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Wenn die Pflegekammer Fortbildungen als verpflichtend definiert, haben diese „Gesetzes-Status“ Die Arbeitgeber sind verpflichtet, dies umzusetzen, da sie sich sonst „strafbar“ machen, eine Kammerempfehlung nicht umgesetzt zu haben.
Hm. Ich vermute mal, Du hast "Gesetzes-Status" bewusst in Anführungszeichen geschrieben, denn die Kammerempfehlungen sind nicht wirklich Gesetze.
Von der Wirkung her könnten sie allerdings ähnlich sein, das sieht man ja an vielen Vorgaben, die von den Ärztekammern kommen und die plötzlich einen "Quasi-Gesetzes-Status" erlangt haben. Obwohl sie definitiv keine Gesetze sind!
Dem Rest dieses Beitrags von Dir stimme ich zu.
Tja, da wäre vieles möglich gewesen und wir waren schon auf einem guten Weg Richtung Bundespflegekammer; aber man muss sich ja nur mal umschauen, was in den Bundesländern so abgeht:
Entweder wird ein Votum Pro oder Contra Pflegekammer unter irgendwelchen Vorwänden von der jeweiligen Landespolitik grundsätzlich verweigert.
Oder es gab tatsächlich eins und dessen Ergebnis Pro Kammer gefällt den Politikern nicht; dann wird dessen Errichtung trotz eindeutigem Votum der Pflegekräfte einfach verweigert (Beispiele gibt es inzwischen einige, u. a. Bayern, Ba-Wü, Berlin etc.).
Und kommt es doch endlich mal zur Kammergründung, so findet sich für die Politik u. a. interessierte Lobbyisten immer noch eine Möglichkeit, diese wieder loszuwerden: 2 der 3 bestehenden Kammern wurden/werden ja "rückabgewickelt" (anders kann man das, was die Politik da macht, nicht nennen).
Daher sehe ich für die Zukunft der Profession Pflege schwarz.