News Leerstelle in der Selbstverwaltung beruflich Pflegender in Schleswig-Holstein: Politik ohne Perspektive

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3. Du hattest den Eindruck vermittelt die Pflegekammer hätte ein Zwangsgeld angedroht. Das ist aber die Gesetzgebung der Landeregierung NRW und dafür machst Du wiederum die Pflegekammer verantwortlich! Verdrehte Welt....
Damit bin ich raus.
 
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Ist auch sinnlos, da die wesentlichen Fakten schon seit Jahren auf den Tisch gelegt wurden und trotzdem weiterhin Unwahrheiten behauptet werden (z. B. zu Aufgaben und Zielen von Kammern; oder auch der Rolle, die die jeweilige Landespolitik in diesem Trauerspiel gespielt hat etc. pp.).

Für die Entwicklung der Profession Pflege in diesem Land sehe ich inzwischen ziemlich schwarz.
 
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Das ist nur noch lächerlich. Die ersten beiden Fragen sind längst beantwortet, wie gesagt einfach mal meine Beiträge lesen.
Zu 3. wenn du nicht mehr weiter weißt machst du ein neues Fass auf.
Meine erste Aussage zu Registrierung von Daten und Datenschutz war das hier
„Dazu habe ich doch bisher gar nichts geschrieben weder etwas dagegen noch dafür, wie die aktuelle Verfahrensweise ist.
Fakt ist, dass die Arbeitgeber gezwungen werden, unter Androhung von Strafen die Daten ihrer Pflegekräfte rauszugeben, Datenschutz diesbezüglich ist aufgehoben.“
Da steht nirgends dass ich die Pflegekammer dafür verantwortlich mache. Nur dass es so ist, weil du das angezweifelt hast. Du magst das so interpretieren dass ich die Kammer dafür verantwortlich mache, dafür kann ich aber nichts!
Für mich ist klar dass sich die Kammer nur mit gesetzlicher Grundlage bilden kann und dass auch die Datenerhebung gesetzlich legitimiert sein muss. Du hast aber grundsätzlich angezweifelt dass die Zwangsgeldandrohung und das Aushebeln des Datenschutzes zur Registrierung so richtig ist.

Aber auch wenn die aktuelle Gesetzeslage die Verfahrensweise legitimiert, muss ich das ja nicht gutheißen.
 
Mal abseits des Sandkastens eine Frage zur Kammer: Was geschieht, wenn ich als "Pflichtmitglied" meiner Registrierungspflicht nicht nachkomme? Hab diesen Brief jetzt auch hier rumfliegen und weiß nix damit anzufangen.
 
§ 5Verstöße gegen die Meldeordnung

(1) Bei Verstößen gegen die Meldeordnung kann gemäß § 58 und § 117 Absatz 1 Satz 4 des Heilberufsgesetzes nach vorheriger schriftlicher Androhung, auch wiederholt, ein Zwangsgeld festgesetzt werden.

(2) Bei vorsätzlich falschen Angaben in den Meldeunterlagen können berufsrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden.




Warum fragst Du?
 
Weil ich diesen Brief jetzt hier liegen habe und keine Ambitionen, mich zu einer Mitgliedschaft verpflichten zu lassen. Nicht einmal die Höhe der Mitgliedsbeiträge steht fest. Ich kaufe keine Katze im Sack.
 
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Weil ich diesen Brief jetzt hier liegen habe und keine Ambitionen, mich zu einer Mitgliedschaft verpflichten zu lassen.
:oops:Du weißt aber schon prinzipiell, wie Kammern funktionieren?

Nicht einmal die Höhe der Mitgliedsbeiträge steht fest. Ich kaufe keine Katze im Sack.
Weiß ich auch nicht, aber Google hilft:

"Der Errichtungsausschuss der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (NRW) hat auf seiner Sitzung am Dienstag eine konkrete Empfehlung für den Kammerbeitrag beschlossen. Dieser solle sich auf max. 5 Euro monatlich belaufen und frühestens ab September 2022 erstmals fällig werden. Auf Grundlage der Empfehlung könne dann die gewählte Kammerversammlung den Mitgliedsbetrag im kommenden Jahr endgültig festlegen, teilte der Errichtungsausschuss mit."


