Krankenschwester vs. Altenpflegerin

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Fina

Gast
Meine Schwägerin beginnt eine Ausbildung in Hamburg zur Altenpflegerin.
Ich bin examinierte Krankenschwester.
Nun meinte sie, dass sie zwar "nur" Altenpflegerin lernt, aber danach höher ist als ich, da ihre Ausbildung anspruchsvoller sein soll als mein Examen.

Sie lernen wohl alles was eine KS macht und ZUSÄTZLICH noch die Altenpflege.
Kann mir aber von therapeutisch und medizinischer Sicht nicht vorstellen das man als Altenpflegerin mehr kann und mehr darf.

Oder hat sich da was geändert?
 
Endet diese Diskussion denn nie?:wut:

Sorry, aber nutz doch mal die Suchfunktion, denn es existieren leider mehrere Threads zu dieser Thematik.
 
Die alte Leier: wer ist besser- du oder ich. *grmpf*

§ 3

1) Die Ausbildung ... soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur selbständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere:
1.die sach- und fachkundige, den allgemein anerkannten pflegewissenschaftlichen, insbesondere den medizinisch-pflegerischen Erkenntnissen entsprechende, umfassende und geplante Pflege,
2.die Mitwirkung bei der Behandlung kranker alter Menschen einschließlich der Ausführung ärztlicher Verordnungen,
3.die Erhaltung und Wiederherstellung individueller Fähigkeiten im Rahmen geriatrischer und gerontopsychiatrischer Rehabilitationskonzepte,
4.die Mitwirkung an qualitätssichernden Maßnahmen in der Pflege, der Betreuung und der Behandlung,
5.die Gesundheitsvorsorge einschließlich der Ernährungsberatung,
6.die umfassende Begleitung Sterbender,
7.die Anleitung, Beratung und Unterstützung von Pflegekräften, die nicht Pflegefachkräfte sind,
8.die Betreuung und Beratung alter Menschen in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten,
9.die Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung der eigenständigen Lebensführung einschließlich der Förderung sozialer Kontakte und
10.die Anregung und Begleitung von Familien- und Nachbarschaftshilfe und die Beratung pflegender Angehöriger.
Darüber hinaus soll die Ausbildung dazu befähigen, mit anderen in der Altenpflege tätigen Personen zusammenzuarbeiten und diejenigen Verwaltungsarbeiten zu erledigen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Aufgaben in der Altenpflege stehen.
AltPflG - Gesetz ber die Berufe in der Altenpflege

§ 3 Ausbildungsziel
(1) Die Ausbildung für Personen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur verantwortlichen Mitwirkung insbesondere bei der Heilung, Erkennung und Verhütung von Krankheiten vermitteln. Die Pflege im Sinne von Satz 1 ist dabei unter Einbeziehung präventiver, rehabilitativer und palliativer Maßnahmen auf die Wiedererlangung, Verbesserung, Erhaltung und Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der zu pflegenden Menschen auszurichten. Dabei sind die unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen sowie Lebensphasen und die Selbständigkeit und Selbstbestimmung der Menschen zu berücksichtigen (Ausbildungsziel).
(2) Die Ausbildung für die Pflege nach Absatz 1 soll insbesondere dazu befähigen,
1.die folgenden Aufgaben eigenverantwortlich auszuführen:
a)Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, Planung, Organisation, Durchführung und Dokumentation der Pflege,
b)Evaluation der Pflege, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege,
c)Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen und ihrer Bezugspersonen in der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit,
d)Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes,
2.die folgenden Aufgaben im Rahmen der Mitwirkung auszuführen:
a)eigenständige Durchführung ärztlich veranlasster Maßnahmen,
b)Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation,
c)Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen,
3.interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten und dabei multidisziplinäre und berufsübergreifende Lösungen von Gesundheitsproblemen zu entwickeln.
KrPflG - Einzelnorm

Große Unterschiede kann ich hier nicht entdecken.

"die Mitwirkung bei der Behandlung kranker alter Menschen einschließlich der Ausführung ärztlicher Verordnungen" und "eigenständige Durchführung ärztlich veranlasster Maßnahmen" sagen dasselbe aus: der Doc gibt vor und die Pflegekraft handelt nach Auftrag.

Und wenn der Doc der Meinung ist, dass die AP kompetent genug ist für bestimmte maßnahmen, dann darf sie diese auch ausführen. Sogar so ganz "wilde Sachen" wie Blutabnehmen.
APs dürfen eigenständig s.c.Infusionen anlegen. Das lernen sie in der Ausbildung. Wird das in der GuK-Ausbildung eigentlich auch vermittelt?

