Mitspracherecht der Praxisanleiter in der praktischen Prüfung

Wie renje schon sagte: Praktisch fällt man ja nun nicht wegen Kleinigkeiten durch. Wegen Kleinigkeiten gibts eine schlechte Note (hatte ich auch, hat mich auch geärgert!).

Also praktisch - 6 Monate, halte ich grundsätzlich auch nicht für verkehrt.

Zu deinem konkreten Fall kann man hier dennoch nichts sagen, das muss sich aus den Prüfungsunterlagen ergeben...
 
Hallo Nitro,

gibt es möglicherweise eine gesetzliche Grundlage für die 6 Monate? Vielleicht ermittelst Du mal in diese Richtung, ein Blick in die Prüfungsordnung (da sollten solche Sachen drinstehen) könnte Dir Auskunft geben.

Gäbe es diese Grundlage, wäre ein Unterfangen Deinerseits auf Verkürzung aussichtslos und vergebene Liebesmüh...

Tatsächlich sehe ich zwischen 6 und 3 Monaten nicht so einen riesigen zeitlichen Mehraufwand.

Die Stelle, die Du offenbar schon fest hast, bekommst Du nach dem Abschluss vielleicht immer noch... oder... ist vielleicht auch eine Alternative: wenn die Station im gleichen Haus ist, kannst Du möglicherweise schon dort hin wechseln und zu gegebener Zeit die Prüfung ablegen. Oder Du suchst Dir dann was Neues und findest evtl. sogar noch einen besseren Arbeitsplatz... (OT: manchmal ist etwas Schlechtes für etwas Positives gut).

Ich kann mich aber des Eindruckes nicht erwehren, dass es Dir nicht nur um die Monate geht... Du fühlst Dich auch ungerecht behandelt, oder lese ich da was rein?

VG lusche
 
Wenn du am Tag der Prüfung krank warst, warum hast du die Prüfung abgelegt? Jeder wird gefragt, ob er sich fit fühlt.

Deine neue Station kann dich doch auch schon beschäftigen - Pflegehelfergehalt, das ist deutlich mehr als das eines Schülers. Cave: Nicht Krankenpflegehilfe-Gehalt, aber Pflegehilfe-Gehalt.
 
Deine neue Station kann dich doch auch schon beschäftigen - Pflegehelfergehalt,
Aber nicht wenn die Ausbildungszeit verlängert wird und die ist zwingend beim praktischen Teil, dann bleibt sie weiterhin Schülerin mit entsprechendem Gehalt. Pflegehelfergehalt würde ja eine Vertragsänderung voraussetzen.

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APRV) schrieb:
§ 8 Bestehen und Wiederholung der Prüfung
(4) Hat der Prüfling den praktischen Teil der Prüfung oder alle Teile der Prüfung zu wiederholen, so darf er zur Wiederholungsprüfung nur zugelassen werden, wenn er an einer weiteren Ausbildung teilgenommen hat, deren Dauer und Inhalt von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestimmt werden(4) Hat der Prüfling den praktischen Teil der Prüfung oder alle Teile der Prüfung zu wiederholen, so darf er zur Wiederholungsprüfung nur zugelassen werden, wenn er an einer weiteren Ausbildung teilgenommen hat, deren Dauer und Inhalt von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestimmt werden
 
Dann habe ich gerade was verwechselt, sorry.
 
Okay. 6 Monate finde ich auch nicht prickelnd. Der Punkt wird aber sein, eine ordentliche Prüfungskommission auf die Beine zu stellen. Die machen das nicht alle hauptberuflich. Diese "Bundesprüfverordnung" kenne ich zwar nicht, halte es aber für möglich, dass dort der Zeitrahmen für Wiederholungsprüfungen vorgegeben ist.
 
Hallo,

ich habe meine praktische Prüfung versiebt und bin auch durchgefallen. Nun habe ich heute um 12 Ecken erfahren, dass mich mein Praxisanleiter viel besser benotet hat als mein Lehrer. Mit diesem Lehrer stand ich schon lange auf Kriegsfuß und so wie ich das mitbekommen habe hat dieser Lehrer die Note quasi im Alleingang entschieden.

Ist das rechtens? Hat der Lehrer immer das letze Wort? Warum sind dann die Praxisanleiter überhaupt dabei?