Evtl. hilft auch ein Blick auf andere Pflegekammern:


Die breite Masse dort zahlt knapp 10€/Monat.
 
Weil ich diesen Brief jetzt hier liegen habe und keine Ambitionen, mich zu einer Mitgliedschaft verpflichten zu lassen. Nicht einmal die Höhe der Mitgliedsbeiträge steht fest. Ich kaufe keine Katze im Sack.
Kann ich gut verstehen! Leider ist es das Recht der Pflegekammer, weil sie per Gesetz dazu legitimiert ist. Und Mitglied bist du auch ohne Registrierung, deine Daten haben die ja schon, wie du an dem Brief sehen kannst!

Es gibt derzeit landesweit einige Bündnisse gegen die Kammer und Aktionen wo Pflegekräfte sich engagieren um der Politik zu zeigen, dass sie die Kammer nicht wollen. Vielleicht magst du dich da engagieren, finden wirst du das , wenn du nach Nein zur NRW Pflegekammer suchst. Dann kannst du dir selbst ne Meinung bilden
 
Im Sinne der Meinungsbildung hier auch noch einige Informationen von Befürwortern der Pflegekammer: Pflegekammer - DBfK
 
Diese Seite wollte ich auch schon verlinken…, da wird sehr schön beschrieben was die Pflegekammer nicht tut.
Als Hauptargument wird immer die Interessenvertretung der Pflegekräfte genannt. Aber ich glaube hier hat die Kammer andere Vorstellungen was das bedeutet als viele Pflegekräfte.
Für die Kammer heißt dass Berufeordnung, Weiterbildung und Fortbildung, Berufsaufsicht, Beteiligung an der Gesetzgebung usw.
Für Pflegekräfte bedeutet Interessenvertretung meist für bessere Bezahlung und Arbeitsbedingungen sorgen. Und das ist primär das Wichtigste um die Leute im Job zu halten.
 
Wer wie ich mehrere Kollegen:innen erlebt hat, die im Anschluß an Ihre Pflegeausbildung keine Weiterbildungen, Schulungen, Pflegezeitschriften oder ähnliches für sich beanspruchten und 45 Berufsjahre im OP vor sich hin werkelten! Häufig gehörtes "Argument" war von diesen: warum ändern, das hat doch so gut funktioniert etc.. Zum Verständnis: damals war es z.B. noch üblich übrig gebliebene Fäden bei intakter Zweitverpackung zu resterilisieren, zu lange oder zu kurze Schrauben die "nur" kurz eingedreht waren zu resterilisieren und bei anderen Pat. weiter zu verwenden etc..
Keinesfalls möchte ich erleben, dass Pflegefachkräfte solche Möglichkeiten weiter "nutzen" können, sondern das "lebenslange Lernen" proktizieren. Dazu braucht es leider ein Berufsordnung die das vorgibt, praktiziert, überprüft und ggf. auch leider sanktioniert!
Und das ist nur ein Argument für die Kammer und kommt der gesamten Bevölkerung zugute!
 
Und das ist ein Armutszeugnis für unsere Berufsgruppe.
Findest du? Ich sehe das wie euch ja bekannt ist komplett anders.
Nur zur Sicherheit, ich bin ein durch und durch berufspolitischer Mensch. Bin gewerkschaftlich organisiert, war lange im Berufsverband, habe für viele Kämpfe gegen die AG die Konsequenzen gezogen.
Und trotzdem bleibe ich bei meiner Meinung. Die Interessen der Pflegekammer sind nicht meine und ich sehe immer mehr Pflegekräfte, die das wie ich sehe!