Elisabeth
 
lol, neverending Story...
lass dich bloss nicht auf Diskussionen ein:) d

beides sind tolle, anspruchvolle Berufe--jeder in seinem Bereich:cheerlead:

Eine Altenpflegerin lernt nicht alles aus der KP, und die Krankenschwester lernt nicht alles aus der AP.
 
Eine Altenpflegerin lernt nicht alles aus der KP, und die Krankenschwester lernt nicht alles aus der AP.

Leider. Wird sich aber mit der angedachten generalistischen Ausbildung verändern.

Elisabeth
 
Nun meinte sie, dass sie zwar "nur" Altenpflegerin lernt, aber danach höher ist als ich, da ihre Ausbildung anspruchsvoller sein soll als mein Examen.

Ach ja...? Und warum lehnen dann noch viele Krankenhäuser die Einstellung einer exam. Altenpflegerin ab? :gruebel:

Kinder´s, wir Krankenschwestern werden nicht mehr gebraucht!!! :cry:

Immer diese Vergleiche! Jeder lernt das, worauf er Bock hat. Jeder Job ist ist auf seine Weise anspruchsvoll! :bussis:
 
Ach ja...? Und warum lehnen dann noch viele Krankenhäuser die Einstellung einer exam. Altenpflegerin ab? :gruebel:

Ich denke mal, da ist das letzte Wort noch net gesprochen. Zunehmende geriatrische Patientenklientel dürfte hier über kurz oder lang zu Veränderungen führen. Spätestens die generalistische Ausbildung wird eine veränderte Einstellpraxis mit sich bringen. Viele APs sind mittlerweile längst auch medizinisch fit.

Elisabeth
 
Leider. Wird sich aber mit der angedachten generalistischen Ausbildung verändern.

Elisabeth

ich bin ja kein Freund der generalisierten Ausbildung, da ich glaube das zuviel nicht mehr gelehrt wird. Die KS im KH braucht nur mal andere Sache, wie die AP und von der Kika .

Aber gut sie wird wohl kommen, und die Personalchefs koennen sich freuen denn sie koennen alle einstellen, uebrigens bekommt die AP weniger Gehalt! Was meines Erachtens nicht korrekt ist.
 
ich bin ja kein Freund der generalisierten Ausbildung, da ich glaube das zuviel nicht mehr gelehrt wird. Die KS im KH braucht nur mal andere Sache, wie die AP und von der Kika ..

Das hat sich schon längst angepasst. Du hast zunehmend geriatrische oder auch demente Patienten im Krankenhaus. Du hast Pflegeheime für Tracheotomierte und Beatmete, Altenpflegeheime bieten enterale und parenterale Ernährung an usw. usf. Wir müssen uns aufs veränderte Klientel einstellen.

Aber gut sie wird wohl kommen, und die Personalchefs koennen sich freuen denn sie koennen alle einstellen, uebrigens bekommt die AP weniger Gehalt! Was meines Erachtens nicht korrekt ist.

Die Personalchefs können in der Regel bereits alle Berufsangehörigen einstellen (für viele Stellen brauchen sie nicht mehr Fachpersonal, was mir größere Sorgen macht). Altenpfleger sind in der gleichen Tarifgrupppe wie Krankenpfleger angesiedelt, verdienen im gleichen Unternehmen also genauso viel.
 
okay dankeschön für die antworten, nun weiss ich besser bescheid und sorry nochmal das ich ein neues thema eröffnet habe, dass es schon gab :roll:
 
Das hat sich schon längst angepasst. Du hast zunehmend geriatrische oder auch demente Patienten im Krankenhaus. Du hast Pflegeheime für Tracheotomierte und Beatmete, Altenpflegeheime bieten enterale und parenterale Ernährung an usw. usf. Wir müssen uns aufs veränderte Klientel einstellen.



Die Personalchefs können in der Regel bereits alle Berufsangehörigen einstellen (für viele Stellen brauchen sie nicht mehr Fachpersonal, was mir größere Sorgen macht). Altenpfleger sind in der gleichen Tarifgrupppe wie Krankenpfleger angesiedelt, verdienen im gleichen Unternehmen also genauso viel.