Hat jemand schon die Prüfungsergebnisse angefochten? Bitte euch dringend um Hilfe, da nur noch 3 Wochen Frist für das Anfechten übrig bleibt.

Weswegen hast Du die praktische Prüfung versiebt? Das ist ja kaum möglich, es sei denn Du standest komplett neben Dir oder hast auch vorher nicht sonderlich gut gearbeitet oder Dich hat jemand auf dem Kieker? Reflektiere Dich selbst und suche weniger nach der Schuld bei anderen und bitte rede nicht von Schuld insgesamt, sondern reflektiere Dich. Es wird durchaus einen Grund gegeben haben, wieso Du ausgerechnet in der Praxis durchgefallen bist. Denn das ist eigentlich die Prüfung, die jeder schaffen kann. Also glaube an Dich und nehme die 6 Monate als Chance. Die 6 Monate finde ich im Übrigen als absolut angemessen, da es auch in der Fachweiterbildung bei Nichtbestehen genau ähnlich abläuft. Das hat nichts mit Dir persönlich zu tun. Es sollte laut Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vor Ablauf der 12 Monate nach der ersten Prüfung erfolgen bzw. abgeschlossen sein. Es fragt im Übrigen hinterher kein Mensch mehr nach bzw. wenn sie nachfragen, dann solltest Du in jedem Falle den Grund reflektiert haben und bitte nicht von Deiner Schuld oder anderer Leute Schuld sprechen. Reflektiere Dich selbst stetig und Dein Handeln und versuche herauszufinden, woran es lag!

Ich könnte auch nicht guten Gewissens, jeden durch das Examen lassen, denn ich denke dabei an diejenigen, die Pflege empfangen. Das wäre unverantwortlich. Deswegen ist es sehr wichtig, dass Du dies selbst erkennst und diese Chance nutzt. Ich bin mir sicher, wenn Du bisher in Deiner Ausbildung gute Leistungen erzieltest und Dich dahinter geklemmt hast, dann wirst Du das hier in jedem Falle schaffen und durchziehen.
 
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Es wird durchaus einen Grund gegeben haben, wieso Du ausgerechnet in der Praxis durchgefallen bist. Denn das ist eigentlich die Prüfung, die jeder schaffen kann.

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Kann mich deiner Aussage nicht so ganz anschließen (zumindest aus Sicht einer Person, die das Examen vor 17 Jahren abgelegt hatte)!

Die praktische Prüfung ist schliesslich die Prüfung die bei den meisten die grösste Nervosität verursacht hatte, da bei keiner anderen Prüfung der einzelne so stark und so lange im Beobachtungsfokus mehrerer Leute steht. Zudem wird man auch gleichzeitig mündlich über sein theoretischen Wissen befragt - also 3 Prüfungen in einer!

Bei uns gab es auch bei keinem anderen Part der Examensprüfungen, grössere Diskrepanzen zur vorher erbrachten Leistung als im praktischen Teil.

Aber wie gesagt: das sind meine persönlichen Erfahrungen, ich erhebe keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit!
 
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Reaktionen: mary_jane
Die Aussage "man fällt nur durch wenn man jemanden gefährdet" ist auch nicht (mehr) richtig.

Der größte Faktor ist die Hygiene und wenn sich Nervosität und andere Faktoren sich summieren fällt man da schon mal durch, denn meiner Meinung nach habe ich keinen gefährdet.

Aber kann auch sein, dass meine Wahrnehmung falsch ist.

Lg
 
Worum geht es denn nun wirklich? Um die nicht bestandene Prüfung oder um die 6 Monate? Irgendwie hab ich da den Faden verloren.

Elisabeth
 
Lass uns doch wissen wie deine Akteneinsicht ausging.
 
Kann mich deiner Aussage nicht so ganz anschließen (zumindest aus Sicht einer Person, die das Examen vor 17 Jahren abgelegt hatte)!

Die praktische Prüfung ist schliesslich die Prüfung die bei den meisten die grösste Nervosität verursacht hatte, da bei keiner anderen Prüfung der einzelne so stark und so lange im Beobachtungsfokus mehrerer Leute steht. Zudem wird man auch gleichzeitig mündlich über sein theoretischen Wissen befragt - also 3 Prüfungen in einer!

Bei uns gab es auch bei keinem anderen Part der Examensprüfungen, grössere Diskrepanzen zur vorher erbrachten Leistung als im praktischen Teil.