Achja, für regelmäßige Fort- und Weiterbildung braucht es keine Kammer, ich jedenfalls nicht. Und ich habe die meisten auch selbst bezahlt. Da könnte man AG zu verpflichten
 
Achja, für regelmäßige Fort- und Weiterbildung braucht es keine Kammer, ich jedenfalls nicht
Es ist sehr schön und vorbildlich, dass du dafür niemanden brauchst, der dies von dir verlangt und du immer selbst dafür gesorgt hast.

Leider spiegelt das aber nicht die Mehrheit der Pflegekräfte dar .
Auch ich erlebe häufig Kolleginnen und Kollegen, deren letzte Weiterbildung (von den jährlichen betrieblichen Pflicht-Terminen abgesehen) ewig her ist, bzw. die seit der Ausbildung überhaupt keine mehr gemacht haben.
Interessanter Weise hat sich das Thema „Weiterbildung für Praxisanleiter“ parallel zur Umsetzung der Weiterbildungsordnung in Rheinland-Pfalz dramatisch verbessert.
O.K., auch ich war anfänglich von den 24Stunden Pflichtnachweis pro Jahr nich ganz so angetan. Nach den ersten 2 Jahren bin ich aber echt begeistert. Und die Kosten …. trägt der Arbeitgeber, da er ansonsten nicht mehr ausbilden darf.
Ich persönlich sehe das für sonstige Fort- und Weiterbildungen ähnlich:
Die AG brauchen eine gewisse “Quote“ examiniertes Personal. Wenn dieses nicht die vorgegeben Weiterbildungen macht, und somit nicht mehr als examiniert gewertet wird, bekommt der AG kein Geld meh für erbrachte Leistungen. Dann zahlt er sie auch

Funktioniert so seit Jahren in vielen Branchen. Würde bei uns auch funktionieren.
ABER
Auf freiwilliger Basis…… Der Mensch ist von Natur aus faul !!!

Werden wir leider nicht schaffen. Für mich auch EIN Grund für eine Kammer ( und für viele Pflegekräfte leider ein Grund dagegen.)

LG Einer
 
Und mein AG ist genau das Gegenteil: Ein Großteil der MA möchte liebend gerne Fort- und Weiterbildungen wahrnehmen, aber es wird nichts angeboten. Wirklich: nichts, nada, niente. Nicht einmal so einfache Sachen wie ein Auffrischungskurs Reanimation oder Hygiene sind drin.
Wenn die vielgepriesene Kammer nicht nur die Pflegenden, sondern auch die AG zu entsprechenden Angeboten zwingen würde, dann wäre das gerecht. Die Schuld aber stur auf den Schultern der Pflegekräfte abladen ist furchtbar naiv, passt jedoch gut zum vorherrschenden Zeitgeist.
 
Und mein AG ist genau das Gegenteil: Ein Großteil der MA möchte liebend gerne Fort- und Weiterbildungen wahrnehmen, aber es wird nichts angeboten. Wirklich: nichts, nada, niente. Nicht einmal so einfache Sachen wie ein Auffrischungskurs Reanimation oder Hygiene sind drin.
Wenn die vielgepriesene Kammer nicht nur die Pflegenden, sondern auch die AG zu entsprechenden Angeboten zwingen würde, dann wäre das gerecht. Die Schuld aber stur auf den Schultern der Pflegekräfte abladen ist furchtbar naiv, passt jedoch gut zum vorherrschenden Zeitgeist.
Das ist ja genau der Punkt:
Solche AG kann die Kammer indirekt zu Fortbildungen zwingen. Sie ist der Ansprechpartner für die Pflegekräfte. Ohne den direkten Weg des „Anschwärzens“ bei der zuständigen Behörde kannst du dich die Kammer wenden. Diese informiert dann anonymisiert die zuständige Stelle. Du bist aus der Nummer raus.
Die von dir genannten Fortbildungen sind soweit ich weiß Pflichtveranstaltungen, genauso wie Brandschutz und Datenschutz.
Oder mein AG verschleudert seit 20 Jahren sein Geld

LG Einer

P.S. „vielgepriesen“ hat die Pflegekammer übrigens noch niemand. Bleib doch bitte sachlich und nicht sarkastisch.

