Wenn nicht gesetzlich geregelt ist, wer die Ressourcen (Arbeitszeit vers. Freizeit, wer bezahlt das) übernehmen und bereitstellen muss, werden sich viele AG raushalten, wie bisher auch.
Genau da ist der „Denkfehler“ (sorry, mir fällt kein anderer Ausdruck ein). :
Wenn es keine gesetzliche Regelung für irgendetwas gibt, sind „Empfehlungen“ einer Kammer rechtsbindend.
Beispiele:
Handwerk.
Das anklemmen einer Steckdose ist laut Handwerkskammer Fachkräften mit einer Ausbildung zum Elektriker vorenthalten. Sollte es also zu einem Schaden in einem Haushalt ausgehend von einer Steckdose kommen muss sicher gestellt sein, dass diese von einem Elektriker gesetzt oder zumindest von einem Elektromeister überprüft wurde ( zum anschließen aller Steckdosen in Deutschland gibt und gab es noch nie genug Fachkräfte ) Sonst kann eine Versicherung die Begleichung des Schadens verweigern.
Ein Gesetz darüber existiert nicht !!!
Pflege
Die Festlegung der nicht delegierbaren ärztlichen Tätigkeiten ist von der Ärtzekammer festgelegt worden. Nur wenige Teile sind gesetzlich geregelt . Und selbst kein diesen Gesetzen hat die Ärztekammer teilweise massiv mitgearbeitet. Beispiele die uns direkt betreffen:
Anamneseerhebung….dürfen wir, wenn der Arzt „keine Lust“ darauf hat. Der Stellenschlüssel dafür wird aber den Ärzten gutgeschrieben.
Blutentnahme…..dürfen wir, wenn der Arzt „ keine Lust“ darauf hat. Auch hier wird die Tätigkeit den Ärzten zugeordnet und es wird eine ärztliche Stelle dafür geschaffen.
Erste Assistens im OP….. ist und VERBOTEN !!! zweite und dritte für „qualifizierte“ erlaubt. Die Stellen dafür sind natürlich grundsätzlich ärztliche. Nebenbei: im Notfall müssen wir natürlich auch als erster Assistent „aushelfen“ um das Leben des Patienten nicht zu gefährden
KEINE dieser Dinge ist gesetzlich geregelt.
Es sind RICHTLINIEN der Bundesärztekammer aus dem Jahr 2008. Sie werden aber sowohl vor Gericht, als auch bei der Personalbemessung genutzt.
Eine Pflegekammer wäre genauso in der Lage, Tätigkeiten als „nicht delegierbar“ und somit als „Gesetzes-Ersatz“ zu definieren. Es gäbe zumindest die CHANCE.
Wir können uns aber auch weiter von anderen Ausnutzen und dumm halten lassen. Machen wir ja schon seit vielen Jahrzehnten. Und die Lobbyarbeit der ausnutzenden Gruppen zahlt sich ja offensichtlich aus….Leider
Zum Thema zurück:
Wenn die Pflegekammer Fortbildungen als verpflichtend definiert, haben diese „Gesetzes-Status“ Die Arbeitgeber sind verpflichtet, dies umzusetzen, da sie sich sonst „strafbar“ machen, eine Kammerempfehlung nicht umgesetzt zu haben.
Wäre genauso, als würden Pflegekräfte geplant Chemos anhängen und als 1. Assistent im Dienstplan auftauchen. Traut sich auch kein AG.
LG Einer
Hier noch der Link:
www.bundesaerztekammer.de