Aber wie gesagt: das sind meine persönlichen Erfahrungen, ich erhebe keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit!

Auch ich erhebe keinerlei Allgemeingültigkeit. Ich absolvierte vor 20 Jahren mein Examen und ich weiß nicht nur aus dieser Zeit, sondern auch während meines Fachexamens vor ca. 10 Jahren, wie meine Nervosität angestiegen ist. Derzeit befinde ich mich auch stetig in Prüfungssituationen, durch mein Studium bedingt. Aber ist man nicht immer vor Prüfungen jeglicher Art aufgeregt? Ich gebe nur zu bedenken, dass gerade in der praktischen Prüfung genau das geprüft wird, was man praktisch und auch theoretisch in 3 Jahren erlernte und auch stetig geübt hat und zwar durch z.B. Praxisanleitung o.ä. Ein 3. Lernort und auch Lernberatung wäre hierbei durchaus sinnvoll und könnte für Abhilfe schaffen, wenn man Prüfungsängste hat. Dies ist allerdings Aufgabe der Schule und der Praxisstätte dahingehend ein Angebot zu schaffen. Auch die Selbstreflexion in Form eines Lernportfolios kann dies positiv unterstützen. Ich machte damit bisher sehr gute Erfahrungen und zwar u.a. auch an mir selbst. In meiner Ausbildung nach dem Gesetz von 1985 gab es solche Möglichkeiten bzw. Angebote noch gar nicht. Wobei es schon sog. Projektwochen gab.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann euch sagen woran man scheitern kann:
- Vergessen drei-Wege-Hahn zu entlüften bei ZVK
- PE zieht sich Zugang und geblockten Urin Kathether und Schülerin ist hilflos
- Vergessen Bettgitter hoch zu machen bei dementen PE

Alles echte Fälle aus aktuellen Probe Examen...

Manchmal passieren Sachen da kann man hinterher nur den Kopf schütteln wie sowas passieren könnte.
 
Ich kann euch sagen woran man scheitern kann:
- Vergessen drei-Wege-Hahn zu entlüften bei ZVK
- PE zieht sich Zugang und geblockten Urin Kathether und Schülerin ist hilflos
- Vergessen Bettgitter hoch zu machen bei dementen PE

Alles echte Fälle aus aktuellen Probe Examen...

Manchmal passieren Sachen da kann man hinterher nur den Kopf schütteln wie sowas passieren könnte.
Womit wir bei Punkt 1 und 3 beim Thema "Durchfallen wegen Patientengefährdung" wären.
Das sind ja nun nicht unbedingt Kleinigkeiten und ein nicht bestehen in meinen Augen mehr als Gerechtfertigt.
 
Hallo,

ich habe meine praktische Prüfung versiebt und bin auch durchgefallen. Nun habe ich heute um 12 Ecken erfahren, dass mich mein Praxisanleiter viel besser benotet hat als mein Lehrer. Mit diesem Lehrer stand ich schon lange auf Kriegsfuß und so wie ich das mitbekommen habe hat dieser Lehrer die Note quasi im Alleingang entschieden.

Ist das rechtens? Hat der Lehrer immer das letze Wort? Warum sind dann die Praxisanleiter überhaupt dabei?

Hat jemand schon die Prüfungsergebnisse angefochten? Bitte euch dringend um Hilfe, da nur noch 3 Wochen Frist für das Anfechten übrig bleibt.




Jeder Prüfer müssen unabhängig vom jeweils anderen eine eigene Note geben.
Aus diesen beiden Noten bildet der Prüfungsvorsitzende schließlich die Endnote.
Nur der Prüfungsvorsitzende bestimmt die Endnote, nicht ein einzelner Prüfer!
Absprachen bezüglich der Endnote zwischen den beiden Prüfern sind IMHO ein Verfahrensfehler.

Die Prüfung muss protokolliert sein.

Das Protokoll der praktischen Prüfung muss meines Erachtens neutral gehalten sein.
Das heißt, es soll aufgeschrieben werden, was während der Prüfung im Raum geschieht (Wertungsfrei).

Haben beide Prüfer die Prüfung protokolliert, oder nur einer?
Geben beide Protokolle den Ablauf der Prüfung identisch wieder?
Erfolgten "wertende Kommentare" in einem der Protokolle, die sich vom Protokoll des anderen Prüfers unterscheiden?
 

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