P.P.S. Du kannst deinen AG natürlich auch selbst bei den zuständigen Stellen melden… oder dir einen anderen suchen.
 
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Die von dir genannten Fortbildungen sind soweit ich weiß Pflichtveranstaltungen, genauso wie Brandschutz und Datenschutz.
Oder mein AG verschleudert seit 20 Jahren sein Geld
Nee, tut er nicht:

"Arbeitsschutz, Notfallmanagement, Brandschutz und Hygiene sind Fortbildungen, die Pflegekräfte regelmäßig durchlaufen müssen – so will es der Gesetzgeber."

Zwar sind in D in der Pflege nicht bestimmte Pflichtfortbildungen explizit im Gesetzestext benannt (von den jährlichen PA-Fortbildungen abgesehen), lassen sich aber indirekt aus den rechtlichen Vorgaben ableiten:

" Unabhängig davon sind sie aber auch indirekt gesetzlich vorgeschrieben. Denn der Gesetzgeber hat im SGB XI §11 die Pflichten einer Pflegeeinrichtung verankert, nach der die Versorgung von Pflegebedürftigen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse zu gewährleisten ist."

Einige Bundesländer sind hier in ihren Vorgaben schon deutlich genauer, dies ist aber wohl leider nicht überall so; in NRW scheint es hier keine exakten Vorgaben zu geben. Jedoch indirekt ableiten kann man sie dort wie überall in D genauso.

Pflegekammern könnten hier für Klarheit sorgen, indem genaue Vorgaben gemacht werden und nicht so ein Wischiwaschi. Außerdem wären diese Fort- und Weiterbildungsordnungen dann an den Bedürfnissen der Profession Pflege orientiert und nicht nur an den Wünschen/Vorgaben anderer, völlig Pflegefremder (z. B. Medizin, Politik etc.).
 
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Das ist ja genau der Punkt:
Solche AG kann die Kammer indirekt zu Fortbildungen zwingen. Sie ist der Ansprechpartner für die Pflegekräfte. Ohne den direkten Weg des „Anschwärzens“ bei der zuständigen Behörde kannst du dich die Kammer wenden. Diese informiert dann anonymisiert die zuständige Stelle. Du bist aus der Nummer raus.
Die von dir genannten Fortbildungen sind soweit ich weiß Pflichtveranstaltungen, genauso wie Brandschutz und Datenschutz.
Oder mein AG verschleudert seit 20 Jahren sein Geld
Diese „Pflichtfortbildungen“ (Brandschutz, Reanimation usw.) muss der AG anbieten. Welche Rechte hat die Kammer den gegenüber den AG weitere Angebote zu machen? Wenn nicht gesetzlich geregelt ist, wer die Ressourcen (Arbeitszeit vers. Freizeit, wer bezahlt das) übernehmen und bereitstellen muss, werden sich viele AG raushalten, wie bisher auch.
LG Einer

P.S. „vielgepriesen“ hat die Pflegekammer übrigens noch niemand. Bleib doch bitte sachlich und nicht sarkastisch.
Naja, wenn man in diesem und in anderen Kammerthreads schaut, ist die Kammer schon vielgepriesen! Auf jeden Fall bekommt sie viele Vorschusslorbeeren….
 
Nicht viel gepriesen, aber Selbstverwaltung und Weiterentwicklung des Berufsbildes. Lern- und Prüfungsinhalte selbstbestimmt festlegen und Prüfungen abnehmen. Nicht mehr von (Chef-)Ärzte und Gesundheitsämter abhängig sein, wie es in der Vergangenheit war. Auf Veränderungen die sich ergeben selbstorganisiert angehen können. Die Akademisierung und Pflegeforschung vorantreiben, Salutogenese erlebbar machen und aus der Theorie in die Praxis befördern. Verordnungen die sich aus den Anweisungen von Ärzten ergeben, selbstständig vornehmen zu können (und nicht mehr um sterile Blockflüssigkeit für eine Dauerkatheter zu betteln und letztlich wegen Uneinsichtigkeit des Hausarztes durch Leitungswasser ersetzen!).
Natürlich auch Verantwortung für das alles tragen, aber vielleicht wollen die Kammergegner genau das nicht?.....
 