Echt? weil eine Freundin arbeitet auf einer internistischen Station und bekommt 70 % von dem Gehalt der der Krankenschwester, bei gleicher Arbeit und Arbeitsleistung...uebriegens grosse Klinik offentlicher Dienst
 
Hat sie dieselben Jahre an Berufserfahrung beim gleichen AG? Oder werden die Kollegen nach dem alten TVÖD-Vertrag bezahlt und sie nach dem neuen? Oder hat die Kollegin sogar einen Posten wie SL oder SSL - das gibt in der Regel eine Höherstufung.

Oder geht's um den Nettolohn? Verschiedene Lohnsteuerklasse?
 
hallo monaluna,

vielleicht hat deine Freundin noch eine "alte" Altenpflegeausbildung. Ich kenne Kollegen, die ihre Ausbildung noch in 1,5 Jahren oder 2 Jahren absolvierten. Eine bundesweit einheitliche 3 jährige Ausbildung in der Altenpflege gibt es noch nicht so lange.

LG Maria
 
Hat sie dieselben Jahre an Berufserfahrung beim gleichen AG? Oder werden die Kollegen nach dem alten TVÖD-Vertrag bezahlt und sie nach dem neuen? Oder hat die Kollegin sogar einen Posten wie SL oder SSL - das gibt in der Regel eine Höherstufung.

Oder geht's um den Nettolohn? Verschiedene Lohnsteuerklasse?


Sie hat die dreijaehrige Ausbildung beendet vor 5 Jahren und ist seit dem beim gleichen Arbeitgeber, und bekommt genau 70 % weniger wie die Kollegen mit KSausbildung und auch 5 Jahren Berufsausbildung,...
Oton von der PDL und BETRIEBRAT, sie ist nicht so hoch qualifiziert und wird deshalb auch nicht gleichwertig bezahlt, ... was natuerlich schon unzufrieden macht....
 
Warum bleibt sie dann? Ich kenne Unikliniken, die Altenpfleger zum gleichen Gehalt wie Krankenpfleger einstellen. TVÖD 7a.
 
Warum bleibt sie dann? Ich kenne Unikliniken, die Altenpfleger zum gleichen Gehalt wie Krankenpfleger einstellen. TVÖD 7a.

Manche Menschen sind leider an einen Ort gebunden, Familie, Ehemann und pflegebeduerftige Angehoerige... alles andere passt top Kollegen, Arbeit macht
ihr viel Spass, eine Stationsoese die ihr immer so den Dienstplan schreibt, das sie genug Zeit hat sich um ihre Schwerkranke Tochter zukuemmern....
leider gibt es dort zur Zeit keine Alternative:(, sonst haette sie schon lange gewechselt, aber gut zuwissen das es ein Einzelfall ist.
 
Vielleicht sollte sie den BR einschalten?

Was aber Claudia schreibt kann schon stimmen - welchen Vertrag hat sie und hat sie eine 3jährige Ausbildung?
 
Meine Schwägerin beginnt eine Ausbildung in Hamburg zur Altenpflegerin.
Ich bin examinierte Krankenschwester.
Nun meinte sie, dass sie zwar "nur" Altenpflegerin lernt, aber danach höher ist als ich, da ihre Ausbildung anspruchsvoller sein soll als mein Examen.

Sie lernen wohl alles was eine KS macht und ZUSÄTZLICH noch die Altenpflege.
Kann mir aber von therapeutisch und medizinischer Sicht nicht vorstellen das man als Altenpflegerin mehr kann und mehr darf.

Oder hat sich da was geändert?

Oder macht sie bereits eine generalistische Doppel-Ausbildung?

Ich bin zukünftige Krankenpflegeschülerin und hatte mich vor einer Weile für solche Konzepte interessiert und recherchiert. Aber mir waren die Ausbildungsstätten zu weit weg oder lagen in zu kleinen Ortschaften. Hier --> LINK in Hessen gibts z.B. die Doppel-Ausbildung Alten- UND Krankenpflege:Modellprojekt Integrierte Ausbildung
Die Ausbildung in Hessen dauert 3,5 Jahre und insofern könnte man schon mutmaßen, dass derart ausgebildete Leute theoretisch mehr drauf haben als nur GuK- oder APler allein.

Ansonsten halte ich es für Quatsch, eine einfach AP-Ausbildung als höher einzustufen als eine KP-Ausbildung. Die beiden Berufe verfolgen unterschiedliche Ausrichtungen (medizinisch-pflegerisch bzw. sozial-pflegerisch) bei natürlich tlw. vorhanden Schnittmengen im pflegerischen Bereich.



LG
 

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