geantwortet (bei Fragen würde ich immer direkt an die Quelle gehen, nicht im Netz rumsuchen, dass sind häufig "ich denke., dass... Antworten").
 
Hallo,

danke erstmal für eure Nachrichten. :-)

Nordlicht, ja genau... das war meine eigentlich Frage. :-) Was an diesem Standard anders ist als bei allen anderen. Dass zum Beispiel das DNQP den Standard zwar entwickelt hat, es aber von einer anderen Organisation implementiert wird, das ist mir klar geworden. War das denn bei anderen Standards anders? Hat DNQP die Standards entwickelt UND implementiert? Ist das der einzige Unterschied? Und wie sieht es rechtlich aus? Sind die Standards im Gesetz verankert?

Liebe Grüße
 
Hallo,

ich bitte hier niemanden meine Hausaufgaben zu erledigen, ;) sondern lediglich um Tipps, wo man eventuell sonst noch über dieses Thema nachlesen kann (den §113a SGB XI habe ich gelesen, aber da wird es mir nicht ersichtlich, was hierbei anders sein soll, als bei den anderen Standards). Der einzige Unterschied, der mir bislang ersichtlich ist, ist der, dass die Entwicklung und Implementierung von unterschiedlichen Institutionen durchgeführt wird.

Liebe Grüße
 
Vielleicht fällt ja auf, dass der Mobilitätsstandard der erste ist, der nach §113 SGB XI erstellt wurde?

Guck mal, wann die anderen erarbeitet wurden, wer hat den Auftrag geben, d.h. wer hatte ein Interesse an der Einführung und Umsetzung?
 
Ah okay, der §113a SGB XI wurde also mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz von 2008 eingeführt. Heißt es, dass die Entwicklung und Aktualisierung von Expertenstandards nun den Vertragsparteien unterliegt? Wer hatte denn früher diese Aufgabe übernommen? Das DNQP? Und welche Rolle hat denn jetzt das DNQP nach dieser neuen Regelung? UND, nach dem Inkrafttreten dieses Paragraphen wurden doch auch schon andere Expertenstandards entwickelt, wie zum Beispiel Pflege von Menschen mit chronischen Wunden oder Ernährungsmanagement? Wieso wurden diese nicht nach dieser Regelung entwickelt?

Tut mir leid für die vielen Fragen, aber es würde mich interessieren und es ist echt nicht einfach diese ganzen Gesetzestexte zu verstehen. :(
 

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