Wenn nicht gesetzlich geregelt ist, wer die Ressourcen (Arbeitszeit vers. Freizeit, wer bezahlt das) übernehmen und bereitstellen muss, werden sich viele AG raushalten, wie bisher auch.
Genau da ist der „Denkfehler“ (sorry, mir fällt kein anderer Ausdruck ein). :

Wenn es keine gesetzliche Regelung für irgendetwas gibt, sind „Empfehlungen“ einer Kammer rechtsbindend.

Beispiele:
Handwerk.
Das anklemmen einer Steckdose ist laut Handwerkskammer Fachkräften mit einer Ausbildung zum Elektriker vorenthalten. Sollte es also zu einem Schaden in einem Haushalt ausgehend von einer Steckdose kommen muss sicher gestellt sein, dass diese von einem Elektriker gesetzt oder zumindest von einem Elektromeister überprüft wurde ( zum anschließen aller Steckdosen in Deutschland gibt und gab es noch nie genug Fachkräfte ) Sonst kann eine Versicherung die Begleichung des Schadens verweigern.
Ein Gesetz darüber existiert nicht !!!

Pflege
Die Festlegung der nicht delegierbaren ärztlichen Tätigkeiten ist von der Ärtzekammer festgelegt worden. Nur wenige Teile sind gesetzlich geregelt . Und selbst kein diesen Gesetzen hat die Ärztekammer teilweise massiv mitgearbeitet. Beispiele die uns direkt betreffen:

Anamneseerhebung….dürfen wir, wenn der Arzt „keine Lust“ darauf hat. Der Stellenschlüssel dafür wird aber den Ärzten gutgeschrieben.

Blutentnahme…..dürfen wir, wenn der Arzt „ keine Lust“ darauf hat. Auch hier wird die Tätigkeit den Ärzten zugeordnet und es wird eine ärztliche Stelle dafür geschaffen.

Erste Assistens im OP….. ist und VERBOTEN !!! zweite und dritte für „qualifizierte“ erlaubt. Die Stellen dafür sind natürlich grundsätzlich ärztliche. Nebenbei: im Notfall müssen wir natürlich auch als erster Assistent „aushelfen“ um das Leben des Patienten nicht zu gefährden

KEINE dieser Dinge ist gesetzlich geregelt.
Es sind RICHTLINIEN der Bundesärztekammer aus dem Jahr 2008. Sie werden aber sowohl vor Gericht, als auch bei der Personalbemessung genutzt.

Eine Pflegekammer wäre genauso in der Lage, Tätigkeiten als „nicht delegierbar“ und somit als „Gesetzes-Ersatz“ zu definieren. Es gäbe zumindest die CHANCE.
Wir können uns aber auch weiter von anderen Ausnutzen und dumm halten lassen. Machen wir ja schon seit vielen Jahrzehnten. Und die Lobbyarbeit der ausnutzenden Gruppen zahlt sich ja offensichtlich aus….Leider

Zum Thema zurück:
Wenn die Pflegekammer Fortbildungen als verpflichtend definiert, haben diese „Gesetzes-Status“ Die Arbeitgeber sind verpflichtet, dies umzusetzen, da sie sich sonst „strafbar“ machen, eine Kammerempfehlung nicht umgesetzt zu haben.
Wäre genauso, als würden Pflegekräfte geplant Chemos anhängen und als 1. Assistent im Dienstplan auftauchen. Traut sich auch kein AG.

LG Einer

Hier noch der Link: