Minderjährig in der amb. Pflege

scilla33

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Dürfen Schülerinnen unter 18 Jahre am Wochenende in der amb. Pflege arbeiten?
 
Natürlich, arbeiten ja im KH oder AH auch.
 
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jarbschg/gesamt.pdf

§ 17 Sonntagsruhe
(1) An Sonntagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.
(2) Zulässig ist die Beschäftigung Jugendlicher an Sonntagen nur
1. in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen,
2. in der Landwirtschaft und Tierhaltung mit Arbeiten, die auch an Sonn- und Feiertagen naturnotwendig
vorgenommen werden müssen,
3. im Familienhaushalt, wenn der Jugendliche in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen ist,
4. im Schaustellergewerbe,
5. bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen sowie bei Direktsendungen im
Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen),
6. beim Sport,
7. im ärztlichen Notdienst,
8. im Gaststättengewerbe.
Jeder zweite Sonntag soll, mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben.
(3) Werden Jugendliche am Sonntag beschäftigt, ist ihnen die Fünf-Tage-Woche (§ 15) durch Freistellung an einem
anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche sicherzustellen.

Zu beachten in der ambulanten Krankenpflege sind die Pausen.

(1) Jugendlichen müssen im voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die
Ruhepausen müssen mindestens betragen

1. 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden,
2. 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden.
Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten.
(2) Die Ruhepausen müssen in angemessener zeitlicher Lage gewährt werden, frühestens eine Stunde nach
Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit. Länger als viereinhalb Stunden hintereinander
dürfen Jugendliche nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Außerdem dürfen sie nur bis 20 Uhr beschäftigt werden.
 
@renje:
das Gesetz ist doch recht überschaubar.
Wenn Du also unter §§11-19 schaust, siehst Du doch, wie Jugendliche eingeestzt werden dürfen. Ambulante PD sind nicht ausdrücklich aufgeführt, aber sonst werden KH's und Heime mit PD gleichgestellt.
:wavey:
 

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